warum zahle ich drei Jahre lang Miete für ZWEI Router von der Telekom???

Gelöst

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

letztes Wochenende ist unser VDSL-Route von der Telekom "abgeraucht".

Wir haben also ruckzuck eine Fritzbox gekauft angeschlossen und waren wieder glücklich.

Dann aber überlegten wir, dass wir ja den Router gemietet hatten und haben unsere Rechnung mal diesbezüglich "eindringlich" kontrolliert. Und siehe da, wir zahlen monatlich Miete für ZWEI Router!!! Der alte Hybrid-Router, den wir nicht mehr brauchten, als wir 2016 auf VDSL umgestellt wurden, wurde auch immer noch berehnet. Ja klar, den haben wir nicht zurück gegeben, aber das hat auch niemand jemals erwähnt. Toller Service, ganz herzlichen "Dank" dafür. Ich bin mega-sauer!!!

mit "freundlichen" Grüßen,

Heike & Mathias Paul

(KdNr. 27 xxxx yyyy)

 

edit muc80337_2: Datenschutzverletzung behoben

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @mathiaspaul66,

ich muss dir leider mitteilen, dass wir im Nachgang nichts erstatten werden. Bei so einer langen, bereits verstrichenen Zeit ist dies auch überhaupt nicht mehr möglich.
Bei Bestellung der Router wurdest du ausdrücklich auf die eigenständige Mietvertragslaufzeit hingewiesen.

Die Unannehmlichkeiten tun mir leid, doch Fakt ist Fakt.

Lieben Gruß,
Klaudija D.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Der Beitrag wird viele irritieren.

 

Zuerst dachte ich jetzt kommt gleich etwas Schönes wie "ich zahle zwei weil ich es mir leisten kann, weil ich wie der gute muc80337_2 gerne schreibt einen Zweitrouter in Reserve vorhalten, vorkonfiguriert, sodass im Falle eines Falles schnell ein anderer Router an den Anschluss gehängt werden kann."

 

Aber dann kommt doch leider etwas Profanes wie "Ich wusste gar nicht mehr, dass ich ja noch einen weiteren Vertrag laufen habe, den ich Dussel nicht gekündigt hatte."

 

Hoffentlich hast Du den Speedport Hybrid wenigstens zum zwischenzeitlich verminderten Mietpreis von monatlich 4,95 daheim - und nicht zum früheren Mietpreis von monatlich 9,95 Euro

@mathiaspaul66 

 

Ich denke das Verschulden trifft dich, du hast den Router nicht gekündigt oder zurückgeschickt.

 

Bitte hinterleg deine Kundendaten im Profil, nicht öffentlich im Beitrag.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Du die folgenden Zeilen gar nicht gern lesen magst. Aber wahr sind sie trotzdem.

 

" Ja klar, den haben wir nicht zurück gegeben, aber das hat auch niemand jemals erwähnt." Sauer solltest Du auf Dich sein, dass Du 2016 Deinen Papierkram nicht im Griff hattest. Schon seit 'Menschengedenken' sind Netzverträge und Mietverträge von Endgeräten zwei Paar Schuhe, d.h. separate Verträge, die separat gekündigt werden müssen. Und in der Regel müssen die Endgeräte nach Kündigung mit Telekom-Rücksendeschein zurückgesandt werden. Erst mit Eintreffen wird der Vertrag beendet.

 

Ach was erzähl ich. Stand ja alles damals in den Papieren...

 

Und warum merkst Du solche eine Doppelbelastung des Kontos erst nach 3 Jahren ? Kopfschüttel.

Ich hoffe, Du hast den überzähligen Router immer noch und kannst ihn jetzt formal korrekt kündigen und zurückschicken. Sonst zahlst Du am Ende auf jeden Fall noch 'Schadensersatz'.

Das musst Du wissen ...

dass Du einen Mietvertrag für Deinen alten Router eingegangen bist, den Du auch wieder einmal kündigen musst,

und Dich ggf. darum zu kümmern hast, den Router wieder zurückzugeben.

