Abschaltung Anschluss nicht durchgeführe Portierung
9 years ago
Warum hält sich die telekom eigentlich nicht an das TK gesetzt ?
Sie haben unseren Anschluss am 21.06.2016 mit Kündigungsbestätigung abgeschaltet. Wir hatten die Portierung des Anschlusses bei der Versatel beantragt. Und die die DTAG hat dieses zum 21.06.2016 bestätigt.
Keine Abschaltung bei Vertragsende
Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.
Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung
Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
Wir fordern Sie daher auf den Anschluss zu reaktiveren und die Kündigung zu stornieren.
Kundennummer : XXXXXXXXXX
Betroffenen Rufnummer : XXXX XXXXXXXXXX
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Beitrag editiert: Datenschutz! @prophaganda
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9 years ago
@mlatz
Weshalb postest Du persönliche Daten? Die schreibst Du lieber da rein (klick!)
Kundennummer/Telefonnummer nicht öffentlich einsehbar hinterlegen
Abgesehen davon erkenne ich noch nicht, dass sich die Telekom da gesetzeswidrig verhält. Liegt vermutlich daran, dass Du nichts dazu schreibst wann Du den Versatel beauftragt hast und was der geschrieben hat wann umgeschaltet werden soll.
Die Weiterversorgung beauftragst auch nicht Du sondern Dein neuer Anbieter. Sieht von Deinem Posting im Moment her so aus, als ob der das Geschäft nicht so ganz im Griff hat.
Inwiefern das Telekommunikationsgesetz auch bei Geschäftskundenanschlüssen überhaupt gilt weiß ich übrigens aktuell nicht.
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9 years ago
Nochmal wir als Kunde haben nie unseren Anschluss gekündigt auch nicht in den Thread davor.
Wir haben ordnungsgemäß beim neuen Carrier ein Portierung beauftragt die Kündigungsbestätigungen kamen immer von der DTAG .
Wir reden hier nicht von Privatkundengeraffel wir reden von einem Geschäftskundenanschluss.
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9 years ago
Es wäre schön wenn sich hier mal jemand von der Telekom melden würde ......... Ihre GF Hotline sagt lapidar schreiben Sie eine Email an den Vorstand wir können nichts tun.......
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9 years ago
Hallo @mlatz,
bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Rückmeldung auf dieser Plattform.
Wenn ich es in unserem Gespräch richtig verstanden habe, sind Sie persönlich gar nicht der eigentliche Vertragspartner des Anschlusses. Ich hatte zu diesem Anschluss bereits im März mehrfach Kontakt mit dem Geschäftsführer der betroffenen Firma.
Es ist für alle Beteiligten leider sehr bedauerlich, dass es nun bereits zum zweiten Mal zu Abstimmungsschwierigkeiten beim Anbieterwechsel gekommen ist. Der 21. Juni war als Anbieterwechseltermin mit Ihrem Anbieter bereits final abgestimmt. Daher waren wir sehr überrascht, dass uns eine erneute Bitte zur Terminverschiebung und Weiterversorgung erreicht hat.
Der Anschluss konnte laut meinen Informationen bereits heute Morgen vollständig reaktiviert werden. Ich war sogar persönlich in der Lage, über den Anschluss ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der betroffenen Firma zu führen.
Ich werde den weiteren Verlauf des Anbieterwechsels nun auch persönlich begleiten, damit die nächste Abstimmung reibungslos verlaufen kann.
Freundliche Grüße,
Tobias H. von Telekom hilft
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9 years ago
Warum hält sich die telekom eigentlich nicht an das TK gesetzt ? Sie haben unseren Anschluss am 21.06.2016 mit Kündigungsbestätigung abgeschaltet. Wir hatten die Portierung des Anschlusses bei der Versatel beantragt. Und die die DTAG hat dieses zum 21.06.2016 bestätigt. Keine Abschaltung bei Vertragsende Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind. Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet. Wir fordern Sie daher auf den Anschluss zu reaktiveren und die Kündigung zu stornieren. Kundennummer : XXXXXXXXXX Betroffenen Rufnummer : XXXX XXXXXXXXXX --------------------------------------- Beitrag editiert: Datenschutz! @prophaganda
Warum hält sich die telekom eigentlich nicht an das TK gesetzt ?
Sie haben unseren Anschluss am 21.06.2016 mit Kündigungsbestätigung abgeschaltet. Wir hatten die Portierung des Anschlusses bei der Versatel beantragt. Und die die DTAG hat dieses zum 21.06.2016 bestätigt.
Keine Abschaltung bei Vertragsende
Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.
Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung
Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
Wir fordern Sie daher auf den Anschluss zu reaktiveren und die Kündigung zu stornieren.
Kundennummer : XXXXXXXXXX
Betroffenen Rufnummer : XXXX XXXXXXXXXX
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Beitrag editiert: Datenschutz! @prophaganda
Was Du da schreibst, gilt aber nur, wenn der neue Anbieter in deinem Auftrag gekündigt hat.
Hast Du selbst gekündigt, schaltet der alte Anbieter zum ordentlichen Vertragsende die Leitung ab und ist damit aus der Pflicht!
Das alles hat mit der Rufnummer/n-Portierung nichts zu tun, soll heißen:
Der Portierungswunsch alleine begründet kein Pflicht, dass der bisherige Anbieter dich weiterversorgen muss, bis der neue Anbieter "in die Gänge kommt":
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9 years ago
@Ludwig II
Es gibt Leute die suchen den Weg des geringsten Widerstands und es gib Leute die das Talent haben, den Weg des größten Widerstands zu suchen/zu finden.
Kam mir spontan als Gedanke nachdem ich den ursprünglichen Thread gelesen hatte.
Am Anfang der Kette stand definitiv eine Kündigung seitens des TE auf einen Termin im März 2016. Und die Telekom hat dann kurzfristig im März den Anschluss wieder reaktiviert.
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9 years ago
jau, habe es auch gelesen und meinen Beitrag ergänzt.
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