AGB vs. TKG bei Entschädigung
3 years ago
Wie verhält es sich mit der in den AGB abgesicherten „nur“ 97 %-Verfügbarkeit?
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49657.pdf?
Wenn hier bereits vom 3. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
Die Telekom erbringt folgende Leistungen:
2 Internet-Zugang
Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zu- gangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
Wozu bedarf es dann noch dieser Einschränkung, wenn doch ab 3. Tag Ausfall Entschädigung zusteht?
Weil auf eine mittlere Verfügbarkeit schränkt das TKG nicht ein, da ist klar ab Tag 1 die Rede.
——
Edit: nach Hinweis von 1. Tag auf 3. Tag korrigiert.
411
0
12
This could help you too
10 months ago
392
0
3
385
4
9
2 months ago
177
0
4
145
0
3
Popular tags last 7 days
You might also be interested in
Request purchasing advice
Fill out our online contact form quickly and easily so that we can advise you personally in a timely manner.
View offers
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
3 years ago
Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
0
1
from
3 years ago
zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
@RoadrunnerDD Danke, korrigiert.
Unlogged in user
from
3 years ago
Wozu bedarf es dann noch dieser Einschränkung, wenn doch ab 3. Tag Ausfall Entschädigung zusteht?
Die Einschränkungen sind halt noch in den Texten der AGB drinne, haben aber defacto durchs Gesetz keine Relevants mehr, bzw. werden als Klausel ungültig. Also theoretisch könnte man es aus den AGB raus nehmen.
Soviel zu meiner bescheidenen Meinung
0
9
from
3 years ago
Es muss ein Totalausfall vorliegen und der Anbieter darf dir keinen Ersatz geboten haben. Kleinere Störungen oder Minderleistungen fallen nicht darunter oder unter andere Bestimmungen.
Was aber auch keinen richtigen Wert mehr hat Sinn die Bandbreitenkorridore Minimal Mittel und Maximum, es gelten da die Regelungen des TKG (das mit den 90%).
0
from
3 years ago
Es muss ein Totalausfall vorliegen
@fdi Das steht so aber nicht in den AGB dazu. Das mag so interpretiert werden. Dort wird nur von Verfügbarkeit in Prozenten übers Jahresmittel gesprochen.
0
from
3 years ago
Es ging da um das TKG , das "entwertet" viele Angaben die sich noch im AGB finden. Die Anbieter haben da wohl keine große Eile in der Umsetzung und versuchen gerne noch den "alten" Weg in Anwendung zu bringen.
0
Unlogged in user
from
Unlogged in user
from