APL beim Nachbarn, dieser will jetzt mit einer Frist von 1 Woche das Kabel kappen
vor 2 Jahren
Hallo Community,
ich habe eine nette E-Mail vom Nachbarn bekommen, mit dem wir uns nicht gut verstehen, und er möchte wohl die Mitversorgung unseres Einfamilienhauses über den APL in seinem Keller kappen.
Die beiden Häuser sind Baujahr 1955, der Anschluss vom Kasten geht in den Keller des Nachbarn in den APL .
Von dort geht ein Kabel in unseren Keller.
Ich habe vor langer Zeit, als das Thema das erste Mal aufkam, mit dem Bauherrenservice telefoniert.
Dort bekam ich die Antwort, dass die Mitversorgung unseres Hauses über diesen APL eingetragen sei, und der Nachbar hier keine Handhabe hat.
Nun kam die E-Mail vom Nachbarn.
Er habe sowohl mit der Telekom, seinem Anwalt als auch mit dem Grundbuchamt gesprochen.
Nirgendwo wäre der APL bzw. die Mitversorgung eingetragen und er werden in einer Woche einfach das Kabel , welches zu uns geht, kappen.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen einen eigenen Anschluss, aber ich vermute 2 Monate für die Installation ist schon optimistisch geschätzt.
In dieser Zeit hätte ich weder Internet/Telefon für den privaten Gebrauch, noch für mein Nebengeschäft (Onlinehandel) noch für meine Haupttätigkeit, die ich 100% Remote als Angestellter ausübe.
Hierzu einige Fragen:
1. Darf der Nachbar das überhaupt?
2. Wenn ja, ist hier nicht eine Fristsetzung notwendig, in der ich einen neuen Anschluss bekommen kann
3. Müstte der Nachbar nicht eigentlich auch den neuen Anschluss zahlen oder zumindest zum Teil?
Liebe Grüße
Andi
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vor 7 Jahren
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vor 2 Jahren
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vor 2 Jahren
Nein, dadurch würde er sich strafbar machen und du hast die Drohung sogar schwarz auf weiß, einfacher geht's nicht.
§ 317
Störung von Telekommunikationsanlagen
(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn dann müsste vom Verzweigerkabel welches in den Hausanschluss vom Nachbarn geht 1-2 Doppeladern genommen werden und die mithilfe eines weiteren Kabels bis zu deinem Haus mit neuem APL gelegt werden. -> Bauherren
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vor 2 Jahren
@bige-led
Du könntest in einer Anwort dem Nachbarn schon mal den § 317 StGB zur "Kenntnis" bringen.
Es wird kein Grundbucheintrag geben, aber eine GNV oder GEE für den Anschluss an sich.
Aber wie du schon geschrieben hast, kümmer dich um den eigenen APL in deinem Haus.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Grundsätzlich aber die Frage ob GNV oder GEE ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Nachbar nicht der ursprüngliche Eigentümer ist. Die haben das Haus vom Erbauer gekauft. Und der Nachbar selbst ist kein Telekomkunde.
Und der Nachbar selbst ist kein Telekomkunde.
Die gehen auf den Käufer über, müssten dann gekündigt werden. Aber auch dann hat die Telekom ein Jahr Zeit für einen Rückbau ihrer Technik, deren Eigentümer sie ja auch ist.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Und der Nachbar selbst ist kein Telekomkunde.
Wenn der Nachbar kein Kabelinternet hat, wird er glaube einen GNV oder eine GEE gerne behalten ^^
1&1, Vodafone DSL, congstar DSL und wie sie alle heißen sind auf dem Telekom Leitungsnetz..
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wenn der Nachbar so nen Drama macht .. würde ich zurück Drama machen.
Strafanzeige bei der Polizei wegen Bedrohung erstatten.
§ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Er droht dir damit dein Recht auf Teilhabe an der öffentlichen Telekommunikation zu kappen. Die Grundversorgung wird aktuell über die Mitversorgung realisiert.
