Telefonmast wegen Neubau von Grundstück entfernen

4 years ago

Derzeit befindet sich ein alter Holzmast, der zur Versorgung eines dahinterliegenden Grundstückes liegt, auf dem Grundstück meiner neu erworbenen Eigentumswohnung und unmittelbar in meinem Garten. Bei dem Gebäude, in der sich die Wohnung befindet, handelt es um einen Neubau und der Mast steht in meinem zukünftigen Garten. Die zuständige Baufirma versucht nun seit Baubeginn mit der Telekom eine Verlegung ins Erdreich zu vereinbaren ohne Erfolg nun steht der Einzug am 01.11.2021 unmittelbar bevor. Auch mein erster Kontaktversuch bei der Telekom blieb bisher unbeantwortet. Der Mast soll auf jeden Fall weg und ich überlege mir ernsthaft das Ding abzureißen. Alternativ würde ich der Telekom jeden Monat eine Rechnung für die Nutzung meines Gartens stellen. Am liebsten wäre mir aber eine Verlegung… noch liegt kein Rasen. 

wie kann man diesen Laden erreichen?🥺

 

Gruß Sebastian 

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  • 4 years ago

    sebastian.wahner

    ich überlege mir ernsthaft das Ding abzureißen.

    ich überlege mir ernsthaft das Ding abzureißen.
    sebastian.wahner
    ich überlege mir ernsthaft das Ding abzureißen.

    Wenn du unbedingt Erfahrung mit dem StGB machen willst ist das der Weg dazu.

     

    sebastian.wahner

    Alternativ würde ich der Telekom jeden Monat eine Rechnung für die Nutzung meines Gartens stellen

    Alternativ würde ich der Telekom jeden Monat eine Rechnung für die Nutzung meines Gartens stellen
    sebastian.wahner
    Alternativ würde ich der Telekom jeden Monat eine Rechnung für die Nutzung meines Gartens stellen

    Da wird sich die Telekom weigern Da sie sicher eine GEE oder GNV vorliegen hat. 

     

    In Summe hat die Telekom, nach Kündigung dieser,  ein Jahr Zeit den Mast zu beseitigen. 

    Kontakt kannst du über die Kotaktformulare aufnehmen, einfach einen Brief nach Bonn senden oder du befüllst dein  > Profil < dann kann das Team den Kontakt vermitteln. 

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    4 years ago

    Mach ich 🙃

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    4 years ago

    Und ihr reitet nun darauf rum. Ironie und Sarkasmus ist nicht jedermanns (oder Fraus) Stärke 😉

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    4 years ago


    @sebastian.wahner  schrieb:
    Ironie und Sarkasmus ist nicht jedermanns (oder Fraus) Stärke 😉

    Das es angeblich an dem war ist doch nur eine Ausrede, lies deinen Beitrag doch selbst,  da ist nichts von Ironie oder Sarkasmus erkennbar. 

    Dass du später selbst noch andere Paragraphen ins Spiel bringst stützt in jedem Fall unser Verständnis deines Beitrags. 

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  • 4 years ago

    §1004 BGB hat aber noch einen zweiten Absatz.

     

     

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

    Und da kommt dann die von @der_Lutz bereits erwähnte GEE bzw. GNV zum Tragen.

    Den hat der zum Zeitpunkt der Errichten des Mastens Inhaber des Grundstücks abgeschlossen und wird bei einem Verkauf dessen mit übernommen. Oftmals sogar im Grundbuch eingetragen.

    Da empfiehlt sich dann ein Blick ins TGK unter §45, bzw. dessen Anlage: TKG /Anlage.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /Anlage.html

    Hier steht geschrieben:

    Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ihrem Grundstück 
    Straße (Platz) Nr. X

    in 12345 Musterstadt

    sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten.

     

    Kommen wir dann zurück zu §45a bestätigt sich mein oben geschilderter Sachverhalt: (4) Geht das Eigentum des Grundstücks auf einen Dritten über, gilt § 566  des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

    (Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.)

     

    Du kannst den Nutzungsvertrag kündigen, die Telekom hat dann aber 1 Jahr Zeit den Masten zu entfernen.

