Gelöst
Ablösebetrag wegen vorzeitiger Kündigung von Leistungen
vor 4 Jahren
Wir haben einen veralteten Router gegen eine Fritzbox getauscht. Nun erscheint auf unserer Rechnung 'Ablösebetrag wegen vorzeitiger Kündigung von Leistungen'. Bei der Bestellung des neuen Routers wurde auf eine Ablösesumme nicht hingewiesen. Wir bitten um Erstattung des in Rechnung gestellten Betrages.
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vor 4 Jahren
Seit wann nutzt ihr denn diesen "veralteten" Router und was für ein Router ist denn dieser "veraltete" Router?
Geht es hier um PK oder GK?
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vor 4 Jahren
Die Ablöse ergibt sich aus eurem Endgeräte Mietvertrag und den zugehörigen AGB - ein spezieller Hinweis ist daher nicht nötig.
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46476.pdf
11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die
Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte
der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.
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vor 4 Jahren
Mal ´ne andere Frage:
Findet ihr euren Nickname wirklich pfiffig?
schöne Grüsse
5
Antwort
von
vor 4 Jahren
@CobraCane Na, ja, normalerweise nimmt man Nicks, die nicht direkt 'verweisen', insbesondere in öffentlichen Foren.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@wolliballa
Daher war ja meine Vermutung dass es GK ist denn im GK-Bereich gibt es zig Beispiele dass der Nick einen Bezug zur Firma hat
Da hatte bisher noch niemand ein Problem damit, warum also jetzt? Nur weil es eine Partei ist und keine Firma?
Antwort
von
vor 4 Jahren
@CobraCane Korrekt. Aber der Hinweis bedeutet doch nur, dass man sich damit evtl. besonderen Kommentaren aussetzt. So wie meinem
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
wenn der alte Vertrag noch vor der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, ist es vollkommen richtig, das ein Ablösebetrag berechnet wird. Das wird von unserem System automatisch in Rechnung gestellt. Diesen können wir in diesem Fall nicht erstatten.
Viele Grüße Türkan Ü.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von