Entschädigung gemäß TKG bei Ausfall Mobilfunknetz

vor einem Jahr

Das Thema kam ja schon öfter auf dass User so eine Forderung aufstellten.

Ein Kunde hat das jetzt durchgezogen und einen Richter gefunden der seiner, aus meiner Sicht abstrusen, Forderung folgte und ihm bei einem Mobilfunkvertrag die Entschädigung zusprach weil er Zuhause keinen Empfang hatte.

Das waren bei Verträgen zu 5,99 € und 6,99 € im Monat 2810 € Entschädigung.

 

Ich habe noch nichts gefunden bezüglich Rechtskräftigkeit des Urteils, kann es mir aber nicht so richtig vorstellen, das lädt ja direkt zum Missbrauch ein.

 

https://www.dr-bahr.com/news/2800-eur-schadensersatz-fuer-ausgefallenen-mobilfunkanschluss.html

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  • vor einem Jahr

    Steht nur nix von, ob das Urteil rechtskräftig ist ... ich glaube mal nicht. 😄 

     

    Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.

    Dann wisst ihr, was die Mobilfunkpreise machen. 

    1

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    von

    vor einem Jahr

    CyberSW

    Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.

    Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.
    CyberSW
    Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.

    gefällt wurde das Urteil ja bereits Zwinkernd

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Dann kaufen sich die Leute eine SIM eines entsprechenden Mobilfunkanbieters, obwohl sie wissen dass sie keinen Empfang haben und verklagen dann diesen. Dann wird das wohl ein neuer Volkssport. Ich glaube, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch glaube ich, dass das alle Instanzen durchläuft, da man wohl eine Grundsatzentscheidung haben möchte.

    4

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    von

    vor einem Jahr

    der_Lutz

    genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch

    genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch
    der_Lutz
    genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch

    Dann ist er aber zum Kaufzeitpunkt bereits ausgefallen, was der Anbieter ja ohne Probleme belegen kann, welche Ansprüche will man da dann geltend machen? 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

     

    Passt ja bestens zu den Urteilen deutscher Richter/Gerichte!

     

    Echte Helden

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:

    am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
    ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

     

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    1

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    von

    vor einem Jahr

    ich bin auch gerade skeptisch... in dem einen Beitrag... "Über Monate hinweg konnte er zu Hause die Dienste nicht nutzen, da in der Näher ein Sendemast ausgefallen war..." und in dem anderen Beitrag "...Laut Mobilfunkanbieter war der Sendemast überlastet..."... Was denn nun, ausgefallen oder überlastet? 🤔

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Auf dejure ist es zumindest hinterlegt mit dem von mir verlinkten Beitrag: https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20G%F6ttingen

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    @Mister Burny 

     

    Ih finde unter deinem Link da was von Organspende-Skandal!?

     

    Passt das ?

     

    Grüßle 🦂

     

    Alles gut!

    Tschuldigung!

    Hab´ die Steine auf meinen Augen weggreräumt!

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Ich hab ja schon viele unsinnige Urteile gesehen, aber diese schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. In ziemlich jeder Hinsicht.

     

    Viele Grüße

    Thomas

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Hi,

     

    Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt. Ist heutzutage großflächig der Fall, ist dem jedoch nicht so, kann der Kunde tatsächlich klagen. Normalerweise gehen die Mobilfunkunternhemen über ne außergerichtliche Einigung raus und verweisen meistens auf Klauseln im Vertrag, aber theoretisch kann man klagen. In diesem speziellen Fall klappte das wohl, allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Markés

    Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt.

    Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt.
    Markés
    Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt.

    Muss er das? Worauf sollte sich das begründen?

     

     

    Markés

    allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^

    allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^
    Markés
    allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^

    Ich denke nicht, dass hier die Telekom verklagt wurde.

    Uneingeloggter Nutzer

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