Außerordentliche Kündigung

vor 10 Monaten

Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG

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  • vor 10 Monaten

    Auch dir ein freundliches Hallo @Draugs97 

     

    Die Kündigung ist dir schriftlich bestätigt worden?

     

    Mit welchem Datum?

     

    Grüßle

    2

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    @Draugs97 

    Bitte die Profildaten vollständig ausfüllen!

    Sie sollten deine Kundennummer, deine HandyNr. und ein großzügiges Zeitfenster beinhalten.

    Hier der passende Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

    Danach bitte hier nochmals melden!

    Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!


    Danke

    schöne Grüsse


    P.S.: Die Weiterleitung darf durch jeden Berechtigten erfolgen, es muss nicht auf mich gewartet werden!

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    Draugs97

    Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG

    Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG

    Draugs97

    Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG


    Fristlos gibt es nicht, drei Monate gilt dann. 

    Wurde es schon von der Telekom bestätigt?

     

    2

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Danke, sorry. 1 Monat, aber muss bestätigt sein. Das wird dem TE aber auch dann schriftlich mitgeteilt. 

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    @Draugs97 

    Keine außerordentlich Kündigung, sondern ein Sonderkündigung.

    6

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Hallo @Draugs97, ich bedanke mich für unser freundliches Gespräch. 

     

    Die Kündigung wurde bereits rückwirkend zum 12. Januar 2024 eingestellt, daher habe ich wie besprochen den Zeitraum vom 28. August 2023- 12. Januar 2024. erstattet.

     

    Ich finde es Klasse, dass wir beide auf einen Nenner gekommen sind.

    Falls in Zukunft, weitere Fragen auftreten, lass es mich gerne wissen. 

     

    Vergiss bitte nicht die Geräte zurückschicken. 

     

    Ich wünsche dir ein schönes Wochenende & alles Gute. 

     

    Liebe Grüße Aileen L. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    @Draugs97 

    Damit du überhaupt das Recht zu einer Sonderkündigung erwirkst musst du einen Umzugsauftrag erstellen, damit die Telekom überhaupt prüfen kann, ob sie die Leistung nicht doch erbringen kann. Ist das Ergebnis negativ DANN kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.

     

    Dass du das sozusagen prüfst und dann eine Kündigung verschickst resultiert maximal in eine Ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende.

    Wenn du eine erhalten hast - steht alles dazu in der Kündigungsbestätigung. Hast du keine erhalten, dann hat die Telekom die Kündigung nie

    vermutlich mangels Grundlage nie bearbeitet.

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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