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Gelöst
Vertragsübernahme im Sterbefall
vor 9 Jahren
Hallo,
mein Vater ist vor drei Wochen verstorben. Ich möchte jetzt gerne den Telekom Vertrag auf meinen Namen umschreiben lassen.
Reicht es dafür das vorgesehende Formular inkl. einer Kopie der Sterbeurkunde an die Telekom zu schicken? Wird der Vertrag komplett übernommen? Inkl. allen Festnetznummern, Mail-Adresse und der Vertragslaufzeit bis Feb 2016? Ich hätte gerne eine 1:1 Übernahme. Den Welchsel der Bankverbindung habe ich bereits im Kundencenter veranlasst.
Ich wohne im selben Haus, daher bleibt die Adresse gleich. Ich besitze unter der Adresse auch einen Zweitanschluss, welcher bereits auf meinen Namen läuft. Ich würde dann auch den Vertrag meines Vaters übernehmen und hätte somit zwei Eigenständige Verträge, richtig?
Oder soll ich noch warten, bis ich meinen Erbschein erhalten habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Heiko
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Akzeptierte Lösung
Jutta T.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Potty
vor 9 Jahren
Hallo Heiko,
zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen und Ihnen viel Kraft für diese schwierige Zeit wünschen.
Ich unterstütze Sie gern bei Ihrem Anliegen. Als erstes habe ich hier Informationen mitgebracht, ob und wie in einem Todesfall der Telefonanschluss übernommen werden kann. Neben der Kopie der Sterbeurkunde benötigen wir noch 2 Formulare von Ihnen.
Die Voraussetzung für die Übernahme des Anschlusses ist erfüllt, wenn ich das richtig lese - aber auch das ist in dem mitgebrachten Link noch einmal genau beschrieben.
Es erfolgt dann eine 1:1-Übernahme mit allen Rechten und Pflichten. Sie hätten somit 2 Verträge, vollkommen richtig.
Habe ich damit alle Fragen beantwortet? Zögern Sie nicht, erneut auf mich zuzukommen. Ich bin für Sie da.
Viele Grüße
Jutta T.
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Jan Ki.
Antwort
von
Jutta T.
vor 8 Jahren
Hallo Josef ( @Josef Z. ),
da ist Ihr Beitrag wohl etwas an mir vorbei.
Wenn Sie vor meinen Namen das "@" setzen, markieren Sie mich direkt.
Dann erhalte ich auch eine Benachrichtigung über Ihren Beitrag.
Also wenn Sie seit 2008 mit vollständigem Namen sowie der zu übernehmenden Rufnummer im Telefonbuch stehen, wäre für mich das Beweis genug. Mir fällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mal ein besserer Nachweis ein.
Viele Grüße
Jan Ki.
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