Gelöst

Anschluss mit mehreren Haushalten teilen, erlaubt?

vor 2 Monaten

Hallo Ihr lieben :3

Vielen dank vorab fürs lesen und ggf beantworten.

Ich möchte mir einen Hausanschluss mit 2 Haushalten teilen, also 3 Haushalte insgesamt.

Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen. Nach möglichkeit wäre das ein Glasfaser 1000 Anschluss.

Frage ist: Wäre das erlaubt? und gibt eine Maximale GB nutzung pro Monat? 

Wenn ein PK Vertrag nicht geht, geht ein Business vertrag? 

Es soll rein Privat genutzt werden, nicht Geschäftlich nur nebenbei.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      Die Überlassung deines Taris an Dritte ist in den AGB ausgeschlossen und verboten. Also, du schließt den Vertrag ab, lässt dann XX Leute den Vertrag mitnutzen... Nöööö! 

      0

    • vor 2 Monaten

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      6

      von

      vor 2 Monaten

      Kugic

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Kugic

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      Das steht in Punkt 5 der AGB, vorher solltest Du aber Punkt 4 AGB beachten @Kugic .

      Buster01

      weil ich kenne viele I-Net-Cafe die den Zugang ja "weitervermieten" und nur einen Consumer-Vertrag haben

      oder Privatpersonen die noch ein Gästehaus betreiben (Gäste-WLAN)

      auch gab es das ja schon auch bei DSL; Mehrgenerationenhaus,ein Anschluß und Eltern + Vorfahren + Nachkommen benutzen den.

      (macht halt auch Sinn, statt 3 GF 300 einfach ein 1GB und Grundgebühr sparen).

      Kugic
      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*  in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.  hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Kugic

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Denke das ist so eine Grauzone,

      weil ich kenne viele I-Net-Cafe die den Zugang ja "weitervermieten" und nur einen Consumer-Vertrag haben

      oder Privatpersonen die noch ein Gästehaus betreiben (Gäste-WLAN)

      auch gab es das ja schon auch bei DSL; Mehrgenerationenhaus,ein Anschluß und Eltern + Vorfahren + Nachkommen benutzen den.

      (macht halt auch Sinn, statt 3 GF 300 einfach ein 1GB und Grundgebühr sparen).

      @BlumenHupenhihi Als Besitzer des I-Net-Anschluß, bist du haftbar/Ansprechpartner, falls es mal zu einer Anzeige (z.B. P2P) kommt.

      BlumenHupenhihi

      Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen.

      Hallo Ihr lieben :3

      Vielen dank vorab fürs lesen und ggf beantworten.

      Ich möchte mir einen Hausanschluss mit 2 Haushalten teilen, also 3 Haushalte insgesamt.

      Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen. Nach möglichkeit wäre das ein Glasfaser 1000 Anschluss.

      Frage ist: Wäre das erlaubt? und gibt eine Maximale GB nutzung pro Monat? 

      Wenn ein PK Vertrag nicht geht, geht ein Business vertrag? 

      Es soll rein Privat genutzt werden, nicht Geschäftlich nur nebenbei.

      BlumenHupenhihi

      Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen.

      Das ist der Telekom eigentlich egal (wobei bei GF die Anschlüße eigentlich immer mit 1GB laufen und nur das BNG -Profil die Datenübertragung begrenzt),

      weil der Anschluß hat FLAT,

      der Datenstrom (nicht die Daten) wird nur für Leitungsmessung und Fehlereingrenzung intern aufgezeichnet.

      Buster01

      weil ich kenne viele I-Net-Cafe die den Zugang ja "weitervermieten" und nur einen Consumer-Vertrag haben

      oder Privatpersonen die noch ein Gästehaus betreiben (Gäste-WLAN)

      auch gab es das ja schon auch bei DSL; Mehrgenerationenhaus,ein Anschluß und Eltern + Vorfahren + Nachkommen benutzen den.

      (macht halt auch Sinn, statt 3 GF 300 einfach ein 1GB und Grundgebühr sparen).

      Das sind ja zwei unterschiedliche Fälle @Buster01 . Bei dem gewerblichen, also entgeltlichen Teilen dürfte es Probleme geben können, insbesondere wegen Punkt 4 der AGB.

      Und dann darf man nie vergessen, wo dann unter Umständen der Staatsanwalt, das SEK oder MEK vor der Tür steht. Glaubt man nie, für mich ist das aber keine nur theoretische Betrachtung.

      von

      vor 2 Monaten

      Kugic
      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*  in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.  hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Kugic

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Anscheinend nun ja doch. 

