Automatisierte, ungefragte Vertragsverlängerung bei Umzug
vor einem Jahr
Im Zuge eines Umzugs habe ich der Telekom den Umzug mitgeteilt und dass ich den Vertrag mitnehme. Die Gebühr von etwa 80€ (könnte auch etwas weniger sein) habe ich dafür bezahlt. Nun habe ich gesehen, dass die Telekom ohne jegliche Benachrichtung, noch Beauftragung meinerseits meinen Vertrag um 2 Jahre ab Einzugsdatum verlängert hat. Mein Vertrag wäre ansonsten Ende des Jahres ausgelaufen.
Was kann man da tun? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht rechtens ist.
Viele Grüße
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vor einem Jahr
Dann hast du kein Umzug nach TKG beauftragt.
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Antwort
von
vor einem Jahr
In der aktuellen Fassung des TKG steht aber leider in § 60 "[...] und seine Verträge weiterführen möchte". Könnte man so auslegen (aber IANAL), dass man den Wunsch ausdrücklich mitteilen muss.
Nun wissen wir natürlich nicht, was bei der Umzugsbeauftragung genau gesagt wurde, allerdings deutet "und dass ich den Vertrag mitnehme" darauf hin, dass der Wunsch sinngemäß zum Ausdruck gebracht wurde.
Antwort
von
vor einem Jahr
dass der Betrag für den Umzug falsch angegeben wurde und keinerlei Vertragsunterlagen gelesen wurden ist kein Problem aber bei der Formulierung was gewünscht war sind wir uns natürlich ganz sicher?
So lange @Hugo36 nichts schreibt ist das alles nur reine Mutmaßung.
Antwort
von
vor einem Jahr
aber bei der Formulierung was gewünscht war sind wir uns natürlich ganz sicher?
aber bei der Formulierung was gewünscht war sind wir uns natürlich ganz sicher?
Das liest du aus "deutet darauf hin" raus?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Grüße @Hugo36
Nun habe ich gesehen, dass die Telekom ohne jegliche Benachrichtung, noch Beauftragung meinerseits meinen Vertrag um 2 Jahre ab Einzugsdatum verlängert hat.
Stand doch auch in der Auftragsbestätigung die du erhalten hast.
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vor einem Jahr
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht rechtens ist.
Du unterstellst also der Telekom rechtswidrig zu agieren?
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vor einem Jahr
Du hättest a. einen Umzug nach TKG beauftragen sollen, b. die für deinen Auftrag dir zugesandte Auftragsbestätigung lesen sollen. Denn da stand alles drin. Und das hast du akzeptiert. Vorasugesetzt du hast sie gelesen.
Lehne dich nicht so weit aus dem Fenster wenn du keine juristische Ausbildung hast.
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vor einem Jahr
nein, ich frage und das ganz allgemein in die Runde
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Antwort
von
vor einem Jahr
Hey @Hugo36, 👋
schön, dass du dich meldest. Hier wurde bereits fleißig diskutiert und einige Hinweise wurden aufgezeigt! Ich prüfe gerne, wie der Umzug im System aussieht und ob noch Handlungsmöglichkeiten bestehen. 🙏 Um deinen Vertrag im System aufzurufen, benötigen wir eine kurze telefonische Legitimation. Nenne mir daher gerne einen Zeitraum, in dem ich dich telefonisch erreichen kann. 🙂
Viele Grüße
Jonas W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
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Uneingeloggter Nutzer
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