Gelöst
APL Öffnungsmechanismus
vor 27 Tagen
Hallo,
ich will die Leitungsführung der 1. TAE Dose umverlegen. Wie ist der Öffnungsmechanismus dieser alten APL -Dose?
(Jetzt keine Beiträge, dass man die Anschlussdose nicht selber öffnen darf. Ich weis, was ich tue + bei 'kurzschlussfreiem' Ab- und Anklemmen der neuen J-02YS(St)H StVI BD-Aderleitung entstehen keine Folgeschäden.)
Kennt jemand die APL -Variante? Vermutlich verbaut in den frühen 90er Jahren(?)
Danke im voraus.
APL-Hausanschluß_alt.jpg
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 27 Tagen
dass man die Anschlussdose nicht selber öffnen darf.
Hallo,
ich will die Leitungsführung der 1. TAE Dose umverlegen. Wie ist der Öffnungsmechanismus dieser alten APL -Dose?
(Jetzt keine Beiträge, dass man die Anschlussdose nicht selber öffnen darf. Ich weis, was ich tue + bei 'kurzschlussfreiem' Ab- und Anklemmen der neuen J-02YS(St)H StVI BD-Aderleitung entstehen keine Folgeschäden.)
Kennt jemand die APL -Variante? Vermutlich verbaut in den frühen 90er Jahren(?)
Danke im voraus.
@Gelöschter Nutzer
Dann musst du schon selber dahinter kommen und nicht noch offiziell anfragen.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 27 Tagen
Lass die Finger weg vom APL , daran hast du nix zu suchen.
6
von
vor 27 Tagen
wenn ich selbst Kommunikationselektroniker bin
In meinem im Eigentum befindlichen Haus liegen keine "anderen Anschlüsse per Ausgleichsschaltung ". Das ankommende Kabel wird weder angerührt noch in seinem Anschluss verändert. Insofern sind die angeführten Argumente für mich geradezu grotesk und stehen in keinem zum hier propagierten Verhältnis.
Bei identischem Auflegen des bauseits gestellten Ursprungskabels zur 1. Anschlussdose ändert sich am beschalteten Zustand rein gar nichts.
Ich brauche keinen Telekom Techniker, wenn ich selbst Kommunikationselektroniker bin. Plus in meinem im Eigentum befindlichen Objekt verlege ich Installationen selbst in fachgerechter Art und Weise. Das lasse ich mir mit Sicherheit von niemandem vorschreiben, wenn die vorgegebene Anschlussbeschaltung dabei gewahrt wird.
Damit haste Dich jetzt endgültig disqualifiziert wenn Du nicht mal den APL aufbekommst.
von
vor 27 Tagen
Ich bekenne mich als "disqualifiziert". Deshalb hab ich die Frage gestellt. Es mag durchaus Dosenvarianten geben, die man vorher noch nie zu Gesicht bekommen hat. Ich bin nur mit aktuellen Modellen vertraut. Ich wüsste nicht, was daran jetzt schändlich sein sollte.
von
vor 27 Tagen
Das ankommende Kabel wird weder angerührt noch in seinem Anschluss verändert. Insofern sind die angeführten Argumente für mich geradezu grotesk und stehen in keinem zum hier propagierten Verhältnis.
In meinem im Eigentum befindlichen Haus liegen keine "anderen Anschlüsse per Ausgleichsschaltung ". Das ankommende Kabel wird weder angerührt noch in seinem Anschluss verändert. Insofern sind die angeführten Argumente für mich geradezu grotesk und stehen in keinem zum hier propagierten Verhältnis.
Bei identischem Auflegen des bauseits gestellten Ursprungskabels zur 1. Anschlussdose ändert sich am beschalteten Zustand rein gar nichts.
Ich brauche keinen Telekom Techniker, wenn ich selbst Kommunikationselektroniker bin. Plus in meinem im Eigentum befindlichen Objekt verlege ich Installationen selbst in fachgerechter Art und Weise. Das lasse ich mir mit Sicherheit von niemandem vorschreiben, wenn die vorgegebene Anschlussbeschaltung dabei gewahrt wird.
