Sonderkündigungsrecht bei Umzug
5 years ago
Hallo,
da ich zum 30. April 2020 aus meiner Wohnung ausziehen werde, habe ich mich frühzeitig erkundigt wie es mit der Küdigung des Vetrages der Telekom für Internet ausschaut, welchen ich seit 5 Jahren führe. Generell habe ich einen Vetrag, welcher zum 02.11. 2015 geschlossen wurde (Internet) und zusätzlich einen Mietvertrag über einen Router, welchen ich im Oktober 2015 abgeschlossen habe. Mit meinem Umzug wollte ich eigentlich den Router und den Vetrag übetragen zu meinem neuen Wohnsitz. Telefonisch wurde mir jedoch mitgeteilt, dass ich dort den Anschluss so wie ich ihn jetzt nutze dort nicht verfügbar sei. Dementsprechend wurde mir telefonisch ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten versprochen. Am 27. 01. habe ich nun das online-Formular zur Kündigung des Vetrages abgeschickt einschließlich mit einem angehängten Schreiben mit der Bitte um dieses Sonderkündigungsrecht. Dabei hab ich in diesem Schreiben auch die Adresse des neuen Wohnsitzes mit angegeben. Heute am 01.02. habe ich nun einen Brief erhalten, in welchem die gekündigte Leistung zum 02.11.2020 aufgeführt wird und nicht am 30.04. Es wird lediglich aufgeführt: " Vorab ein Hinweis zur Rechnung. Zu viel bezahlte Beiträge schreiben wir Ihnen gut. Es kann sein, dass in ihrer Rechnung zum vetragsende noch einmal der volle Grundpreis aufgeführt ist. [...] Den zu viel gezahlten Beitrag schreiben wir Ihnen selbsverständlich gut. [...]". Ist mit dieser Gutschrift die Monate von Mai bis November gemeint, oder handelt es sich dabei um einen anderen Sachverhalt? Falls dies einen anderen Sachverhalt darstellt, stellt sich mir die Frage ob ich nocheinmal eine Bitte um dieses Kündigungsrecht schriftlich zur Telekom senden soll?
Liebe Grüße
Nicole Klein
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