Free Mail bei Nichtbenutzung
vor einem Jahr
Nach welchen Zeitraum verfällt eine Free Mailadress bei Nichtbenutzung. Wird die Mailadresse dann direkt freigegeben zur neuerlichen Vergabe.
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vor einem Jahr
Nach welchen Zeitraum verfällt eine Free Mailadress bei Nichtbenutzung. Wird die Mailadresse dann direkt freigegeben zur neuerlichen Vergabe.
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vor einem Jahr
Nach welchen Zeitraum verfällt eine Free Mailadress bei Nichtbenutzung.
Nach 6 Monaten wird sie in der Regel gesperrt.
Wird die Mailadresse dann direkt freigegeben zur neuerlichen Vergabe.
Sollten 180 Tage sein, bis sie wieder freigegeben ist.
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Antwort
von
vor einem Jahr
. . . . . Sollten 180 Tage sein, bis sie wieder freigegeben ist.
Sollten 180 Tage sein, bis sie wieder freigegeben ist.
Doch Vorsicht, kann auch mal viel länger dauern, bis mal ein Datenbank-Bereinigungslauf gestartet wird.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Nach welchen Zeitraum verfällt eine Free Mailadress bei Nichtbenutzung. Wird die Mailadresse dann direkt freigegeben zur neuerlichen Vergabe.
Nach welchen Zeitraum verfällt eine Free Mailadress bei Nichtbenutzung. Wird die Mailadresse dann direkt freigegeben zur neuerlichen Vergabe.
Punkt 12.1 der AGB https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/51217.pdf?
Das heißt, es gibt keine feste Frist, Du erhälst 6 Tage vorher die Kündigung:
Unentgeltliche Leistungen: Die Vertragsverhältnisse über unentgeltliche Leistungen sind für Sie und uns mit einer Frist
von sechs Tagen kündbar.
Die Email-Adresse läuft dann in die Sperre, die Zeitangaben sind eher Richtwerte, wird sich nicht immer dran gehalten.
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vor einem Jahr
@olliMD
Gelten eingehende Mails auch als Benutzung ?
Also nicht nur gesendete..
Dann könnte man ja einen regelmässigen Newsletter bestellen...
..um die freemail am Leben zu erhalten..
Oder selber alle 3 monate ein mail an sich senden
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Antwort
von
vor einem Jahr
Da kommt ja sowieso die vertragliche Werbung rein. Ich vermute, man muss schon in den Posteingang schauen @HARTMUTIX
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Bei ganz alten Freemail-Postfächern gilt laut AGB, dass die E-Mail-Adresse nach 180 Tagen Nichtbenutzung gesperrt werden kann und nach 2 Jahren das Postfach gelöscht werden kann. Davon hat aber die Telekom wohl nie Gebrauch gemacht.
Seit einigen Jahren gibt es diese vertragliche Regelung jedoch nicht mehr und es gilt nur die Kündigungsmöglichkeit mit Frist von 6 Tagen, die natürlich auch die Telekom ausüben kann, aber im Normalfall bislang wohl auch nicht einfach so nutzt.
Siehe dazu auch hier: https://telekomhilft.telekom.de/t5/E-Mail/Gibt-es-AGB-Leistungsbeschreibung-o-ae-zum-Verfall-fuer-Freemail/m-p/5532548#M193129
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Antwort
von
vor einem Jahr
Daraus ergibt sich dann :
Da die Kündigung per E-Mail erfolgen darf, wirst du nie erfahren, dass dein E-Mailkonto gekündigt wurde, wenn du die Mails nicht regelmässig abrufst.
Es funktioniert einfach nicht mehr.
Unter diesem Aspekt ist die Kündigungsfrist von 6 Tagen schon fast kriminell.
Stell dir vor, die Telekom kündigt dein E-Mailkonto, und du schaust mehr als 6 Tage nicht in das Konto, ist das Konto weg.
Und das alles ganz AGB-Konform.
Auch wenn die Telekom es wohl nicht so handhabt, gibt das T-Online-Freemail-User trotzdem keinerlei Sicherheit.
Es ist für mich daher auch absolut unvererständlich, wozu die Telekom solche Regeln in den AGB festgelegt hat.
Auch wundere ich mich immer wieder, wie viele Leute sich auf so etwas einlassen.
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Uneingeloggter Nutzer
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