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  • 4 years ago

    Hallo und willkommen @sebastian.wahner,

    haben Sie Ihr Anliegen inzwischen bei uns platzieren können? Falls nicht, biete ich gern meine Unterstützung an und leite Ihren Wunsch weiter. Dafür bitte das Profil hier in der Community ausfüllen, unbedingt eine Rückrufnummer, einen für ein kurzes Telefonat (zwecks Legitimation) passenden Zeitrahmen angeben und bitte im Anschluss daran hier im Thread Bescheid sagen, wenn das Eintragen erfolgt ist. Zum Profil geht's hier entlang: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

    Liebe Grüße
    Nicole G.

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    4 years ago


    @sebastian.wahner  schrieb:
    Die Funktion Löschen und Bearbeiten fehlen bei diesem Eintrag

    rechts oben auf die 3 Punkte klicken, dann geht das Menü auf, bearbeiten und löschen geht aber nur eine bestimmte Zeit lang

     

    der_Lutz_0-1632828412767.png

     

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    4 years ago

    Ja genau das hatte ich versucht. Die Schaltflächen fehlen aber schon 

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    4 years ago

    Browser wechseln oder mal den Cache leeren kann helfen. 

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  • 4 years ago

    So, es gibt neue Erkenntnisse. Laut Vorbesitzer, Grundbuch und Notar gibt es keinen Vertrag mit der Telekom. Dennoch will die Telekom das Ding nicht freiwillig abrüsten oder nur, wenn man bescheidene 7000€ bezahlt. Ich hatte bisher recherchiert, dass die Telekom das Ding kostenlos abbauen muss 🤔

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    4 years ago

    sebastian.wahner

    Laut Vorbesitzer, Grundbuch und Notar gibt es keinen Vertrag mit der Telekom.

    Laut Vorbesitzer, Grundbuch und Notar gibt es keinen Vertrag mit der Telekom.
    sebastian.wahner
    Laut Vorbesitzer, Grundbuch und Notar gibt es keinen Vertrag mit der Telekom.

    Weder Grundbuch noch Notar erhalten überhaupt Kenntnis von der GNV / GEE , und wenn es der Vorbesitzer des Vorbesitzers war...

     

    Nach Kündigung dieser muss die Telekom allerdings, kostenfrei für dich, rückbauen mit Jahresfrist.

     

    Da du @Nicole G.  nicht Bescheid gegeben hast scheint ja auch kein Bedarf zum Kontakt mit der Telekom mehr zu bestehen, oder doch?

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    4 years ago

    danke. Nicole war mir tatsächlich entgangen. Wollte zwar auch erst mal abwarten was meine Baufirma sagt aber das hatte ich übersehen!

    danke 😊

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  • Accepted Solution

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    4 years ago

    Hallo @sebastian.wahner,

    lieben Dank für das freundliche Gespräch! Fröhlich

    Wie besprochen, habe ich nun die zuständige technische Abteilung angeschrieben und darum gebeten, mir mitzuteilen, ob ein GNV vorliegt oder nicht und wie wir am besten verfahren können. Sobald mir von dort eine Rückmeldung vorliegt, melde ich mich selbstverständlich umgehend wieder hier.

    Liebe Grüße
    Nicole G.

    0

  • Accepted Solution

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    4 years ago

    Hallo @sebastian.wahner,

    gute Nachrichten, ich habe den GNV nun in Kopie vorliegen und Dir diesen gerade per E-Mail zugesandt. Lt. meines Kollegen soll die Kündigung des Vertrags (sofern möglich, dies geht nur, wenn kein aktiver Anschluss über den Mast läuft, siehe auch Hinweis innerhalb des GNV ) zusammen mit dem Anliegen über die Bauherrenberatung mit entsprechenden Unterlagen (Grund, Baupläne, Lageplan etc.) eingereicht werden.

    Liebe Grüße
    Nicole G.

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    3 years ago

    @Gelöschter Nutzer 

    Sören G.

    Sören G. Beschwerde beim Vorstand eingegangen. Beschwerde beim Vorstand eingegangen. Sören G. Beschwerde beim Vorstand eingegangen. Interessante Aussage @Sören G. Es macht also tatsächlich Sinn, sich beim Vorstand der AG zu beschweren und nicht bei der Geschäftsführung der GmbH?

    Sören G.

    Beschwerde beim Vorstand eingegangen.

