Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Gelöst
Hallo,

lt. Webseite der Telekom wird bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht für den Festnetz- und Internetanschluss gewährt, wenn am neuen Wohnort der vorhandene Tarif nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Lt. Auskunft von Mitarbeitern an Hotline und im T-Punkt wird zumindest aktuell auch dann ein Sonderkündigungsrecht gewährt, wenn der aktuelle Tarif auch am neuen Wohnort zur Verfügung gestellt werden könnte. Hintergrund sei, dass (i) nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes keine neue Mindestvertragslaufzeit zulässig ist, wenn man den Tarif zum neuen Wohnort mitnimmt und (ii) die Software von Telekom und Mitbewerbern auf diese Gesetzesänderung noch nicht angepasst sei.

Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann? Auf eine eMail-Anfrage bei der Telekom habe ich keine Antwort erhalten und wüsste schon gerne genau bescheid, bevor ich am neuen Wohnort einen Anschluss bei einem anderen Anbieter bestelle.

Vielen Dank
Pida
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Community Managerin

Hallo zusammen,

 

anbei von mir noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Umzug.

 

@Rush hat hier das Wichtigste schon erwähnt: wenn der genutzte Tarif am neuen Standort wieder bereitgestellt werden kann, wird dieser unter Einhaltung der Vertragslaufzeit umgezogen. Es beginnt also keine neue Laufzeit, sondern der Vertrag läuft wie gehabt weiter.

Ist der genutzte Tarif nicht verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Anschluss am alten Standort mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, es wird also das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, oder am neuen Standort wird ein neuer Tarif mit neuer Laufzeit abgeschlossen. In diesem Fall wird der Vertrag am alten Standort zu dem Termin, an dem der neue Anschluss geschaltet wird, deaktiviert.

Ist der bisher genutzte Tarif am neuen Standort verfügbar, allerdings kein Umzug gewünscht, sondern eine Kündigung des Anschlusses, greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da der Anschluss bereit gestellt werden kann. Hier gilt dann die reguläre Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs.

 

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug sind auch auf unserer Webseite zu finden.

 

Viele Grüße

 

Anja S.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Schon im Telekommunikationsgesetz gesucht?
Ja klar: Die Gesetzesänderung verbietet der Telekom lediglich, meine Mindestvertragslaufzeit beim Umzug zu 'resetten'. Daraus folgt ja noch kein Sonderkündigungsrecht (angeblich mit Kündigungsfrist von drei Monaten, mein Vertrag läuft eigentlich noch sieben Monate).
Dann gibts noch etliche Seiten dazu im Netz...

Muss aber gerade gestehen... Hab eine Kleinigkeit überlesen in deinem Text. Sry. Die Aussagen, die du bekommen hast, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Hab u. a. folgende Seite gefunden:
http://www.telekom.com/medien/medienmappen/regulierung/126648

Auszug:

"Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."


Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .

"Umzug: Bei Umzügen von Kunden hat der Anbieter den Vertrag am neuen Standort fortzuführen, sollte die vereinbarte Leistung am neuen Standort angeboten werden. Ist der Telekom die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort nicht möglich, besitzt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zum Monatsende. Die einmaligen Kosten für den Anschlussumzug hat laut Gesetz der Kunde zu tragen."
Daraus lese ich: Wenn dein Tarif (mit gleichbleibender Leistung) auch am neuen Standort angeboten wird, bekommst du Diesen weiter (mit Beibehaltung der Mindestvertragslaufzeit) .

Danke für deine Mühe. Leider hilft mir das nicht weiter :-)

Ich habe tatsächlich schon selbst ausführlich gesucht. Ich lese die zitierte Passage auch genauso wie du. Aber der Mitarbeiter im T-Punkt erklärte sinngemäß: "Aus Softwaregründen können wir Verträge nur dann an den neuen Wohnort übertragen, wenn wir die MVLZ 'resetten'. Wenn Sie dies nicht wünschen, bieten wir Ihnen bei Umzug ein Sonderkündigungrecht."

Nun wundere ich mich, dass dieses Sonderkündigungsrecht nirgends schriftlich erwähnt wird...
Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.

Das Sonderkündigungsrecht wird dann vermutlich nur eine Übergangslösung sein, um dem neuen TKG zumindest ein wenig genüge zu tun Zwinkernd
Ich habe mich jetzt einfach entschieden, einen neuen Telefonanbieter zu beauftragen und heute per Einschreiben bei der Telekom zu kündigen. Innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist, die ich dort haben, höre ich dann hoffentlich von der Telekom und melde mich wieder hier.
Ich drück dir die Daumen Zwinkernd
Gelöschter Nutzer

Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann?


