Gelöst

Ansagen bei Umzug und Kündigung

vor 3 Jahren

Wir haben einen Anlagen Anschluss der Telekom (SIP Trunk) und bekommen eine neue Kollegin, die bisher nur als Einzelanwältin gearbeitet hat. Diese hat einen Anschluss (Voip mit drei Nummern) den sie aber kündigen möchte, weil Sie auf unserem Anschluss abreiten soll. Gibt es eine Möglichkeit wie früher hier eine automatische Ansage bei der Telekom zu beantragen die für einen bestimmen Zeitraum läuft und der anrufenden Person mitteilt, dass sich die Rufnummer geändert hat.

Und wenn ja, wie heißt das Produkt und wo muss dies beantragt werden?

Vielen Dank für eine klärende Antwort

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Das gibt es leider nicht mehr.

      Aber wenn sie den Anschluss kündigt, über welche Internetleitung wird sie dann telefonieren? Und was passiert wenn diese Kollegin das Unternehmen verlässt?

      Ich würde davon abraten den privaten Anschluss zu kündigen.

      Oder geht es dabei garnicht um ihren privaten Anschluss sondern um einen den sie in ihrer Kanzlei hatte?

       

      Nachtrag:

      Wenn es sich um eine Firmen-Nummer handelt und sie noch eine Weile für Ihre Mandanten "erreichbar" sein möchte dann würde ich die Nummern zu Sipgate portieren, dann kann sie die Nummern noch lange Zeit für einen geringen Preis behalten.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @der_Lutz 

      Na ja, der Fall liegt zu 100% hier vor denn es handelt sich wie beschrieben um eine kleine Anwaltskanzlei mit einer Rechtsanwältin.

      Weder die Mitarbeiterzahl noch der Umsatz wird hier dafür sorgen dass es nicht mehr dazu zählt.

       

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @der_Lutz 

      Muss mich übrigens korrigieren, da war ich auf dem Holzweg. Dinge wie die Mindestlaufzeit oder die Vertragszusammenfassung sind Punkte die für Verbraucher (und damit auch für die Kleinunternehmen etc) gelten.

      Auf Vertragszusammenfassung und Mindestlaufzeit kann nämlich so ein Kleinkunde verzichten, nicht aber auf die monatliche Kündigung.

      Die monatliche Kündigung betritt ALLE denn hier ist im Gesetz nicht mehr die Rede von Verbraucher sondern vom Endnutzer:

       

      $56 Abs. 3

      Ist in einem Vertrag zwischen einem Endnutzer und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation zum Gegenstand hat, vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, wenn der Endnutzer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Der Anbieter muss den Endnutzer rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger hinweisen auf

        1. die stillschweigende Verlängerung des Vertrages,
        2. die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch seine rechtzeitige Kündigung zu verhindern, und
        3. das Recht, einen verlängerten Vertrag nach Satz 1 zu kündigen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @CobraCane 

      Na umso besser 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Ok, wenn das mit den Kündigungsterminen hin haut, ist das wirklich eine gute Idee. Danke für den Tipp. Es bewahrheitet sich dann immer wieder. Am Anfang einer jeden kritischen Arbeit hilft ein Wechsel der Perspektive. Nochmals danke und beste Grüße

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