Wo ist da was falsch, wenn Du den Mietvertrag einfach weiter laufen lässt ?


@mathiaspaul66  schrieb:
Der alte Hybrid-Router, den wir nicht mehr brauchten, als wir 2016 auf VDSL umgestellt wurden,

Der Speedport Hybrid ist übrigens auch ein VDSL-Router. Sogar ein Vectoring-Router. Bis zu max. 100 Mbit/s im Download über die Festnetzseite. Und es braucht da gar keinen Hybridanschluss, der Speedport Hybrid lässt ich im "DSL only" Modus betreiben.

 

muc80337_2, der einen MagentaZuhause L Hybrid Tarif hat.


@mathiaspaul66  schrieb:

. . . .Ja klar, den haben wir nicht zurück gegeben, aber das hat auch niemand jemals erwähnt. Toller Service, ganz herzlichen "Dank" dafür. Ich bin mega-sauer!!!

 


Hoffentlich auf dich selbst, dass du zwei Jahre brauchst, bis du merkst, dass du für ein Gerät Miete bezahlst, das du gar nicht mehr in Gebrauch hast!

 

 

HAHAHAAAAAAALLLTTTT!

 

Moment noch!

 

Bevor ihr weiter auf die zwei Armen eindrescht - sollte erst noch das Positive an der Angelegenheit herausgepellt werden!

 

Es ist nämlich so, daß der hybride Router vom Kunden auch gekauft werden kann. Kauft der Magenta-Kunde sein einst gemietetes Gerät, wird die bis dahin gezahlte Miete in bestimmter Weise vom Kaufpreis abgezogen.

 

Nach mehreren Miet-/Gebrauchsjahren hat der betr. Router nur noch einen niedrigeren Restwert oder Zeitwert, jedenfalls nicht mehr den Neuwert, der sich im einst verkündeten Neupreis niederschlug.

 

Empfehlung im vorliegenden Fall:

 

Mietvertrag kündigen und Telekom ggf. "Verlust" des Gerätes melden.

 

Denn erfolgt keine fristgerechte Rückgabe des Geräts durch den Kunden, wird sich Telekom melden und Bezahlung des niedrigen, pauschalisierten Restwertes des guten Stücks verlangen.

 

Wenn der Preis gut ist, genannten Betrag zahlen - und gut is!

 

Das kann übrigens schon mal zwei/drei Monate dauern, bis Telekom die Rechnung schickt. Somit ist wenigstens die bisher gezahlte Miete nicht völlig verloren und man hat ein sehr gutes Ersatzgerät zur Hand, wenn wieder mal der Blitz einschlägt!

 

Und, ja - studierte BWL-Theoretiker werden das vll. anders erklären wollen, mit anderen Fachbegriffen.

 

So, wie beschrieben sind wir vor vielen Jahren auch mal an einen guten Gebrauchtrouter der Telekom gekommen, als eiserne Reserve. Nach Beratung durch das Team. Die Geräte kommen m.W. von Telekom nicht als gebraucht auf den Endkundenmarkt. Nur neu oder vermietet.

 

Also Kopf hoch, ihr Zwei, und Ruhe bewahren!

@eku-pilz:"wird die bis dahin gezahlte Miete in bestimmter Weise vom Kaufpreis abgezogen." Ich glaube, das war einmal......, dass die Routermiete eine Ratenzahlung auf den Kaufpreis war.

Hallo "wolliballa",

das war nur mein stümperhafter Versuch, ein einfaches Bild des Vorgangs zu zeichnen. Das Ganze kann vermutlich auch anders gedacht werden. Ich hatte BWL nur als Schulfach.

Telekom wird einen Betrag für den Restwert eines Gebrauchtgeräts verlangen, wenn man es nach Ablauf der Mietdauer nicht zurück gibt bzw. nicht zurück geben kann. Das kann gar nicht anders sein. Nenne es "Anrechnung der geleisteten Miete" oder halt anders. Natürlich wäre das nicht die lineare Anrechnung der bisherigen Miete.

