Gelöst

Anschlussübernahme im Sterbefall - ohne Erbschein möglich?

vor 6 Jahren

Sehr geehrtes Telekom Team, liebe Community.

 

wir hatten leider einen unerwarteten Sterbefall des Anschlussinhabers ( Vater ). Nun will meine Frau ( Tochter ) den Anschluss in dem Haus übernehmen.

Soweit eigentlich kein größeres Problem, dafür gibt es ja ein Formular der Telekom. Also ausgefüllt und mit Sterbeurkunde an die Telekom gesendet.

Die Telekom beharrt nun darauf das unbedingt ein Erbschein nötig sei ( Bereits 4x Email Kontakt durchlaufen )

Wir wollen aber keinen Erbschein beantragen da die Erbfolge bei uns absolut klar ist und es keinen Grund gibt einen zu beantragen.

Auch rein rechtlich benötigt man heutzutage nicht zwingend einen Erbschein. Selbst Banken kooperieren hier teilweise ohne Erbschein.

Nun müssten wir die kosten für einen Erbschein nur wegen der unflexibilität der Telekom extra für diese aufbringen.

Die "Information" das in einem Sterbefall eine Anschlussübernahme ganz unbürokratisch erfolgen kann scheint wohl nicht ganz korrekt.

 

Ich verstehe auch das die Kollegen von der Telekom das Dokument für das System benötigen. Aber hier muss es doch noch einen anderen Weg geben ohne.

 

Langsam glauben wir die Telekom will uns einfach nur einen neuen Vertrag aufdrängen.

Wir wollen aber Rufnummer behalten und alte Emaildaten weiterhin vom Emailcenter wie gehabt abrufen können.

 

Was sollen wir tun?

 

Vielen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @PhilippF. da bin ich wieder. Es ist wirklich so, dass wir ohne Notarurkunde oder Erbschein den Vertrag nicht übertragen dürfen. Wir brauchen einen Nachweis, dass die Tochter auch Erbin ist. Wenn diese Unterlagen nicht vorhanden sind, kann sie die Rufnummer übernehmen, wenn sie per erweiterte Meldebescheinigung nachweisen kann, dass sie die letzten 12 Monate am Standort gewohnt hat. Allerdings muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag des Vaters wird anhand der Sterbeurkunde gekündigt. Für die Kündigung wäre Sterbeurkunde ausreichend.

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und gerne rufe ich auch zurück.

    Viele Grüße Türkan Ü.

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