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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

RTL & Co in SD demnächst auch per VLC-Player?

vor 13 Jahren

Lässt sich folgende Aussage:

Die beiden Sendergruppen sagten verbindlich zu, ihre wesentlichen Free-TV-Programme in SD-Qualität ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV .

Die beiden Sendergruppen sagten verbindlich zu, ihre wesentlichen Free-TV-Programme in SD-Qualität ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV .
Die beiden Sendergruppen sagten verbindlich zu, ihre wesentlichen Free-TV-Programme in SD-Qualität ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV .

dahingehend interpretieren, dass die betreffenden SD-Programme zukünftig auch per VLC-Player sprich unverschlüsselt empfangbar sind?

Gruß Ulrich

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    • vor 13 Jahren

      Ich wüsste nicht was ein paar einzelne Sender, ob verschlüsselt oder nicht, an der jetzigen Situation - die seit Beginn von Entertain vor 6 Jahren besteht - ändern sollte..

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    • vor 13 Jahren

      Das Urteil gegen Pro7-Sat1-RTL tangiert meines Erachtens nicht die Provider Kabel Deutschland oder Telekom. Diese dürften gemäß §49 TKG (http://lexetius.com/ TKG /49) wohl weiterhin grundverschlüsseln, sofern diese Verschlüsselung nicht wettbewerbsbeschränkend eingesetzt wird.


      Das Urteil gegen Pro7-Sat1-RTL tangiert meines Erachtens nicht die Provider Kabel Deutschland oder Telekom. Diese dürften gemäß §49 TKG (http://lexetius.com/TKG/49) wohl weiterhin grundverschlüsseln, sofern diese Verschlüsselung nicht wettbewerbsbeschränkend eingesetzt wird.

      Das Urteil gegen Pro7-Sat1-RTL tangiert meines Erachtens nicht die Provider Kabel Deutschland oder Telekom. Diese dürften gemäß §49 TKG (http://lexetius.com/TKG/49) wohl weiterhin grundverschlüsseln, sofern diese Verschlüsselung nicht wettbewerbsbeschränkend eingesetzt wird.


      Das ist unerheblich, die Sendergruppen dürfen dann ihre SD-Programme nicht mehr über diese Provider verbreiten.

      Gruß

      T-ster

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    • vor 13 Jahren

      Das Urteil gegen Pro7-Sat1-RTL tangiert meines Erachtens nicht die Provider Kabel Deutschland oder Telekom. Diese dürften gemäß §49 TKG (http://lexetius.com/ TKG /49) wohl weiterhin grundverschlüsseln, sofern diese Verschlüsselung nicht wettbewerbsbeschränkend eingesetzt wird.

      Das Urteil gegen Pro7-Sat1-RTL tangiert meines Erachtens nicht die Provider Kabel Deutschland oder Telekom. Diese dürften gemäß §49 TKG (http://lexetius.com/TKG/49) wohl weiterhin grundverschlüsseln, sofern diese Verschlüsselung nicht wettbewerbsbeschränkend eingesetzt wird.
      Das Urteil gegen Pro7-Sat1-RTL tangiert meines Erachtens nicht die Provider Kabel Deutschland oder Telekom. Diese dürften gemäß §49 TKG (http://lexetius.com/TKG/49) wohl weiterhin grundverschlüsseln, sofern diese Verschlüsselung nicht wettbewerbsbeschränkend eingesetzt wird.

      Da liegt wohl der Hase im Pfeffer.

      Deshalb kann sich Kabel-Deutschland (oder wars Kabel-BW) auch erst mal zuruecklehnen und abwarten.

      Und die T-Com braucht vielleicht erst mal garnichts zu machen. Sind halt auch "nur" Provider und kein Sender.

      Grüße

      Jürgen

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    • vor 13 Jahren

      Das ist unerheblich, die Sendergruppen dürfen dann ihre SD-Programme nicht mehr über diese Provider verbreiten.

      Das ist unerheblich, die Sendergruppen dürfen dann ihre SD-Programme nicht mehr über diese Provider verbreiten.
      Das ist unerheblich, die Sendergruppen dürfen dann ihre SD-Programme nicht mehr über diese Provider verbreiten.



      Oha. Den Schluss haette ich jetzt nicht gezogen.

      Ist das überhaupt realistisch, dass wenn der Provider weiter grundverschlüsseln wollte, der Sender den Provider nicht mehr nutzen darf?

