Außerordentliche Kündigung
vor 10 Monaten
Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG
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vor 10 Monaten
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vor einem Jahr
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pamperlapescu
vor 10 Monaten
Auch dir ein freundliches Hallo @Draugs97
Die Kündigung ist dir schriftlich bestätigt worden?
Mit welchem Datum?
Grüßle
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pamperlapescu
Antwort
von
pamperlapescu
vor 10 Monaten
@Draugs97
Bitte die Profildaten vollständig ausfüllen!
Sie sollten deine Kundennummer, deine HandyNr. und ein großzügiges Zeitfenster beinhalten.
Hier der passende Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile
Danach bitte hier nochmals melden!
Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!
Danke
schöne Grüsse
P.S.: Die Weiterleitung darf durch jeden Berechtigten erfolgen, es muss nicht auf mich gewartet werden!
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
pamperlapescu
*Paz Vizsla*
vor 10 Monaten
Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG
Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG
Fristlos gibt es nicht, drei Monate gilt dann.
Wurde es schon von der Telekom bestätigt?
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 10 Monaten
Danke, sorry. 1 Monat, aber muss bestätigt sein. Das wird dem TE aber auch dann schriftlich mitgeteilt.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
*Paz Vizsla*
Ludwig II
vor 10 Monaten
@Draugs97
Keine außerordentlich Kündigung, sondern ein Sonderkündigung.
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Aileen L.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Ludwig II
vor 10 Monaten
Hallo @Draugs97, ich bedanke mich für unser freundliches Gespräch.
Die Kündigung wurde bereits rückwirkend zum 12. Januar 2024 eingestellt, daher habe ich wie besprochen den Zeitraum vom 28. August 2023- 12. Januar 2024. erstattet.
Ich finde es Klasse, dass wir beide auf einen Nenner gekommen sind.
Falls in Zukunft, weitere Fragen auftreten, lass es mich gerne wissen.
Vergiss bitte nicht die Geräte zurückschicken.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende & alles Gute.
Liebe Grüße Aileen L.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Ludwig II
Stefan
vor 10 Monaten
@Draugs97
Damit du überhaupt das Recht zu einer Sonderkündigung erwirkst musst du einen Umzugsauftrag erstellen, damit die Telekom überhaupt prüfen kann, ob sie die Leistung nicht doch erbringen kann. Ist das Ergebnis negativ DANN kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Dass du das sozusagen prüfst und dann eine Kündigung verschickst resultiert maximal in eine Ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende.
Wenn du eine erhalten hast - steht alles dazu in der Kündigungsbestätigung. Hast du keine erhalten, dann hat die Telekom die Kündigung nie
vermutlich mangels Grundlage nie bearbeitet.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Stefan
Uneingeloggter Nutzer
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von
Draugs97