Festnetz übernehmen
vor 3 Jahren
Hallo
Mein Lebensgefährte möchte meinem Festnetzvertrag übernehmen damit er seine Pakete von Sky bei Magenta aufschalten lassen kann. Nun meint er dass sei nur möglich wenn man verheiratet ist, eine Lebensmeinschaft reicht nicht aus. Ist das richtig? Gruß... Theda
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vor 3 Jahren
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vor 2 Jahren
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ak123
vor 3 Jahren
Ja, das ist so. Siehe auch https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz
Aber bei Sky sollte das funktionieren, auf einen anderen Anschluss schalten zu lassen.
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muc80337_2
Antwort
von
ak123
vor 3 Jahren
Es gibt keinen Umzug. Mein Lebenspartner möchte meinen Vertrag übernehmen, der Anschluss bleibt gleich. Wir nutzen Magenta ohne Sat.
Es gibt keinen Umzug. Mein Lebenspartner möchte meinen Vertrag übernehmen, der Anschluss bleibt gleich. Wir nutzen Magenta ohne Sat.
Bei anderen Anbietern geht das. Bei der Telekom geht das nicht. Sind Telekom-Regeln, ist kein Gesetz.
Probleme könnte es nur bei der Übernahme der Rufnummer geben, da könnte die Bundesnetzagentur in die Suppe spucken - aber darum geht es Euch ja gar nicht. Das ist was die Telekom online"fabriziert"
Bei "verheiratet" oder "eingetragene Lebensgemeinschaft" wäre es seitens der Telekom möglich, das muss aber nachgewiesen werden:
Die Frau der Telekom sagt dass es ein Gesetz sei.
Eine klassische Dummschwätzerin, so meine Einschätzung.
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von
ak123
Anonymous User
vor 3 Jahren
Hi @Gesine1 ,
das klingt für mich nach einem Heiratsantrag! Gratuliere!
Tatsächlich ist der Festnetz-Vertrag mit dir geschlossen worden. Eine Übertragung auf eine weitere Person ist nicht vorgesehen. Selbst nach der Hochzeit wirst immernoch Du der Anschlussinhaber sein.
Andererseits sollte es möglich sein, in deinem Magenta-TV den Sky Zugang deines Freundes einzutragen. Anleitung: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Fernsehen/Empfangsart-von-Sky-auf-MagentaTV-wechseln-bzw-aendern/ta-p/2782342
Bei dem Punkt 'Sind Sie Sky Kunde' auf 'ja' klicken... Das System fragt dann nach den Sky-Datan. Dort die Daten deines Freundes eingeben. - Das System wird bemerken, dass die Namen unterschiedlich sind; Ich meine man kann sie dennoch übernehmen!
Als Empfangsart könnt ihr dann wählen ob ihr weiterhin über SAT empfangen wollt (dann könnt ihr den Sky Reveiver behalten und dort schauen), oder auf Internet/Entertain umstellen. Dann empfängt der Telekom Mediareciver das Sky Programm ohne SAT aus dem Inernet.
Liebe Grüße
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von
Anonymous User
Julia U.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
wie ich sehe, hast du hier bereits viele richtige Antworten der anderen User erhalten.
Die Vertragsübernahme ist so leider nicht möglich. Tut mir leid.
Beste Grüße
Julia U.
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Anonymous User
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von
Julia U.
vor 3 Jahren
Laut Telekom ist dies nicht erlaubt. Man muss verheiratet sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschsft haben. Letzteres ist mir nicht bekannt. Habe es nicht durchgespielt wegen dem Anruf der Telekom. Liebe Grüße
Laut Telekom ist dies nicht erlaubt. Man muss verheiratet sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschsft haben. Letzteres ist mir nicht bekannt. Habe es nicht durchgespielt wegen dem Anruf der Telekom. Liebe Grüße
Mein Link sagt etwas anderes @Gesine1
Bitte die Kundennummer und Rückrufnummer im Profil eintragen
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
Damit @Klaudija D. Mit Dir telefonieren kann, um Dir zu helfen.
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von
Julia U.
Julia U.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
ich hab dir hier nochmal einen Link rausgesucht. Hier kann man eine Übernahme mal durchspielen: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz
Beste Grüße
Julia U.
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Klaudija D.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Julia U.
vor 3 Jahren
Bitte befülle mir dein Kundenprofil und gib mir anschließend Bescheid, sobald du diesen Schritt ausgeführt hast. @Gelöschter Nutzer hat dir den passenden Link dazu auch eben zukommen lassen.
Anschließend können wir bei einem Telefonat die genauen Details durchgehen.
Lieben Gruß,
Klaudija D.
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von
Julia U.
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von
Gesine1