Gelöst
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
vor 4 Jahren
Guten Tag,
wir planen derzeit einen Neubau und sind uns noch nicht sicher, welchen Internetanbieter wir künftig nutzen wollen.
Derzeit sind wir bei der Telekom, an der neuen Adresse wäre eine Telekomleitung oder eine Leitung der Deutschen Glasfaser denkbar.
Könnten wir unseren bestehenden Vertrag per Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten kündigen, falls wir uns dagegen entscheiden, eine Leitung der Telekom legen zu lassen? Oder ist durch die Möglichkeit, dass eine Leitung (gegen entsprechende Kosten) gelegt werden könnte, das Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Wenn an der neuen Adresse exakt dieselbe Leistung des alten Anbieters weiterhin verfügbar ist, läuft der Vertrag bis zum Vertragsende weiter. Das ist eine gesetzliche Regelung im TKG . Wenn ihr aber das neue Haus nur bei der Deutschen Glasfaser anschließen lasst, kann die Telekom den Vertrag eben nicht fortführen und dann könnt ihr raus.
(Persönliche Meinung: Wenn bei einem Neubau ein Glasfaseranschluss angeboten wird, dann wird der auch genommen. Das ist einfach die Zukunft und steigert auch den Wert der Immobilie. Wenn die Telekom auch Glasfaser anbietet, dann nehmt die Telekom, ansonsten die Deutsche Glasfaser.)
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Gilt das Sonderkündigungsrecht hier auch, falls man noch innerhalb der ersten 24 Monate Mindestvertragslaufzeit ist?
Antwort
von
vor 4 Jahren
ja, sobald wir den Anschluss nicht 1:1 am neuen Standort bereitstellen können, gilt das Sonderkündigungsrecht unabhängig der Mindestvertragslaufzeit.
Wichtig ist, dass eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gilt.
Solltest du Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, bin ich gerne für dich da
Grüße
Sarah S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von