Abgesehen davon solltest du ihn daran erinnern, wenn er nun illegal die Mitversorgung kappt, riskiert er zum einen die GNV o. GEE mit der Telekom, was dafür sorgen würde das sein Hausanschluss abgebaut würde. UND er muss die Kosten für die Realisierung deiner Grundversorgung im vollen Umfang zahlen, da du bisher ja erschlossen warst.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@bige-led Das kannst du dem Nachbarn mal schicken
Da hat er sich aber geschnitten. 12 Monate, und wenn er Pech hat wird auch sein Anschluss abgebaut
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/gnv-ohne-unterschrift.pdf
Kurz und knapp, wenn er kappt hat er ein Problem. Er darf/muss dir keine Frist setzen sondern den Abbau/Abriss bei der Telekom melden. Nicht du bist sein Vertragspartner sondern die Telekom.
Und ganz ehrlich ... solche Nachbarn braucht niemand.
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vor 2 Jahren
@bige-led, lass dich nicht verunsichern und schon gar nicht provozieren.
Du hast einen bestehenden Produktvertrag. Das heißt, du hast Anspruch auf Leistung (Internet und Telefon gemäß Vertrag). Wie dir gegenüber das Leistungsversprechen umgesetzt wird, ist Sache der Anbieterin. Wenn du kein Internet und Telefon mehr hast, meldest du eine Störung. Der Service wird der Ursache dann auf den Grund gehen. Wenn dein Nachbar die Störung zu verantworten hat, wird man diese kostenpflichtig zu seinen Lasten beheben und ihm sicher gerne auch die rechtliche Situation nebst Folgen erläutern.
Die Klärung der rechtlichen Situation betreffs der Mitversorgung ist nicht deine Aufgabe. Die Mitversorgung erfolgte auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen deinem Nachbarn und der Telekom (zu der Zeit damals zustande gekommen mit der Deutschen Bundespost/Bundesrepublik Deutschland, da Telekommunikation eine hoheitliche Aufgabe des Bundes war). Mitversorgung war eine gängige Bauweise. Im Grundbuch braucht da nichts eingetragen zu sein. Die Vereinbarung sind Formblätter gewesen, die von beiden Seiten unterzeichnet wurden. Diese Vereinbarungen wirken nach und gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über. Wie in einer guten Behörde üblich, sind die unterzeichneten Vereinbarungen archiviert worden und in der Regel auch auffindbar.
Ein Ausfall Internet und Telefon wäre sicher ärgerlich. Falls du ein Telekom-Produkt nutzt, gibt es im Störungsfall Möglichkeiten zur Überbrückung.
Wenn in einem Jahr bei euch FTTH ausgebaut werden soll, ist die Beauftragung eines eigenen Hausanschlusses wenig sinnvoll. Die Realisierung kann sich hinziehen. Darüber hinaus müsstest du den Hausanschluss bezahlen, wenn du ihn beauftragst.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
@MdF#
Da müsste ich widersprechen.
Da es weniger mit diesem Thema zu tun hat, hab ich meinen Text in den Spoiler gepackt
Zuleitung zu Nachbarn.
Von Nachbar zum Haus meines Schwiegervater ( Mitversorgung ).
Es kam der kostenlose, geförderte Ausbau.
Die beiden Adressen waren "in Prüfung".
Siehe auch die Geschichte, in meinem Blogbeitrag Glasfaser Ausbau. Link in meiner Signatur.
Mein Nachbar und mein Schwiegervater mussten sich mit dem Breitband-Koordinator des Kreises in Verbindung setzen. Es war etwas komplizierter.
6 Monate später, noch während des Ausbaus, wurden beide Adressen auch genehmigt.
Gruß Marcel
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich habe mich missverständlich ausgedrückt, danke für den Hinweis, @Marcel2605. Gemeint habe ich:
Wenn in einem Jahr bei euch FTTH ausgebaut werden soll, ist die Beauftragung eines eigenen Kupfer-Hausanschlusses wenig sinnvoll. Die Realisierung kann sich hinziehen. Darüber hinaus müsstest du den Hausanschluss bezahlen, wenn du ihn beauftragst.
Beim FTTH -Ausbau bekommt bei Beauftragung jede Hausnummer einen separaten Zugang.
Sonnige Grüße.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Er habe sowohl mit der Telekom, seinem Anwalt als auch mit dem Grundbuchamt gesprochen.
Ist wohl eher nur heiße Luft, sein Anwalt hätte ihn über die Folgen aufgeklärt und das Grundbuchamt hätte ihm mitgeteilt, dass Mitversorgung nicht im Grundbuch eingetragen wird.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @Anne W.
danke für die Info.