Der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied zwischen einem Ein- oder Mehrfamilienhaus. Der APL ist nun mal nicht dein Eigentum sondern nur in deinem Besitz.
Ich brauche keinen Telekom Techniker, wenn ich selbst Kommunikationselektroniker bin.
In meinem im Eigentum befindlichen Haus liegen keine "anderen Anschlüsse per Ausgleichsschaltung ". Das ankommende Kabel wird weder angerührt noch in seinem Anschluss verändert. Insofern sind die angeführten Argumente für mich geradezu grotesk und stehen in keinem zum hier propagierten Verhältnis.
Bei identischem Auflegen des bauseits gestellten Ursprungskabels zur 1. Anschlussdose ändert sich am beschalteten Zustand rein gar nichts.
Ich brauche keinen Telekom Techniker, wenn ich selbst Kommunikationselektroniker bin. Plus in meinem im Eigentum befindlichen Objekt verlege ich Installationen selbst in fachgerechter Art und Weise. Das lasse ich mir mit Sicherheit von niemandem vorschreiben, wenn die vorgegebene Anschlussbeschaltung dabei gewahrt wird.
Offensichtlich doch, da Du weder über das notwendige rechtliche Wissen verfügst noch im legalen Besitz des Schließmittes bist.
Das lasse ich mir mit Sicherheit von niemandem vorschreiben, wenn die vorgegebene Anschlussbeschaltung dabei gewahrt wird.
In meinem im Eigentum befindlichen Haus liegen keine "anderen Anschlüsse per Ausgleichsschaltung ". Das ankommende Kabel wird weder angerührt noch in seinem Anschluss verändert. Insofern sind die angeführten Argumente für mich geradezu grotesk und stehen in keinem zum hier propagierten Verhältnis.
Bei identischem Auflegen des bauseits gestellten Ursprungskabels zur 1. Anschlussdose ändert sich am beschalteten Zustand rein gar nichts.
Ich brauche keinen Telekom Techniker, wenn ich selbst Kommunikationselektroniker bin. Plus in meinem im Eigentum befindlichen Objekt verlege ich Installationen selbst in fachgerechter Art und Weise. Das lasse ich mir mit Sicherheit von niemandem vorschreiben, wenn die vorgegebene Anschlussbeschaltung dabei gewahrt wird.
Und wie willst Du legal den mit Schloß gesicherten APL öffnen? Das Aufbrechen kann man dann nicht mehr als "Versehen" deklarieren, es ist Vorsatz.
Uneingeloggter Nutzer
von
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 27 Tagen
Hallo @Gelöschter Nutzer,
vielen Dank für die Anfrage.
Es ist schon richtig, dass der Kasten nur durch den Außendienst geöffnet werden soll.
Lieben Gruß, Melanie
2
von
vor 27 Tagen
Es ist schon richtig, dass der Kasten nur durch den Außendienst geöffnet werden soll.
Hallo @gf.netcb,
vielen Dank für die Anfrage.
Es ist schon richtig, dass der Kasten nur durch den Außendienst geöffnet werden soll.
Lieben Gruß, Melanie
Zwischen "soll" und "darf" besteht aber schon ein Unterschied, oder?
von
vor 27 Tagen
Zwischen "soll" und "darf" besteht aber schon ein Unterschied, oder?
Es ist schon richtig, dass der Kasten nur durch den Außendienst geöffnet werden soll.
Hallo @gf.netcb,
vielen Dank für die Anfrage.
Es ist schon richtig, dass der Kasten nur durch den Außendienst geöffnet werden soll.
Lieben Gruß, Melanie
Zwischen "soll" und "darf" besteht aber schon ein Unterschied, oder?
Nicht wirklich. Das gerät gehört und bleibt im besitz der Dt. Telekom und auch nur die haben daran rumzufummeln. Dort "soll" nur die Telekom .... Dort "darf" nur die Telekom... also gehopst wie gesprungen. Die Botschaft ist klar, Pfoten weg!
Uneingeloggter Nutzer
von