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31.05.2017 10:21
Ich habe in meiner Erstwohnung einen Telekomanschluss (seit über 2 Jahren) und für meinen Zweitwohnsitz einen weiteren Vertrag abgeschlossen. Ich habe den Mitarbeiter am Telefon darauf hingewiesen, dass ich keine zwei Jahre in der Zweitwohnung wohnen werde. Der Mitarbeiter meinte daraufhin, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Zweitwohnung - auch vor Ablauf der Mindestvertagslaufzeit - gilt. Dies stünde im Telekommunikationsgesetz.
Im Forum jedoch beschreiben viele Kunden, dass die Telekom einem dieses Recht nicht einräumt, weil keine gesetzliche Pflicht besteht.
Wie ist denn nun die Sachlage? Ich habe keine Lust in einem halben Jahr 1,5 Jahre umsonst Geld an die Telekom zu überweisen....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Such dir einen Anbieter mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit und fertig.
Alles andere ist nicht sicher umsetzbar.
31.05.2017 10:28
Fur die Zweitwohnung besteht dieses Recht nicht. Nur für die 1. Wohnung.
31.05.2017 10:30
Also angenommen ich würde eine weitere Wohnung (dann Hauptwohnsitz und einziger Wohnsitz) beziehen. Dann könnte ich den Vertrag der Ersstwohnung kündigen und den Vertrag der Zweitwohnung mitnehmen?
31.05.2017 11:31
Ja, zum Ende der Vertragslaufzeit der Erstwohnung den Anschluß kündigen und mit dem Anschluß der Zweitwohnung umziehen. Incl. neuer Rufnummer und dem ganzen Klimbim.
Sonderkündigung bei Zusammenzug ist eine Kulanzlösung der Telekom, die Auflösung einer Zweitwohnung fällt nie da drunter.
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