Evt. ist jetzt die rechtlcihe Situation für den Nachbarn bzw. dessen Anwalt etwas klarer.
Erschreckend wie wenig Anwälte sich mit diesem Thema überhaupt auskennen.
LTE Backupkarte ist auch angekommen, konnte ich aber noch nicht testen.
Muss mir erst noch einen Stick besorgen.
Liege Brüße
Andi
Antwort
von
vor 2 Jahren
LTE Backupkarte ist auch angekommen, konnte ich aber noch nicht testen. Muss mir erst noch einen Stick besorgen.
LTE Backupkarte ist auch angekommen, konnte ich aber noch nicht testen.
Muss mir erst noch einen Stick besorgen.
Wenn du noch ein altes Handy hast,
kannst du mal das probieren, Karte ins Handy,
USB tethering einschalten,
und dann das Handy über USB mit dem Router verbinden,
(der Router muß dann auch auf ext. Modem über USB eingestellt werden).
Antwort
von
vor 2 Jahren
@bige-led: Liege Brüße Andi
Bitte nimm es mir nicht übel, aber hier musste ich schon etwas lachen. 😅
Wir schauen mal wie es weiter geht. Wir bleiben hier einfach in Kontakt sollte doch noch was sein.
@Buster01 danke für den Tipp. 👍 vielleicht wäre das auch noch eine Alternative, ohne zusätzliche Mehrkosten.
Grüße Anne W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @bige-led,
lass dich nicht verunsichern, Leute die so große Sprüche klopfen wie dein Nachbar haben meist weder mit diesem noch mit irgendwelchen Behörden etc. gesprochen.
Freundlich lächeln und dir denken "Jaja mach du mal" und was ist wenn es wirklich so kommen sollte hat dir ja @Anne W. bereits erklärt.
Halte uns aber gerne hier auf dem laufenden.
Wünsche dir einen guten Start in die neue Woche.
VG
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vor einem Jahr
Nach der Winterpause geht es nun weiter.
Es wurde vom Nachbarn eine Schlichtungsverhandlung einberufen.
Hauptpunkt war das Kabel in seinem Keller.
Hier konnte letztendlich keine Einigung erzielt werden.
Ich hatte ihm angeboten, ich mache einen neuen Anschluss wenn er die Hälfte zahlt (obwohl ich das nicht muss).
Abgelehnt.
Nun wird es wohl zu einer anwaltlichen/gerichtlichen Klärung kommen.
Der sehe ich zwar gelassen entgegen aber ich frage mich nun ob ich überhaupt der richtige Ansprechpartner bin.
Denn das Kabel gehört ja nicht uns und der Vertrag ( GEE ) betrifft ja nicht mich sondern die Telekom.
Sollte der unwahrscheinliche Fall auftreten, dass der Nachbar gewinnt, darf weder ich noch der Nachbar das Kabel entfernen weil es der Telekom gehört.
Das einzige was ich machen kann, ist meine GEE kündigen mit den entsprechenden Fristen von 12 Monaten.
So wie ich das verstanden habe, ist das aber eine Doppel- GEE .
Zuerst wurde der Nachbar versorgt und die GEE wurde dann 1 Jahr später um unserer Mitversorgung erweitert.
Also müsste eine evt. Klage nicht gegen uns sondern gegen die Telekom erfolgen.
Die Frage ist, wie sich die Telekom hier verhält.
Liebe Grüße
Andi
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vor 9 Monaten
Hallo Community,
damit es hier nicht zu langweilig gibt hier die neuesten Nachrichten zu diesem Thema:
Heute haben wir nun die Klageschrift des Nachbarn erhalten, der nun auf Entfernung des Kabels klagt.
Liegt schon bei unserem Anwalt.
Leider weitet sich der Streit mit dem freundlichen Nachbarn derzeit nicht nur auf das Kabel aus.
Wir sind schon so weit, an einen Hausverkauf zu denken weil wir neben solchen Leuten einfach nicht wohnen möchten.
Ich hatte das schon einmal gefragt aber hier noch einmal kurz meine Gedanken zu dem Thema:
Grundsätzlich kann der Nachbar natürlich klagen. Aber ich bin doch hier eindeutig der falsche Ansprechpartner. Die GEE von 1977 bzw. die Erweiterung um unser Haus von 1978 hingen dem Schreiben an.
