Gelöst

Ablösebetrag wegen vorzeitiger Kündigung von Leistungen

vor 4 Jahren

Wir haben einen veralteten Router gegen eine Fritzbox getauscht. Nun erscheint auf unserer Rechnung 'Ablösebetrag wegen vorzeitiger Kündigung von Leistungen'. Bei der Bestellung des neuen Routers wurde auf eine Ablösesumme nicht hingewiesen. Wir bitten um Erstattung des in Rechnung gestellten Betrages.

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    • vor 4 Jahren

      Seit wann nutzt ihr denn diesen "veralteten" Router und was für ein Router ist denn dieser "veraltete" Router?

       

      Geht es hier um PK oder GK?

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    • vor 4 Jahren

      Die Ablöse ergibt sich aus eurem Endgeräte Mietvertrag und den zugehörigen AGB - ein spezieller Hinweis ist daher nicht nötig.

       

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46476.pdf

       

      11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die
      Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte
      der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.

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    • vor 4 Jahren

       

      Mal ´ne andere Frage:

       

      Findet ihr euren Nickname wirklich pfiffig?

       

      schöne Grüsse

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @CobraCane  Na, ja, normalerweise nimmt man Nicks, die nicht direkt 'verweisen', insbesondere in öffentlichen Foren.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @wolliballa 

      Daher war ja meine Vermutung dass es GK ist denn im GK-Bereich gibt es zig Beispiele dass der Nick einen Bezug zur Firma hat

      Da hatte bisher noch niemand ein Problem damit, warum also jetzt? Nur weil es eine Partei ist und keine Firma?

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @CobraCane  Korrekt. Aber der Hinweis bedeutet doch nur, dass man sich damit evtl. besonderen Kommentaren aussetzt. So wie meinem Fröhlich

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @fraktion-cdu-detmold,

      wenn der alte Vertrag noch vor der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, ist es vollkommen richtig, das ein Ablösebetrag berechnet wird. Das wird von unserem System automatisch in Rechnung gestellt. Diesen können wir in diesem Fall nicht erstatten.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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      Uneingeloggter Nutzer

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