IP Adresse nachverfolgen

6 years ago

Wie lange werden die IP Adressen gespeichert was für einen Zeitraum umfasst dieses, wenn die Staatsanwaltschaft hier etwas anfordert?

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    • 6 years ago

      7 Tage.

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    • 6 years ago

      Ich würde nicht darauf bauen, dass es nur 7 Tage sind. Könnte ja u.U. sein, dass die Telekom bei der Liste der schwarzen Schafe dabei ist

      http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/790/1/lang,de/

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      Answer

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      6 years ago

      muc80337_2

      Die Aktivierung einer Prepaid-SIM geht in Deutschland eigentlich nur noch, wenn man den Ausweis hat und vorzeigt (entweder im Shop bzw. bei DHL oder online in einer Video-Ident-App)

       

      Die Aktivierung einer Prepaid-SIM geht in Deutschland eigentlich nur noch, wenn man den Ausweis hat und vorzeigt (entweder im Shop bzw. bei DHL oder online in einer Video-Ident-App)

      muc80337_2

       

      Die Aktivierung einer Prepaid-SIM geht in Deutschland eigentlich nur noch, wenn man den Ausweis hat und vorzeigt (entweder im Shop bzw. bei DHL oder online in einer Video-Ident-App)


      Ja.

      Aber nur bei der Erstregistrierung. Die Aktivierung einer zweiten SIM-Karte mit einer zweiten Nummer beim selben Provider erfolgt ohne erneute Verifikation, wenn die SIM-Karte mit einem vorhandenen Kundendaten verknüpft wird.

       

      Wenn die SIM-karte auf Deinen namen läuft, lass doch die Karte sperren oder besorg Dir eine neue SIM als Ersatz und lass im Zuge des Umtausches die alte SIM sperren. Wird i.d.R. automatisch gemacht.

       

      Möglicherweise hat ja jemand eine Zweitkarte oder Partnerkarte angemeldet und nutzt jetzt diese.

       

      Gruß

      Answer

      from

      6 years ago

      @muc80337_2@Dilbert-MD

      Genau es geht darum, dass jemand meine Daten genutzt hat. Die E-Mail Adresse läuft aber auf @web.de. Dies ist nicht meine. Ich habe nun Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Kann die Polizei die Daten von Web.de fordern auch wenn dieser Account ggf. nicht auf mich zugelassen ist und z. B. auf Max Mustermann, Musterstraße 11, 99999 Musterstadt? Oder muss dies die Staatsanwaltschaft machen. Bei dem Kartenanbieter in dem Fall Congstar habe ich die Karte sperren lassen und darum geben mir alle Daten zu senden was diesen vorliegt. Das Problem ist jemand auf Facebook hat ein Fakeprofil angelegt und mich und einen Bekannten angeschrieben, muss jemand aus meinem Freundeskreis sein, da viele Infos gestimmt haben. Er/Sie hat uns beleidigt. Jetzt will ich natürlich nicht, dass jemand denkt ich war es. Bzw. mein Bedenken ist auch vielleicht hat sich jemand in mein WLAN eingewählt und dann diese Nachrichten geschrieben oder sonstiges. Jetzt ist einfach die Frage wie lange die IP-Daten gespeichert werden, damit man den Anschluss zurückverfolgen kann.

      Answer

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      6 years ago

      @Nina2006!!

      Das mit "wie lange" - einerseits kann ich Dir die Frage nicht beantworten weil ich die Antwort nicht sicher weiß.

      Zudem - es handelt sich um congstar, und der mag das mit der Speicherdauer unterschiedlich von der Mutter Telekom handhaben.

       

      Andererseits würde ich mir zutrauen (falls ich der Bösewicht wäre), das so hinzubekommen, dass die Rückverfolgung quasi ausgeschlossen ist. Und dazu muss man kein Hacker sein.

       

      In anderen Worten: mach Dir nicht zu viel Hoffnung über den offiziellen Weg, herauszubekommen, wer das war. (aber möglicherweise hast Du ja schon einen Verdacht)

       

      Facebook soll die Seite sperren.

    • 6 years ago

      Hallo und willkommen @Nina2006!!,

      grundsätzlich werden IP-Adressen 7 Tage gespeichert. Geht innerhalb dieser Zeit eine Anfrage der Strafermittlungsbehörden ein, werden sie weitere 20 Tage gespeichert. Erhärtet sich seitens der Ermittlungsbehörden ein Verdacht, erfolgt die weitere Speicherung von 80 Tagen.