      0

      von

      vor 2 Monaten

      *FDGO-Ultra*

      Anscheinend nun ja doch. 

      Kugic
      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*  in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.  hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Kugic

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Anscheinend nun ja doch. 

      *FDGO-Ultra*

      Anscheinend nun ja doch. 

      Das Ergebnis ist natürlich das was du hören wolltest, aber wirklich überzeugend ist das nicht. Es ist eher eine Interpretation, aber keine klare vertragliche Regelung.

      Hier mal noch die KI-generierte Antwort:

      Ja, Sie dürfen Ihren Internetanschluss mit Nachbarn teilen, da es rechtlich kein Verbot dafür gibt. Sie müssen jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Internetanbieters prüfen, die die Weitergabe an Dritte eventuell untersagen, was zur Kündigung führen kann. Wichtig ist zudem, dass Sie als Anschlussinhaber für illegale Aktivitäten haften und das Netzwerk unbedingt verschlüsseln sollten. 

      Eigentlich sollte die "Rechtsabteilung" bei dem Thema eher hellhörig werden und über eine Änderung der AGB nachdenken.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Monaten

      Kugic
      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*  in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.  hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Kugic

      Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra* 

      in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig. 

      hier wird aber der Anschluss mitbenutzt. 

      Denke das ist so eine Grauzone,

      weil ich kenne viele I-Net-Cafe die den Zugang ja "weitervermieten" und nur einen Consumer-Vertrag haben

      oder Privatpersonen die noch ein Gästehaus betreiben (Gäste-WLAN)

      auch gab es das ja schon auch bei DSL; Mehrgenerationenhaus,ein Anschluß und Eltern + Vorfahren + Nachkommen benutzen den.

      (macht halt auch Sinn, statt 3 GF 300 einfach ein 1GB und Grundgebühr sparen).

      @BlumenHupenhihi Als Besitzer des I-Net-Anschluß, bist du haftbar/Ansprechpartner, falls es mal zu einer Anzeige (z.B. P2P) kommt.

      BlumenHupenhihi

      Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen.

      Hallo Ihr lieben :3

      Vielen dank vorab fürs lesen und ggf beantworten.

      Ich möchte mir einen Hausanschluss mit 2 Haushalten teilen, also 3 Haushalte insgesamt.

      Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen. Nach möglichkeit wäre das ein Glasfaser 1000 Anschluss.

      Frage ist: Wäre das erlaubt? und gibt eine Maximale GB nutzung pro Monat? 

      Wenn ein PK Vertrag nicht geht, geht ein Business vertrag? 

      Es soll rein Privat genutzt werden, nicht Geschäftlich nur nebenbei.

      BlumenHupenhihi

      Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen.

      Das ist der Telekom eigentlich egal (wobei bei GF die Anschlüße eigentlich immer mit 1GB laufen und nur das BNG -Profil die Datenübertragung begrenzt),

      weil der Anschluß hat FLAT,

      der Datenstrom (nicht die Daten) wird nur für Leitungsmessung und Fehlereingrenzung intern aufgezeichnet.

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      von

      vor 2 Monaten

      @Heike B. 

      Und wo ist das fixiert?

      Ich lese ausgelegt und vorgesehen, wichtig wäre doch vertraglich vereinbart und fixiert in Punkt xy der AGB, Leistungsbeschreibung 

      von

      vor 2 Monaten

      Hi @der_Lutz,

       

      ich hatte mich wie geschrieben einmal intern (Rechtsabteilung) schlaugemacht. Gerne gehe ich nochmals auf die Kollegen zu und frage, ob die uns einen fixierten Punkt in der AGB sagen können. 


      Viele Grüße

      Heike

      von

      vor 2 Monaten

      Hi @der_Lutz,

       

      ich habe hier nun die abschließende Stellungnahme aus unserer Rechtsabteilung erhalten. 

       

      Die TDG schließt einen Vertrag mit einer konkreten Person, die einem bestimmten Haushalt angehört. Kunde, Adresse und Haushalt sind im Vertrag festgehalten, womit sich der Vertrag ausschließlich auf die Versorgung des Haushalts des Kunden bezieht. Die Versorgung weiterer Haushalte ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung und daher gemäß den vertraglichen Vereinbarungen unzulässig.

       

      Viele Grüße

      Heike

       

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