@eku-pilz: Genau nicht. Miete ist Miete. Oder rechnet Dir der Eigentümer Deiner Mietwohnung Deine bisher geleisteten Mietzahlungen beim Kauf an?

Eher im Gegenteil werden ausstehende Mietzahlungen bis zum nächsten Kündigungstermin als 'Schadenersatz' angefordert.

Aber falls es noch einer der uralten Verträge sein sollte ( für die es in Tat ähnliche Regelungen gab), wird es @mathiaspaul66  sicher in seinen Unterlagen nachlesen können.

Hallo "wolliballa",

ich wollte nur ein nachvollziehbares Bild der Kalkulation der Telekom gegenüber dem Kunden zeichnen, du argumentierst mit Schadenersatzrecht. Der Vergleich eines geringwertigen Fließbandproduktes mit einer werthaltenden Immobilie erscheint mir davon abgesehen fragwürdig.

Aber nenne es von mir aus "Schadenersatz", den Telekom im vorliegenden Fall verlangen wird. Wird das in den AGB als solcher behandelt?

In der einstigen Abrechnung, die wir von Telekom nach Monaten für einen nicht zurückgegebenen Router erhielten, war jedenfalls nicht von "Schadenersatz" die Rede, absolut nicht. Warum sollte es das?

Vor einigen Jahren wollte Mobilfunk-Provider für eine vom Kunden nicht zurückgegebene SIM-Karte bis zu 30,- Euro "pauschalisierten Schadenersatz" verlangen - und ist damit vor Gericht gescheitert! (siehe SIM-Kartenpfand)

Schadenersatz könnte Telekom nur aus nicht möglicher Weitervermietung eines nicht zurückerhaltenen Miet-Routers geltend machen, da Telekom gebrauchte Geräte neben der Vermietung nicht verkauft, nur noch verschrottet.

Aber das sind alles rechtliche Erörterungen, um die wir uns in diesem Fall nicht die Köpfe zerbrechen müssen.

Auf der Telekomrechnung des OP werden 50,- Euro Restwert für einen Hybrid-Router stehen und das war's!

 

Es ist ein sehr nützliches Gerät und er wird das vernünftigerweise bezahlen wollen, andernfalls er die überflüssig gezahlte Miete als Totalverlust abschreiben muss.


@eku-pilz  schrieb:

Es ist nämlich so, daß der hybride Router vom Kunden auch gekauft werden kann. Kauft der Magenta-Kunde sein einst gemietetes Gerät, wird die bis dahin gezahlte Miete in bestimmter Weise vom Kaufpreis abgezogen.


Bitte schicke hier nicht die Leute derart in die Irre.

Klar kann der "hybride Router" vom Kunden auch gekauft werden. Ganz am Anfang wenn man sich entscheided ob Kauf oder ob Miete.

Die Telekom bietet keinerlei Möglichkeit ein gemietetes Gerät, das man daheim hat, zu kaufen.

 


@eku-pilz  schrieb:

Empfehlung im vorliegenden Fall:

 

Mietvertrag kündigen und Telekom ggf. "Verlust" des Gerätes melden.

 

Denn erfolgt keine fristgerechte Rückgabe des Geräts durch den Kunden, wird sich Telekom melden und Bezahlung des niedrigen, pauschalisierten Restwertes des guten Stücks verlangen.

 

Wenn der Preis gut ist, genannten Betrag zahlen - und gut is!


Du willst wohl den Schaden und den Ärger des Betroffenen maximieren!

Wenn der Mietvertrag gekündigt wird und man das Mietobjekt nicht zeitnah zurückschickt, dann wird ein Schadenersatz festgelegt, der zunächst mal unabhängig davon ist, wieviel der Kunde bereits an Miete bezahlt hat. Und der Schadenersatz ist kein Angebot, das Gerät zu diesem Preis zu kaufen. Den Schadernersatz muss man dann bezahlen und trotzdem ist man nicht Eigentümer des Geräts, darf das dann auch z.B. nicht verkaufen.