Das Telekom Team hat dazu etwas in

http://forum.telekom.de/foren/read/service/service/tarife/dsl-festnetz/umzug-mit-der-telekom-warum-v...

geschrieben.

Ob das ganze in Bezug auf die Dreimonatsdrist rechtlich haltbar ist, müßtest Du einen Anwalt Deinen geringsten Mißtrauens fragen Zwinkernd
Gelöschter Nutzer

Wenn es an der Buchungssoftware liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein dauerhafter "Zustand" ist. Da wird sicherlich noch dran geschraubt.


http://forum.telekom.de/foren/read/service/service/tarife/dsl-festnetz/umzug-mit-der-telekom-warum-v...
Lösung
Community Managerin

Hallo zusammen,

 

anbei von mir noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Umzug.

 

@Rush hat hier das Wichtigste schon erwähnt: wenn der genutzte Tarif am neuen Standort wieder bereitgestellt werden kann, wird dieser unter Einhaltung der Vertragslaufzeit umgezogen. Es beginnt also keine neue Laufzeit, sondern der Vertrag läuft wie gehabt weiter.

Ist der genutzte Tarif nicht verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Anschluss am alten Standort mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, es wird also das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, oder am neuen Standort wird ein neuer Tarif mit neuer Laufzeit abgeschlossen. In diesem Fall wird der Vertrag am alten Standort zu dem Termin, an dem der neue Anschluss geschaltet wird, deaktiviert.

Ist der bisher genutzte Tarif am neuen Standort verfügbar, allerdings kein Umzug gewünscht, sondern eine Kündigung des Anschlusses, greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da der Anschluss bereit gestellt werden kann. Hier gilt dann die reguläre Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs.

 

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug sind auch auf unserer Webseite zu finden.

 

Viele Grüße

 

Anja S.

Die Telekom hat ohne Zustimmung nach meinem Umzug meine Vertragsoptionen verändert und dreißterweise verlängert. 

Zudem kommt das der Kundenservice einem angeblich nicht helfen kann, dann frag ich mich wer dann bitte??????

Telekom hilft Team
Hallo @lbu,

willkommen in unserer Community.

Ich kläre Ihr Anliegen in diesem Therad: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Abzocke/m-p/2719399

Grüße
Sarah S.

Hallo Community,

 

zum 03.09.2017 wurde mir von Seiten der Telekom mein "Entertain Comfort (4)" Anschluss gekündigt. Ich stehe jetzt vor der Entscheidung ein neues Telekom-Produkt zu wählen oder mich für einen Anbieterwechsel zu entscheiden.

Hintergrund mein jetziger analoger Festnetzanschluss wird am aktuellen Standort (Wohnung A) abgeschaltet.
Da ich nur noch höchstens 1 Jahr am jetzigen Standort wohnen werde und danach zurück ins Elternhaus ziehen werde, wäre es interessant zu wissen, ob im konkreten Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Wohnung A: Niedersachsen. Sowohl "MagentaZuhause mit EntertainTV" als auch "MagentaZuhause Entertain Comfort Sat" jeweils in den Ausführungen "S" und "M" sind hier verfügbar.

Wohnung B: Nordhessen. Zurzeit wird von der Telekom nur "Call&Surf via Funk" angeboten. Es existiert schon ein Telefonanschluss (hiesiger regionaler DSL-Anbieter).

 

Ich würde ungern auf mein geliebtes Entertain in der Zeit, in der ich noch in Wohnung A lebe, verzichten. Auch sonst bin ich mit der Telekom als Vertragspartner zufrieden. Alleine die Unsicherheit auf einen nicht benötigten Telefon-Vertrag sitzen zu bleiben und dadurch einen finanziellen Schaden zu erleiden, bereitet mir Bauchschmerzen und haben mich zu dieser Anfrage animiert.

Ein Dankeschön im Voraus für die Hilfe.

LG

Telekom hilft Team
Hallo @Listinger,

schön, dass Du auch den Weg zu uns gefunden hast. Fröhlich

Da du die Daten bereits im System hinterlegt hast, konnte ich mir das einmal anschauen. Wie ich sehe wird dein Anschluss aufgrund der alten Technik gekündigt und du hast die Möglichkeit auf IP zu wechseln oder der Vertrag wird zum 4. September gekündigt. Wenn du nun noch 1 Jahr in der Wohnung wohnst, dann benötigst du ja sicher auch einen Anschluss.

So wie ich es verstanden habe, ziehst du ggf. woanders hin und an Adresse B existiert schon eine Telekomvertrag, richtig? Mit den entsprechenden Nachweisen (Meldebescheinigung z.b.) hast du die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrecht. Dieses beläuft sich auf 3 Monate, sodass du dann keine zusätzlichen Kosten hast.

