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Entschädigung gemäß TKG bei Ausfall Mobilfunknetz
vor einem Jahr
Das Thema kam ja schon öfter auf dass User so eine Forderung aufstellten.
Ein Kunde hat das jetzt durchgezogen und einen Richter gefunden der seiner, aus meiner Sicht abstrusen, Forderung folgte und ihm bei einem Mobilfunkvertrag die Entschädigung zusprach weil er Zuhause keinen Empfang hatte.
Das waren bei Verträgen zu 5,99 € und 6,99 € im Monat 2810 € Entschädigung.
Ich habe noch nichts gefunden bezüglich Rechtskräftigkeit des Urteils, kann es mir aber nicht so richtig vorstellen, das lädt ja direkt zum Missbrauch ein.
https://www.dr-bahr.com/news/2800-eur-schadensersatz-fuer-ausgefallenen-mobilfunkanschluss.html
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CyberSW
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Steht nur nix von, ob das Urteil rechtskräftig ist ... ich glaube mal nicht. 😄
Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.
Dann wisst ihr, was die Mobilfunkpreise machen.
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der_Lutz
Antwort
von
CyberSW
vor einem Jahr
gefällt wurde das Urteil ja bereits
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Schwarzer Ast
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Dann kaufen sich die Leute eine SIM eines entsprechenden Mobilfunkanbieters, obwohl sie wissen dass sie keinen Empfang haben und verklagen dann diesen. Dann wird das wohl ein neuer Volkssport. Ich glaube, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch glaube ich, dass das alle Instanzen durchläuft, da man wohl eine Grundsatzentscheidung haben möchte.
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Ältere Kommentare anzeigen
patrickn
Antwort
von
Schwarzer Ast
vor einem Jahr
Dann ist er aber zum Kaufzeitpunkt bereits ausgefallen, was der Anbieter ja ohne Probleme belegen kann, welche Ansprüche will man da dann geltend machen?
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pamperlapescu
Community Guide
vor einem Jahr
Passt ja bestens zu den Urteilen deutscher Richter/Gerichte!
Echte Helden
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Irgendwie macht mich da was stutzig
1. Nur auf 2 Blogs zu finden.
Irgendwie bin ich persönlich da skeptisch, ob das ganze nicht ganz der Wahrheit entspricht.
Und wegen einer Karte die 5€ im Monat kostet, soll er für 10 Monate 2800€ bekommen.
Also noch leben wir nicht in Amerika.
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Käseblümchen
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor einem Jahr
Aus ähnlichen Fällen aus anderen Bereichen (nicht Telekomunikation) vermute ich, dass ein ganz wesentlicher Punkt dabei war: Der Provider konnte (oder wollte) vor Gericht nicht darlegen, dass er sich bei der Schadensbehebung genügend angestrengt hat.
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Has
Community Guide
vor einem Jahr
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
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Mister Burny
Community Guide
vor einem Jahr
Hier auch och mal genau aufgeführt:
https://www.lawblog.de/archives/2023/09/06/kein-empfang-mobilfunkkunde-holt-sich-2-800-euro-schadensersatz/
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Schwarzer Ast
Antwort
von
Mister Burny
vor einem Jahr
ich bin auch gerade skeptisch... in dem einen Beitrag... "Über Monate hinweg konnte er zu Hause die Dienste nicht nutzen, da in der Näher ein Sendemast ausgefallen war..." und in dem anderen Beitrag "...Laut Mobilfunkanbieter war der Sendemast überlastet..."... Was denn nun, ausgefallen oder überlastet? 🤔
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Mister Burny
Community Guide
vor einem Jahr
Auf dejure ist es zumindest hinterlegt mit dem von mir verlinkten Beitrag: https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20G%F6ttingen
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pamperlapescu
Community Guide
vor einem Jahr
@Mister Burny
Ih finde unter deinem Link da was von Organspende-Skandal!?Passt das ?
Grüßle 🦂
Alles gut!
Tschuldigung!
Hab´ die Steine auf meinen Augen weggreräumt!
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teezeh
Community Guide
vor einem Jahr
Ich hab ja schon viele unsinnige Urteile gesehen, aber diese schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. In ziemlich jeder Hinsicht.
Viele Grüße
Thomas
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Markés
3 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
Hi,
Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt. Ist heutzutage großflächig der Fall, ist dem jedoch nicht so, kann der Kunde tatsächlich klagen. Normalerweise gehen die Mobilfunkunternhemen über ne außergerichtliche Einigung raus und verweisen meistens auf Klauseln im Vertrag, aber theoretisch kann man klagen. In diesem speziellen Fall klappte das wohl, allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^
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der_Lutz
Antwort
von
Markés
vor einem Jahr
Muss er das? Worauf sollte sich das begründen?
Ich denke nicht, dass hier die Telekom verklagt wurde.
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