Gelöst
Anbieterwechselauftrag anpassen
vor 3 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei meinem neuen Anbieter einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
Mein neuer Anbieter hat hierdurch eine Portierung der alten Nummer und gleichzeitig eine Kündigung bei Ihnen in Auftrag gegeben. Diese wurde zum 28.06.2022 bestätigt. Berücksichtigt wurde jedoch nicht das aktualisierte Telekommunikationsgesetzt, welches uns eine Kündigungsfrist von 1 Monat gewährt.
Deswegen möchte ich mein Kündigungsrecht nutzen und bereits zum Februar kündigen.
Nachdem ich persönlich nochmal gekündigt hatte, wurde mir per Post mitgeteilt, dass eine Kündigung zum 28.06. bereits vermerkt war.
Folgender Fall wurde schon einmal bearbeitet:
Gelöst: Anbieterwechselauftrag anpassen oder stornieren | Telekom hilft Community
Ich bitte darum meinem neuen Anbieter eine Terminvorziehung zu melden, damit dieser einen zeitnahen Wechseltermin anfragen kann.
Vorab schon einmal vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
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vor 3 Jahren
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vor 3 Jahren
Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein.
Weil sie in der Pflicht ist.
Bei einer vorziehung ist das auch klar geregelt, dass die Telekom tätig werden muss, wenn das Anliegen korrekt ist. In dem Fall die falsche Vertragslaufzeit.
Antwort
von
vor 3 Jahren
. . . . . Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein.
Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein.
Und das wiederholt er so lange, bis die Telekom aufwacht, und die aktuelle Rechtslage akzeptiert?
Antwort
von
vor 3 Jahren
olliMD . . . . . Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein. . . . . . Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein. olliMD . . . . . Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein. Und das wiederholt er so lange, bis die Telekom aufwacht, und die aktuelle Rechtslage akzeptiert?
. . . . . Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein.
Warum soll die Telekom jetzt handeln? Dein neuer Anbieter zieht den Auftrag zurück und stellt dann einen neuen ein.
Und das wiederholt er so lange, bis die Telekom aufwacht, und die aktuelle Rechtslage akzeptiert?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich hab das Team mal informiert, da muss manuell nachgesteuert werden.
Passiert leider in letzter Zeit öfters dass bei Anbieterwechsel die Telekom die falschen Termine rausgibt.
@olliMD
Die Erfahrung hat gezeigt dass es nix bringt wenn der Anbieter nochmal nachfragt da die Telekom dann wieder die falschen Daten liefern solange da nicht intern nachgesteuert wird.
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vor 3 Jahren
Berücksichtigt wurde jedoch nicht das aktualisierte Telekommunikationsgesetzt, welches uns eine Kündigungsfrist von 1 Monat gewährt.
Sofern der Vertrag nicht mehr in der 24 Monatigen MVLZ ist - was wir zwar annehmen können aber nicht wissen
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Wir sind langjähriger Kunde der Telekom.
Die 24 Monate MVLZ sind bereits vorüber.
Viele Grüße
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Matthias105
Dann wird das geändert, wobei langjähriger Kunde alleine nicht als Aussage langt, denn wenn man z.B. 10 Jahre Kunde ist
und vor 18 Monaten einen Tarifwechsel vorgenommen hat, dann läuft die MLVZ ja auch noch.
Das aber nur zur Information
Antwort
von
vor 3 Jahren
Danke für die Information.
Laut Kundencenter war Vertragsbeginn 29.06.2015 und aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit ist der 19.02.2022
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @Matthias105 ,
schön, dass Sie sich an unsere Community wenden!
Ich habe Ihrem Anbieter Terminvorziehung gemeldet.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von