Gelöst
Auftragsverarbeitungsvertrag Magenta Cloud
vor 7 Jahren
Guten Tag,
stellt die Telekom einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO für die Nutzung der Magenta Cloud bereit?
Vielen Dank!
Grüße
UP
3618
0
31
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 6 Jahren
306
0
3
Gelöst
680
0
3
vor 5 Jahren
248
0
2
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung
Sie benötigen eine persönliche Kaufberatung? Das Geschäftskundenteam der Telekom berät Sie gerne.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Angebote für Cloud & Digitale Services.
vor 7 Jahren
vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie bitte die verzögerte Reaktion.
Ich habe nun ein Ticket an die Kollegen erstellt, um von dort direkt die Information zu erhalten.
Sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe, werde ich mich umgehend bei Ihnen melden.
Weiterhin alles Gute und einen schönen Sonntag.
Liebe Grüße
Jamil-Ali G.
29
von
vor 7 Jahren
Kann ich mir nicht vorstellen: Die DSGVO schreibt nach meinem Verständnis – aber ich bin kein Anwalt – vor, dass man mit allen Betriebsfremden, denen man Personendaten zugänglich macht, einen AVV abschließen sollte, um die VO-entsprechende Sorgfalt nachweisen zu können. Und das [=zugänglichmachen von Personendaten] ist eben schon, wenn ein Foto in der MagentaCloud eine Person identifizierbar zeigt oder eine Textdatei Namen, Adressen o.ä. enthält (ausgenommen lediglich rein private, z.B. familiäre Nutzung).
Edit: Ergänzung in eckigen Klammern
von
vor 7 Jahren
Hier ist das Thema Auftragsverarbeitung sehr schön durch eine Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Internetrecht, beschrieben.
https://bit.ly/2Grma7B
Ich kann ehrlich gesagt nicht ganz glauben, dass diese Thematik für die Telekom, Abteilung Magenta Clound, völlig überraschend kommt.
Die armen Mitarbeiter an der Kundenschnittstelle dort sind nur nicht rechtzeitig informiert worden - und nun fehlt denen wahrscheinlich das Wissen, wo denn der AV herzubekommen sei.
Die Idee bei deren DS-Beauftragten anzufragen ist nicht die schlechteste. Eine Alternative wäre der Telekom einen Muster-AV, zB. des Bitcom Verbands https://www.bitkom.org/NP-Themen/NP-Vertrauen-Sicherheit/Datenschutz/EU-DSG/170515-Auftragsverarbeitung-Anlage-Mustervertrag-online.pdf vorzulegen, denen die Telekom dann mitzeichnen müsste - aber da wird sich wahrscheinlich auch nicht so schnell ein gewillter Verantwortlicher finden lassen.
Hallo?!? -Wir warten, der 25. Mai ist heute...!!!
von
vor 7 Jahren
Hallo zusammen,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!
Lieben Gruß Melanie B.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo zusammen,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!
Lieben Gruß Melanie B.
0
Uneingeloggter Nutzer
von