      Viele Grüße
      Nicole G.

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      Answer

      from

      6 years ago

      Du wirst hier keine erschöpfende Antwort erhalten.

      Auch hängen manche Antworten davon ab, wie DU etwas genau machst.

       

      Bei mir ist es so, dass die Telekom speichern kann, welche IP-Adresse mein Anschluss hat. Auf beispielweise 7 Tage.

       

      Wenn ich eine Seite aufrufen wie z.B. telekomhilft.telekom.de dann wird ein DNS-Server das auf eine IP-Adresse auflösen und der DNS-Server kann diese Info auch speichern - von welcher IP-Adresse die Anfrage kommt neben der Zieladresse. Da ich nicht den DNS-Server der Telekom verwende kann die Telekom mir da auch keine Auskünfte geben hinsichtlich der Speicherdauer bzw. ob "mein" DNS-Server überhaupt speichert. Wie es ist wenn Du den Telekom DNS-Server nutzt - vermutlich wird da nichts gespeichert, zumindest nicht länger als 7 Tage.

       

      Auch die Anzahl von Tagen, die Dein Anschluss daheim eine IP-Adresse konstant hat - das kannst Du selbst beeinflussen über die Einstellungen im Router.

      Answer

      from

      6 years ago

      Danke bereits für deine Antwort!

      Leider hat das meine Fragen nur zum Teil beantwortet. 

      Ich weiß, dass ich in meinen Routereinstellungen festlegen kann, wie lange ich mit einer bestimmten IP Surfe.
      Die Frage ist, wie die Aussage "Speicherung bis zu 7 Tage nach Verbindung" zu verstehen ist. Kann die Telekom Auskünfte zu einer IP Adresse auch über die 7 Tage hinaus erteilen, wenn beispielsweise seit 30 Tagen dieselbe IP-Adresse im Zuge einer Dauerverbindung ohne Trennung genutzt wird?  Oder kann die Telekom immer nur Aussagen zu den letzten sieben Tagen erteilen und hat keine Informationen darüber wie lange bereits die aktuelle IP-Adresse genutzt wird?

      Mit besten Grüßen.

      Answer

      from

      6 years ago

      Ich geb dir mal ein Beispiel, wie das funtkioniert.

       

      Es wurde etwas unerlaubtes im Internet gemacht, am 05.07.2019 um 13:42

      Die Polizei hat dabei die IP Adresse 1.2.3.4 sichergestellt.

       

      Die Polizeit/Staatsanwaltschaft geht zu einem Richter und bitte um die Erlaubnis, die Identität feststellen zu dürfen, welche sich hinter der IP 1.2.3.4 am 05.07.2019 um 13:42 verbirgt.

       

      Das Gericht bewilligt den Antrag.

       

      Die Staatsanwaltschaft meldet sich bei der Telekom mit dem Gerichtsbeschluss:

      "Bitte teilen Sie uns mit, wer sich am 05.07.2019 um 13:42 mit der IP Adresse 1.2.3.4 mit dem Internet verbunden war"

       

      Die Telekom sucht dann nach der IP Adresse und den dazu passenden Zeitstempel und gibt die Informationen raus.

       

      ########

       

      Meldet sich die Staatsanwaltschaft aber erst am 14.07.2019 bei der Telekom, wird die Telelekom ebenfalls nach der IP Adresse und dem Zeitstempel suchen. Hier jedoch Antworten, dass keine Daten mehr vorliegen.

       

      ########

       

       

      Die Staatsanwaltschaft kann auch beantragen, dass die Daten für die IP Adresse 1.2.3.4 länger gespeichert werden. Zum Beispiel, wenn der Gerichtsbeschluss länger dauert oder andere ermittlungstechnische Dinge dafür sprechen.

      Wenn ein Gericht dazu einen Beschluss ausstellt, ist die Telekom dazu verpflichtet dem Folge zu leisten.

       

       

      Aber von sich aus, bleiben die Daten durch die Telekom eben nur 7 Tage gespeichert.

       

      Es werden also immer nur Zeitstempel gespeichert. Quasi jede Sekunde die eine IP Adresse jemanden zugeordnet ist.

      Alles was über 7 Tage hinaus geht, fällt dann hinten runter - während vorne neue Sekunden gespeichert werden.

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