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    • vor 13 Jahren

      Ist das überhaupt realistisch, dass wenn der Provider weiter grundverschlüsseln wollte, der Sender den Provider nicht mehr nutzen darf?


      Ist das überhaupt realistisch, dass wenn der Provider weiter grundverschlüsseln wollte, der Sender den Provider nicht mehr nutzen darf?

      Ist das überhaupt realistisch, dass wenn der Provider weiter grundverschlüsseln wollte, der Sender den Provider nicht mehr nutzen darf?


      Wie soll die Verpflichtung zum Verzicht auf Grundverschlüsselung denn sonst realisiert werden? Der einzig gangbare Weg ist, die Inhalte ausschließlich über Provider anzubieten, die nicht verschlüsseln.

      Gruß

      T-ster

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    • vor 13 Jahren

      Meinen Mediareciver habe ich 2012 vielleicht 5 Mal benutzt, dann könnte ich das Ding endlich zurückschicken.

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    • vor 13 Jahren

      Wie kommt ihr eigentlich immer darauf, aus Gerüchten inoffizielle Ankündigungen und somit offizielle Neuerungen zu generieren???

      Hat vielleicht logische Folge, das es so ist. Aber solange die Telekom
      oder Sat1-RTL dies nicht bestätigt, bleibt es ein Gerücht. Genauso wie
      der Weltuntergang am 21.12.!!!

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    • vor 13 Jahren

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundeskartellamt-verhaengt-Geldbussen-gegen-ProSiebenSat1-und-RTL-1774771.html

      Den Unternehmen werde vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben, teilte die Behörde mit. Die beiden Sendergruppen sagten verbindlich zu, ihre wesentlichen Free-TV-Programme in SD-Qualität ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV .


      Den Unternehmen werde vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben, teilte die Behörde mit. Die beiden Sendergruppen sagten verbindlich zu, ihre wesentlichen Free-TV-Programme in SD-Qualität ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV .

      Den Unternehmen werde vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben, teilte die Behörde mit. Die beiden Sendergruppen sagten verbindlich zu, ihre wesentlichen Free-TV-Programme in SD-Qualität ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV .

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    • vor 13 Jahren

      Ist es nicht eher so, dass die privaten der Telekom die Verbreitung per IPTV nur gestattet haben, wenn die Signale verschlüsselt werden?

      Denkt doch mal dran, warum RTL HD nicht eingespeist wird, das liegt doch m.E. nach ausschließlich daran, dass die Telekom nicht bereit ist, die HD+ Restrektionen umzusetzen.

      Eine unverschlüsselte Einspeisung schadet der Telekom auch nicht, da eine Wiedergabe per VLC sowieso nur möglich ist, wenn die Routen zu den Servern durchgeschaltet sind, und das geschieht nur, wenn ein Entertain-Paket abgeschlossen wurde.

      Die fraglichen Sender sind bereits im Grundpaket enthalten, sodaß hier auch an den Abo's nix gedreht werden muss.

      Die Telekom wird die Grundverschlüsselung nach Absprache mit den Sendern abschalten, da bin ich sicher.

      Gruss - LERNI -

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    • vor 13 Jahren

      Kabel Deutschland hält derweil an der Grundverschlüsselung fest, derzeit prüft das Unternehmen sogar intensiv, ob es gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes Beschwerde einlegen wird. Die Wettbewerbshüter hatten ein Bußgeld gegen die Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL verhängt, da sie sich bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrig abgesprochen haben sollen. Die Sendergruppen haben sich nun verpflichtet, ihre digitalen Programme in Standardauflösung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt auszustrahlen.

      Kabel Deutschland hält derweil an der Grundverschlüsselung fest, derzeit prüft das Unternehmen sogar intensiv, ob es gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes Beschwerde einlegen wird. Die Wettbewerbshüter hatten ein Bußgeld gegen die Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL verhängt, da sie sich bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrig abgesprochen haben sollen. Die Sendergruppen haben sich nun verpflichtet, ihre digitalen Programme in Standardauflösung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt auszustrahlen.
      Kabel Deutschland hält derweil an der Grundverschlüsselung fest, derzeit prüft das Unternehmen sogar intensiv, ob es gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes Beschwerde einlegen wird. Die Wettbewerbshüter hatten ein Bußgeld gegen die Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL verhängt, da sie sich bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrig abgesprochen haben sollen. Die Sendergruppen haben sich nun verpflichtet, ihre digitalen Programme in Standardauflösung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt auszustrahlen.

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