Also selbst wenn ich vor Gericht verliere, kann ich das Kabel trotzdem nicht entfernen weil es weder mir noch dem Nachbarn gehört.
Das einzige was ich gegen das Kabel machen könnte, wäre meinen Part zu kündigen mit einer Jahresfrist zum April oder Oktober und einen neuen Anschluss zu beantragen. Würde mich wundern, wenn das Gericht das urteilen würde.
Und eigentlich müsste ja hier, da die Rechtmäßigkeit der GEE angezweifelt wird, die Telekom ran da die GEE ein Rechtspapier von ihr ist.
Daher kommt mir die Klage doch recht seltsam vor.
Gibt es in diesem Forum evt. ähnliche Fälle, bei denen die GEE bzw. deren Rechtmäßigkeit vor Gericht durch eine Klage in Zweifel gezogen wurde?
Und wenn ja wie haben hier die Gerichte entschieden.
Streitwert liegt bei rund 5000 Euro, sprich das Risiko wäre hier nicht allzu groß zu verlieren.
Viele Grüße
Andi
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Antwort
von
vor 9 Monaten
Liegt schon bei unserem Anwalt.
Denkst du nicht dass dieser der kompetentere Ansprechpartner für deine Fragen ist?
Ich persönlich würde es so sehen, dass die Klage direkt abgewiesen wird da der falsche verklagt wurde, Ende.
Aber Danke für dein Update.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Danke für die Antwort.
Ja grundsätzlich hast Du Recht, dass unser Anwalt der richtige Ansprechpartner ist.
Da bekomme ich aber wahrscheinlich erst nächste Woche Antwort.
Und die Klage lässt weder mich noch meine Frau schlafen.
Die haben uns schon mit einer anderen Sache die ersten Tage vom Urlaub versaut.
Viele Grüße
Andi
Antwort
von
vor 9 Monaten
Alles verständlich aber jede Aussage von uns wäre nicht belastbar 🤷♂️
Du kannst ja den Satz oben von mir zur Beruhigung nehmen 😉
Es würde mich tatsächlich schwer wundern wenn du da wirklich belastet werden solltest.
Die GEE / GNV ist eindeutig, zusätzlich gibt es ja noch das TKG .
Also einfach entspannt entgegen schauen und lachen wenn die Klage stumpf zurückgewiesen wird.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Also hat er auch die GEE und kann die lesen,
er kann die GEE bei der Telekom (als Nachfolger der Deutschen Bundepost Fernmeldewesen) kündigen,
dann wird der APL zurückgebaut; allerdings hat er dann auch keinen APL mehr und kann über Kupferkabel kein DSL mehr bekommen.
Lass durch deinen Anwalt erst mal die Klage abweisen (weil falscher Vertragspartner),
dann soll der Nachbar die Telekom verklagen, die hat auch eine Rechtsabteilung, die sich besser mit GEE / GNV auskennt.
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vor 9 Monaten
Danke für die Antworten und die beruhigen Worte. Leider bin ich bei solchen Angelegenheiten schnell aus der Bahn zu werfen.
Auf jeden Fall habe ich jetzt auch mal die GEEs in den Händen und weiß was da drin steht.
Interessant ist auch, dass der Klageschrift eine Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag des Nachbarn beiliegt.
Hier steht drin, dass Baulasten oder nachbarschaftsrechtlichte Beschränkungen auf den Käufer übergehen mit dem Zusatz, solche sind dem Verkäufer nicht bekannt.
Hat der Verkäufer wohl gelogen oder nicht dran gedacht. Denn die GEEs hat er ja unterschrieben.
Frage mich nur, warum das Amtsgericht nicht direkt die Klage abgewiesen hat.
Werde hier weiter berichten.
Aber ganz ehrlich, hat die Welt keine anderen Sorgen.
Viele Grüße
Andi
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Antwort
von
vor 9 Monaten
Hier steht drin, dass Baulasten oder nachbarschaftsrechtlichte Beschränkungen auf den Käufer übergehen mit dem Zusatz, solche sind dem Verkäufer nicht bekannt.
Dann hat er eine schlechte Buchführung gehabt
weil ohne GEE / GNV legen die Versorger kein Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabelanschluß,......
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
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Frage
von