Gelöst
Abschluss eines Vertrags mit der Telekom zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
vor 7 Jahren
Hallo,
wir haben einen Festnetz- und Internetvertrag mit der Telekom und benutzen als dessen Bestandteil auch das Fax2Mail Feature (Faxe kommen als E-Mail zu uns).
Allein durch Fax und Telefonie-Nutzung übertragen wir somit personenbezogene Daten unserer Kunden und Geschäftspartner an die Telekom. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir mit der Telekom einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen müssen. Über das Kontaktformular auf der Telekom-Geschäftskundenwebseite habe ich dazu schon eine Anfrage gestellt vor mehr als einer Woche, aber keinerlei Antwort erhalten.
Wie können wir unser Anliegen adressieren?
Viele Grüße, Hans-Georg Reusch
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vor 7 Jahren
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Antwort
von
vor 7 Jahren
OK, ich hatte eigentlich erwartet, dass das ein Standardprozess ist, denn dasselbe Anliegen dürften/müssten ja eigentlich alle Geschäftskunden bis zum 25. Mai 2018 haben. Wann können wir denn erfahrungsgemäß mit einer Antwort rechnen?
Viele Grüße, Hans-Georg
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
vielen Dank für den Beitrag.
Die Anfrage ist bei uns angekommen. Bedingt durch die Osterferien wird die Bearbeitung noch etwas dauern. Wie lange kann ich leider nicht sagen. Hier bitte ich noch um etwas Geduld.
Viele Grüße Heike Ha.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo Lin.J,
danke für die Erläuterungen. Dann hoffen wir mal, dass die Einschätzung der Telekom-Verantwortlichen richtig ist. Ich teile diese Einschätzung nach wie vor nicht. Die Telekom hält für ihre Kunden z.B. in Form des eMail-Centers (unabhängig von homepages) eine Plattform bereit, über die Daten in GB-Größenordnungen verschoben und verarbeitet werden. Sämtliche Daten meiner Kunden, die per Formular im Adressbuch des eMail-Centers angegeben werden können, sind auf den Servern der Telekom hinterlegt. Es geht also nicht um einen eMail-Betrieb, bei dem ich jedesmal eine Adresse neu eingebe, die Nachricht schreibe und das Ding verschicke, ohne dass hinterher irgendwo eine Spur verbleibt. Im eMail-Center kann ich Nachrichten aufrufen, die (glücklicherweise!) lange über die gesetzlich festgelegten Löschungsfristen hinweg aufbewahrt werden (und dabei habe ich nur 1GB Speicherplatz). Von den Anhängen dieser mails (Fotos, Pläne, Audio- und Videofiles und was auch immer) ganz zu schweigen. Ich möchte wirklich gerne wissen, wie sich im Ernstfall (selbst Fachjuristen gehen davon aus, dass die endgültigen Entscheidungen über die Einzelheiten der DSGVO erst von Gerichten entschieden werden - im Übrigen eine unglaubliche Frechheit, den Bürger mit Gesetzen zu "beglücken", deren Einzelheiten er dann womöglich vor Gericht auf eigene Kosten(!!!) gegen Behörden oder sonstige Gegner, für die Geld keine Rolle spielt, klären lassen muss) eine Rechtfertigung der Telekom-Fachleute liest, mit der sie belegen wollen, dass im eMail-Center keine Auftragsverarbeitung stattfindet. Aber sei's drum, warten wir es ab, was anderes bleibt uns ja vermutlich sowieso nicht übrig.
Grüße, Harald
Antwort
von
vor 7 Jahren
es war auch schon nach der bisherigen Rechtslage so, dass es sich bei Telekommunikationsdiensten nicht um eine Auftragsverarbeitung handelt.
Weil eben hier nicht der Kunde in der Verantwortung für seine Daten ist, sondern alleine die TK-Anbieter diversen rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Daten unterliegen, die bei den TK-Diensten anfallen. Und Email-Dienste werden unbestritten als TK-Dienst eingestuft.
Hier hingehend hat sich also nichts geändert durch die DSGVO, somit besteht daher kein Anlass, hier Rechtsstreitigkeiten zu befürchten.
Viele Grüße,
Lin J.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ich denke auch, dass hier die Telekom falsch liegt und es sich natürlich einfach macht mit dieser Erklärung!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo @PasadenaApo, hallo @harald57,
bitte entschuldigen Sie, sofern es beim Thema Auftragsverarbeitung zu Missverständnissen oder Verzögerungen gekommen sein sollte. Selbstverständlich nutzen Sie unsere Leistungen datenschutzkonform.
Unser Portfolio beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, für die kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Geht es z.B. um ein reine Telekommunikations-Leistungen – darunter fallen z.B. auch die Produkte eMail-Services/ eMail-Center - ist kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich, weil hier alleine der TK-Anbieter verantwortlich ist, die gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften umzusetzen – Sie als Kunde haben hier keine Verantwortung. Handelt es sich um andere oder Zusatzleistungen mit Auftragsverarbeitung – darunter fällt z.B. auch das u.g. Produkt Open Telekom Cloud - stehen dafür im Internet unter http://telekom.de/gk/dsgvo-auftragsverarbeitung die Standard-Verträge als Teil unserer Leistungsbedingungen bereit, und wir kontaktieren unsere Bestandskunden dazu.
Sollten Sie Ihr Produkt hier nicht vorfinden, benötigen Sie keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Bitte bedenken Sie auch: Sollten Sie unsere Produkte nicht geschäftlich, sondern privat nutzen, ist generell keine Auftragsverarbeitung erforderlich – die Datenschutz-Grundverordnung nimmt die private Nutzung explizit aus der Anwendung aus.
Bei Fragen bin ich gerne für Sie erreichbar.
Viele Grüße,
Lin J.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
es war auch schon nach der bisherigen Rechtslage so, dass es sich bei Telekommunikationsdiensten nicht um eine Auftragsverarbeitung handelt.
Weil eben hier nicht der Kunde in der Verantwortung für seine Daten ist, sondern alleine die TK-Anbieter diversen rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Daten unterliegen, die bei den TK-Diensten anfallen. Und Email-Dienste werden unbestritten als TK-Dienst eingestuft.
Hier hingehend hat sich also nichts geändert durch die DSGVO, somit besteht daher kein Anlass, hier Rechtsstreitigkeiten zu befürchten.
Viele Grüße,
Lin J.
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Uneingeloggter Nutzer
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