Gelöst

An der DSL Leitung wurde eine Beeintr?chtigung des Signals durch eine unzul?ssige Verkabelung erkannt.

vor 5 Jahren

Sehr geehrtes Support-Team, 

nachdem ich im Zeitraum Dezember bis Januar 2019/20 unzählige Probleme mit DSL Ausfällen zu verzeichnen hatte und auch ein Techniker bei mir vor Ort war fängt es jetzt wieder an. Viele Wochen Ruhe und seid 11.01 bis 24.01 wieder vermehrte Ausfälle.

Hinzu kommt ein völlig neuer Fehler der mir bisher unbekannt war. Ich bitte um Ihre Hilfe, denn ein Vergnügen ist es nicht, wenn dauernd das Telefon, DSL, WLAN und TV unterbrochen wird. Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Laube

FritzBox 7590 neu! 

 

An der DSL Leitung wurde eine Beeinträchtigung des Signals durch eine unzulässige Verkabelung erkannt. Bitte prüfen Sie ihre Leitung auf eventuell vorhandene Abzweigungen oder Mehrfachverteilungen. Die Abzweigung ist 4 Meter lang. Sie kostet ungefähr 37624 kbit/s.

 

 

DSL Ausfälle 11.01 bis 24.01.20.pdf

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    vor 5 Jahren

    Moin @wlaube 
    Die Meldung der FritzBox ist doch schon mal ein Ansatz.

    Folge einfach den Strippen und schaue nach was da sein könnte. 

    (Verteilerdose, 2 TAE Dose,....)

    4 Meter ist ja nicht unbedingt die Welt. 

     

    Gruss VoPo 

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    von

    vor 5 Jahren

    Ludwig II

    @wlaube Die Beseitigung dieses Fehlers, liegt in deinem Zuständigkeitsbereich.

    @wlaube 

    Die Beseitigung dieses Fehlers, liegt in deinem Zuständigkeitsbereich.

    Ludwig II

    @wlaube 

    Die Beseitigung dieses Fehlers, liegt in deinem Zuständigkeitsbereich.



    Wie kann etwas im Zuständigkeitsbereich des Kunden liegen wenn dieser an der 1. TAE beginnt und der Fehler davor ist?

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

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    vor 5 Jahren

    @wlaube 

    Die Beseitigung dieses Fehlers, liegt in deinem Zuständigkeitsbereich.

    Wenn das ein Telekom-Techniker macht/machen soll, ist das kostenpflichtig für dich.

    @VoPo914  hat dir ja schon einen guten Ansatz aufgezeigt.

     

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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    vor 5 Jahren

    @Ludwig IInicht ganz, bei der Bereitstellung muß zwingend ein qualifizierter Auftragsabschluss gemacht werden. In diesem Fall (Stichleitung, wenn es so ist) ist die Telekom gefragt, ausser die Leitung ist defekt, dann Eigentümer. <<<<<ich erinner mich noch an die analogen Zeiten, paralel?! na und Zwinkernd

    LG Andi

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von