@eku-pilz  schrieb:
Schadenersatz könnte Telekom nur aus nicht möglicher Weitervermietung eines nicht zurückerhaltenen Miet-Routers geltend machen, da Telekom gebrauchte Geräte neben der Vermietung nicht verkauft, nur noch verschrottet.

Die Telekom verkauft ein gebrauchtes Gerät nicht an den Endkunden, der das Gerät gemietet hatte.

Ich gehe davon aus, dass die Telekom gebrauchte Geräte aber durchaus an z.B. Händler verkauft. Zumindest habe ich meinen Speedport Hybrid von einem Händler auf ebay gekauft, der viele solcher Geräte wohlfeil bietet.

 

Die Telekom verkauft u.U. gebrauchte Smartphones an Endkunden - aber das Gerät muss die "Schleife" über die Telekom machen, wird von der Telekom an den Käufer verschickt.

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @mathiaspaul66,

ich muss dir leider mitteilen, dass wir im Nachgang nichts erstatten werden. Bei so einer langen, bereits verstrichenen Zeit ist dies auch überhaupt nicht mehr möglich.
Bei Bestellung der Router wurdest du ausdrücklich auf die eigenständige Mietvertragslaufzeit hingewiesen.

Die Unannehmlichkeiten tun mir leid, doch Fakt ist Fakt.

Lieben Gruß,
Klaudija D.

@eku-pilz 

wenn man keine Ahnung einfach mal die...

 

Du verzapfst einen Mumpitz und lockst arglose Kunden in eine böse Falle.

Bei nicht zurücksenden wird ein Schadenersatz fällig der in keinster Art und Weise weder mit den bisher gezahlten Mietbeträgen noch dem aktuellen Zeitwert auf dem freien Markt korreliert.

Zusätzlich bleibt auch nach Zahlung die Telekom Eigentümer, es ist eben kein Kaufpreis sondern Schadenersatz.

 

Nicht aufregen!

 

Wir hatten seinerzeit ganz vernünftig öffentlich gefragt (das  war noch zu Zeiten der Newsgroups oder etwas danach), was der Router nach Ablauf der Mietzeit kostet (wir hatten den bestimmt drei/vier Jahre gemietet) wenn man den behalten möchte und die Temies nannten einen Schätzwert, rieten aber, entweder beim Kundendienst nachzufragen oder noch besser, einfach die Rechnung der Telekom abzuwarten. Und so kam's.

 

So kann der OP das ebenfalls machen oder lassen. Für mich ist das Thema damit hinreichend besprochen, alles Gute und Tschüss!

 

P.S.: das Dingens liegt seitdem im Schrank, wäre jetzt gute Gelegenheit, mal die Firmware upzudaten.... Fröhlich


@eku-pilz  schrieb:

 

So kann der OP das ebenfalls machen oder lassen. Für mich ist das Thema damit hinreichend besprochen, alles Gute und Tschüss!



Nein so kann er das eben nicht machen.

Die Telekom verkauft keine Mietgeräte.

Wenn man das Gerät nicht zurückgibt wird ein Schadenersatz fällig, das ist kein Kaufpreis und damit einher geht auch kein Eigentumsübergang.

 

Also hör bitte auf Schmarren zu schreiben und andere zu verunsichern die dir den Mist vielleicht glauben und es dann finanziell ausbaden dürfen.

 

@eku-pilz: genau. Damals. Ist mind. 10 Jahre her.


@wolliballa  schrieb:

@eku-pilz: genau. Damals. Ist mind. 10 Jahre her.


Genau.

Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert.

Ein Händler (und das ist die Telekom) muss die gesetzliche Gewährleistung bieten, auch wenn er gebrauchte Waren verkauft.

Und auf dieses Spielchen lässt sich die Telekom gleich gar nicht ein, sie verkauft keine gebrauchten Router.

Die Änderung der Schuldrechtsreform war 2002.

Gab es da schon Mietrouter bei der Telekom?