Außerordentliche Kündigung
11 months ago
Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG
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11 months ago
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pamperlapescu
11 months ago
Auch dir ein freundliches Hallo @Draugs97
Die Kündigung ist dir schriftlich bestätigt worden?
Mit welchem Datum?
Grüßle
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Draugs97
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pamperlapescu
11 months ago
Wir haben am 27.07.23 in einem Telekom Laden nach einem Umzug des Anschlusses nachgefragt. Dort bekamen wir die Auskunft das es dort diesen Anschluss nicht gibt und wir haben dann dort gleich gekündigt und eine schriftliche Bestätigung der Absendung an die Telekom bekommen. Dann wurde noch bis November abgebucht. ( Ab Dezember hatten wir ein neues Konto)Letzte Woche kam eine Mahnung für die Beiträge bis jetzt. Heute war ich wieder im Telekom Laden und habe nachgefragt. Nach langem hin und her wurde uns mitgeteilt das die Kündigung durch ist und wir die restlichen Gebühren zurück bekommen. In der Email Bestätigung stand dann aber die Kündigung ist zum 13.01.24 ,das stimmt so ja nicht.
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pamperlapescu
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pamperlapescu
11 months ago
@Draugs97
Bitte die Profildaten vollständig ausfüllen!
Sie sollten deine Kundennummer, deine HandyNr. und ein großzügiges Zeitfenster beinhalten.
Hier der passende Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile
Danach bitte hier nochmals melden!
Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!
Danke
schöne Grüsse
P.S.: Die Weiterleitung darf durch jeden Berechtigten erfolgen, es muss nicht auf mich gewartet werden!
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pamperlapescu
*Paz Vizsla*
11 months ago
Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG
Nach Umzug in einen anderen Ort kann die Telekom dort nicht die Leitung des Festnetzes wie im alten Vertrag anbieten. Deshalb erfolgte am 27.07.2023 eine außerordentliche Kündigung. Wie lange muss ich danach noch für den alten Vertrag zahlen? Außerordentlich heißt für mich fristlos. VG
Fristlos gibt es nicht, drei Monate gilt dann.
Wurde es schon von der Telekom bestätigt?
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CobraCane
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*Paz Vizsla*
11 months ago
Ne, ist ein Monat
§ 60 TKG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
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*Paz Vizsla*
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*Paz Vizsla*
11 months ago
Danke, sorry. 1 Monat, aber muss bestätigt sein. Das wird dem TE aber auch dann schriftlich mitgeteilt.
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*Paz Vizsla*
Ludwig II
11 months ago
@Draugs97
Keine außerordentlich Kündigung, sondern ein Sonderkündigung.
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Katharina S.
Telekom hilft Team
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Ludwig II
11 months ago
Hallo zusammen und lieben Dank @Draugs97 , dass du dich hier mit deinem Anliegen bei uns meldest.
Ich werfe gerne einen Blick in unser System und schaue es mir gemeinsam mit dir an. Gib hier gerne kurz Bescheid, sobald du deine Daten in deinem Profil hinterlegen konntest und verrate uns noch, in welchem Zeitfenster wir dich erreichen.
Ich wünsche einen schönen Abend.
Liebe Grüße
Katharina S.
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Aileen L.
Telekom hilft Team
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Ludwig II
11 months ago
Hey @Draugs97.
Wie besprochen, rufe ich nochmal um 13:00-13:30Uhr an. Damit du während des Gespräches nicht suchen musst, halte bitte deine Kundennummer & IBAN zur Legitimation bereit.
Bis nachher.
Liebe Grüße Aileen L.
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Aileen L.
Telekom hilft Team
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Ludwig II
11 months ago
Hallo @Draugs97, ich bedanke mich für unser freundliches Gespräch.
Die Kündigung wurde bereits rückwirkend zum 12. Januar 2024 eingestellt, daher habe ich wie besprochen den Zeitraum vom 28. August 2023- 12. Januar 2024. erstattet.
Ich finde es Klasse, dass wir beide auf einen Nenner gekommen sind.
Falls in Zukunft, weitere Fragen auftreten, lass es mich gerne wissen.
Vergiss bitte nicht die Geräte zurückschicken.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende & alles Gute.
Liebe Grüße Aileen L.
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Ludwig II
Stefan
11 months ago
@Draugs97
Damit du überhaupt das Recht zu einer Sonderkündigung erwirkst musst du einen Umzugsauftrag erstellen, damit die Telekom überhaupt prüfen kann, ob sie die Leistung nicht doch erbringen kann. Ist das Ergebnis negativ DANN kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Dass du das sozusagen prüfst und dann eine Kündigung verschickst resultiert maximal in eine Ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende.
Wenn du eine erhalten hast - steht alles dazu in der Kündigungsbestätigung. Hast du keine erhalten, dann hat die Telekom die Kündigung nie
vermutlich mangels Grundlage nie bearbeitet.
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Draugs97