    Beschwerde beim Vorstand eingegangen.
    Sören G.
    Beschwerde beim Vorstand eingegangen.

    Interessante Aussage @Sören G. 

    Es macht also tatsächlich Sinn, sich beim Vorstand der AG zu beschweren und nicht bei der Geschäftsführung der GmbH?

    Sören G.
    Sören G.

    Beschwerde beim Vorstand eingegangen.

    Beschwerde beim Vorstand eingegangen.
    Sören G.
    Beschwerde beim Vorstand eingegangen.

    Interessante Aussage @Sören G. 

    Es macht also tatsächlich Sinn, sich beim Vorstand der AG zu beschweren und nicht bei der Geschäftsführung der GmbH?


    Das spielt keine Rolle. Die Anfrage landet immer beim gleichen Team zur Bearbeitung. Der Vorstand oder der Geschäftsführer hat verständlicherweise andere Aufgaben, als sich um Beschwerden zu kümmern.

    Answer

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    3 years ago

    Hallo @Sören G. 

     

    das war dann wohl die zuständige Baufirma. Stressfrei wäre mir lieber. Hoffen wir mal, dass es zügig weiter geht.

    Wegen "Magenta Zuhause Schnellstart" hätte ich ein paar Rückfragen:

     

    1. Das ist ja recht teuer. 60GB im Monat für 69€. Ist das richtig?

    2. Wie sieht das mit der Laufzeit aus. Ich würde das ja nur zur Überbrückung brauchen, bis es einen richtigen Hausanschluss gibt.

     

    Gruß Sebastian

    Answer

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    3 years ago

    Hallo @sebastian.wahner,

    entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst jetzt wieder melde.

    Mit dem Schnellstart Paket verhält es sich folgendermaßen: Da wir Ihnen aktuell keinen Anschluss buchen können, stellen wir Ihnen das Schnellstart Paket kostenfrei zur Verfügung. Sollten Sie noch weiteres Datenvolumen benötigen, dann haben wir die Möglichkeit dieses aufzustocken. Die SIM Karte hat eine Nutzungsdauer von 24 Monaten. Danach wird diese deaktiviert.

    Melden Sie sich gerne bei mir, falls das Angebot für Sie in Frage kommt.

    Viele Grüße
    Ann-Christin G.

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  • 3 years ago

    hallo @Nicole G. 

    Ich würde diesen Beitrag gerne wiedereröffnen bzw. ein neues Problem zum gleichen Fall ansprechen wollen, nachdem @der_Lutz meinte, dass das wohl die beste Lösung ist. Und zwar hat der Bauträger, also er noch Eigentümer des Grundstücks war, am 30.09 den GNV schriftlich gekündigt und um eine Bestätigung der Kündigung gebeten. Nach dem Übergang des Grundstücks an mich habe ich dieses Kündigungsschreiben aufgegriffen und nochmal schriftlich nach einer Bestätigung gefragt.

     

    Die Kündigung ging dabei an 

    Telekom Deutschland GmBH

    Landgrabenweg 151

    53227 Bonn

     

    Ich möchte einfach nur wissen ob die Kündigung angekommen ist und eine Abrüstung der technischen Anlagen der Telekom bis zum Vertragsende erfolgt.

     

    Grüße Sebastian W.

     

     

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    3 years ago

    Hallo @sebastian.wahner,

     

    ich frage gerne bei den Kollegen nach dem aktuellen Status. Kannst du mir sagen, wann du die Kündigung in etwa abgeschickt hast?

     

    Schönen Gruß

     

    Hakan Ö.

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    3 years ago

    Hallo @Hakan Ö. 

     

    die erste Kündigung der Firma Azza wurde um den 30.09.2021 an die Adresse

     

    Telekom Deutschland GmbH

    Landgrabenweg 151

    53227 Bonn

     

    versendet. Meine Rückfrage, an die gleiche Adresse, habe ich am 26 oder 27.01.2022 versendet.

     

    Gruß Sebastian

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    3 years ago

    Hallo @sebastian.wahner ,

     

    hast du schon versucht telefonisch etwas in Erfahrung zu bringen? 

     

    Unter 0800 33 01903 sollte dir bzw. der Firma Azza Auskunft gegeben werden können. 

     

    Beste Grüße,

    Sarah S. 

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