Liebe Grüße
Anne W.

Hallo Anne W.,

1. Alternative nach der Auflösung meiner Studentenwohnung am Standort A (Wohnung A) ist mein Elternhaus (Wohnung B), wo ich auch gemeldet bin!

Die Wohnung B besitzt schon einen Telefonanschluss, aber von einem regionalen Anbieter. An diesem Standort bietet die Telekom nur DSL über Funk an.

Ich habe gestern mit einem Telekommitarbeiter der Hotline erfahren, dass in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht geltet gemacht werden kann. Hauptgrund ist wohl nach meiner Einschätzung die fehlende Ummeldebescheinigung bei Auflösung der Wohnung A.

Beste Grüße!
Listinger

 

Hallo DT Team,

ich werde ende Mai 2018 innerhalb von Karlsrihe umziehen aber leider gibt es in der neuen Adresse keine Telekom Service mit gleichen Tariff die Telekom in meiner jetzigen Adresse anbietet!! Die neue Adresse lautet xxxxxxx xx D-76187 (meine bestehende Adresse ist xxxxxxxxx xx D-76149)

Ich habe gemäß der Sonderkündigung rechte den Anspruch mich aus dem Vertrag zu Kündigen aber fehlt mir noch die entsprechende Link wo ich mich elektronisch kündigen kann.

Kann jemand hier helfen!

Danke im Voraus für eure schnelle Antwort

Walaa Khairy 

 

--

Hinweis von Telekom hilft Team: Adressdaten editiert

@walaa.khairy, bitte die Kundennummer und eine Rückrufnummer in die Profilfelder eintragen, damit @Sarah S. und ihre Teamie-Kollegen tätig werden können. Idee

@Peter Hö., ich sehe inzwischen eine volle Batterie. Winken

 

PS: Danke für das Editieren. Fröhlich

Hallo @walaa.khairy,

willkommen in unserer Community.

Du hast die passende Antwort bereits von @Kugic bereits in diesem Thread bekommen: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Sonderkuendigung-Formular/m-p/3242390

Am besten klärt sich das direkt über die Hotline.

Grüße
Sarah S.

Hallo,

 

was ist, wenn ich mit jemanden zusammen in Seine/Ihre Wohnung ziehe, welcher Szenario

 

A: bereits einen Telekom-Anschluss

 

B: bereits einen Anschluss eines anderen Anbieter

 

hat und ich meinen bestehhenden Anschluss gekündigt habe. Schliesslich zieht in meine Wohnung ja ein neuer Mieter ein, welcher zu 80% ja wieder bei der Telekom landet.

 

Grüße Rainer

Hallo rainer.kersting,

Szenario A nennt sich Haushaltszusammenführung. Hier können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen

Bei Szenario B können Sie einen Umzug nach TKG beauftragen. Wenn dann der aktuell genutzte Tarif nicht verfügbar ist (wenn bereits ein AS von einem anderen Anbieter besteht, meist sehr wahrscheinlich), können Sie ebenfalls Ihren Tarif mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.

Damit es für evtl. Nachmieter nicht zu Nachteilen kommt, sollte ein Umzug immer so früh wie möglich bekannt gegeben werden. Am besten immer auch dann, wenn die Mietwohnung gekündigt wurde (hier gibt es oft ja auch mind. 3 Monate Kündigungsfristen).

Viele Grüße
Oliver I.

Ja aber warum muss man die 3 Monate zahlen wenn telekom keinen Internet anbieten kann dann muss ich ja nicht die 3 Monate um sonst zahlen wenn der Anschluss ausgeschaltet wird und der kunde die 3 Monate keinen Internet von Telekom mehr bekommt das heiss man verschenkt das geld and telekom und man bekommt nix dafür normal wenn man nicht das anbieten kann was man davor hatte dann ist der vetrag sofort gekündigt automatisch das ist dan sonderkündigung und nicht so wie ihr sagt 3 Monate zahlen und nix dafür bekommen. 

Die 3 Monate sind im TKG festgelegt.

Verursacher bist ja auch du, die Telekom würde ja am vereinbarten Vertragserbringungsort liefern. 

 

Der rote Mitbewerber hat übrigens gerichtlich klären lassen dass die 3 Monate erst mit vollzogenen Umzug beginnen,  die Telekom ist da kulanter und zählt ab Beauftragung. 

Die 3 Monate decken sich üblicherweise auch mit der Kündigungsfrist der Wohnung. 

TKG §46 

(8) ... Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.