Beibehaltung Telekom-Router smart 4 plus auch nach Glasfaser-Anschluss durch Fremdanbieter, hier bn:t

vor 4 Stunden

Wir haben bisher einen DSL-/VDSL-Anschluss der Telekom mit Router smart 4 plus (Glasfasermodul bereits integriert) und betreiben in der Wohnung ein Mesh-Netzwerk mit 3 Wlan-home-Repeatern, sind mit allen installierten Funktionen zufrieden.

Da ja in aller Regel nur ein einziger Anbieter/Provider die Glasfaser-Erschließung eines Baugebietes übernimmt, hatte das bei uns bn:t = Blatzheim Networks Telekom übernommen. Der neue Glasfaseranschluss liegt jetzt in der Wohnung mit installiertem passiven Hausübergabepunkt HÜP, d.h. ohne ein weiteres zwischengeschaltetes Modem. Als nächsten Schritt bekommen wir nun in Kürze von Fa. bn:t eine Fritzbox 5590 mit integriertem  Glasfasermodul, sowie den letzten Meter Glasfaserkabel vom HÜP zur o.g. Fritzbox und die Zugangsdaten, um die Leitung ans Laufen zu kriegen.  

Nach allen mir bisher vorliegenden Infos ist ein weiteres Betreiben meines bisherigen Deutsche Telekom-Mesh-Netzwerks herstellerübergreifend nicht oder nur mit Reichweiten-Einschränkung möglich, so dass ich wohl auch die Repeater auf AVM passend zur Fritzbox umstellen müsste. 

. . .  oder ich behalte meinen bisherigen Telekom-Router smart 4 plus, bei dem ja ein Glasfasermodul intern verbaut ist. Ist dieser smart 4 plus-Router auch mit den Zugangsdaten eines Fremdanbieters zu betreiben? Ja, es besteht zwar die gesetzlich verankerte Routerfreiheit, aber wer kann mir aus der Praxis bestätigen, dass der Router smart 4 plus auch beim Anbieterwechsel bn:t (oder einem anderen) definitiv beibehalten werden kann. Ggf. welche Besonderheiten oder Fallstricke zu berücksichtigen sind? Herzlichen Dank für Eure Zuschriften im voraus!!        

       

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    • vor 4 Stunden

      BeaVite

      Ja, es besteht zwar die gesetzlich verankerte Routerfreiheit, aber wer kann mir aus der Praxis bestätigen, dass der Router smart 4 plus auch beim Anbieterwechsel bn:t (oder einem anderen) definitiv beibehalten werden kann.

      Wir haben bisher einen DSL-/VDSL-Anschluss der Telekom mit Router smart 4 plus (Glasfasermodul bereits integriert) und betreiben in der Wohnung ein Mesh-Netzwerk mit 3 Wlan-home-Repeatern, sind mit allen installierten Funktionen zufrieden.

      Da ja in aller Regel nur ein einziger Anbieter/Provider die Glasfaser-Erschließung eines Baugebietes übernimmt, hatte das bei uns bn:t = Blatzheim Networks Telekom übernommen. Der neue Glasfaseranschluss liegt jetzt in der Wohnung mit installiertem passiven Hausübergabepunkt HÜP, d.h. ohne ein weiteres zwischengeschaltetes Modem. Als nächsten Schritt bekommen wir nun in Kürze von Fa. bn:t eine Fritzbox 5590 mit integriertem  Glasfasermodul, sowie den letzten Meter Glasfaserkabel vom HÜP zur o.g. Fritzbox und die Zugangsdaten, um die Leitung ans Laufen zu kriegen.  

      Nach allen mir bisher vorliegenden Infos ist ein weiteres Betreiben meines bisherigen Deutsche Telekom-Mesh-Netzwerks herstellerübergreifend nicht oder nur mit Reichweiten-Einschränkung möglich, so dass ich wohl auch die Repeater auf AVM passend zur Fritzbox umstellen müsste. 

      . . .  oder ich behalte meinen bisherigen Telekom-Router smart 4 plus, bei dem ja ein Glasfasermodul intern verbaut ist. Ist dieser smart 4 plus-Router auch mit den Zugangsdaten eines Fremdanbieters zu betreiben? Ja, es besteht zwar die gesetzlich verankerte Routerfreiheit, aber wer kann mir aus der Praxis bestätigen, dass der Router smart 4 plus auch beim Anbieterwechsel bn:t (oder einem anderen) definitiv beibehalten werden kann. Ggf. welche Besonderheiten oder Fallstricke zu berücksichtigen sind? Herzlichen Dank für Eure Zuschriften im voraus!!        

             

      BeaVite

      Ja, es besteht zwar die gesetzlich verankerte Routerfreiheit, aber wer kann mir aus der Praxis bestätigen, dass der Router smart 4 plus auch beim Anbieterwechsel bn:t (oder einem anderen) definitiv beibehalten werden kann.

      Das heißt aber nicht, dass jeder Router an jedem Anschluss funktionieren muss oder kompatibel ist. Die Speedport sind speziell für die Telekom und ihre Spezifikationen im Netz ausgelegt. Sie können an anderen Netzen funktionieren, garantiert ist das aber nicht. Wenn andere Parameter genutzt werden, dann klappt es nicht.

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    • vor 4 Stunden

      Gut mit der Fritzbox lassen sich die Telekom mesh repeater nicht direkt einbinden.

      Gegebenenfalls könntest du einen der mesh repeater als mesh Basis konfigurieren (und per LAN an den Router anbinden). 

      Aber Gäste Wlan wäre dann über mesh Geschichte. 

      Und der Router ist dann am mesh nicht mehr beteiligt.

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    • vor 3 Stunden

      Guten Abend @BeaVite,

       

      ich fürchte, ich kann hier nichts Substantielles beitragen & nur wiederholen, was schon geschrieben wurde:

      Kann gehen, muss aber nicht.

      Aber ggf hat ja noch jemand Erfahrungswerte.

       

      Alles Gute,

       

      Johannes

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      von

      vor 3 Stunden

      @BeaVite 

      Wird GPON genutzt? Gleiche Wellenlängen? VLAN7 oder anders? Alles das spielt eine Rolle für eine Kompatibilität.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      BeaVite

      Der neue Glasfaseranschluss liegt jetzt in der Wohnung mit installiertem passiven Hausübergabepunkt HÜP, d.h. ohne ein weiteres zwischengeschaltetes Modem. Als nächsten Schritt bekommen wir nun in Kürze von Fa. bn:t eine Fritzbox 5590 mit integriertem  Glasfasermodul, sowie den letzten Meter Glasfaserkabel vom HÜP zur o.g. Fritzbox und die Zugangsdaten, um die Leitung ans Laufen zu kriegen.  

      Wir haben bisher einen DSL-/VDSL-Anschluss der Telekom mit Router smart 4 plus (Glasfasermodul bereits integriert) und betreiben in der Wohnung ein Mesh-Netzwerk mit 3 Wlan-home-Repeatern, sind mit allen installierten Funktionen zufrieden.

      Da ja in aller Regel nur ein einziger Anbieter/Provider die Glasfaser-Erschließung eines Baugebietes übernimmt, hatte das bei uns bn:t = Blatzheim Networks Telekom übernommen. Der neue Glasfaseranschluss liegt jetzt in der Wohnung mit installiertem passiven Hausübergabepunkt HÜP, d.h. ohne ein weiteres zwischengeschaltetes Modem. Als nächsten Schritt bekommen wir nun in Kürze von Fa. bn:t eine Fritzbox 5590 mit integriertem  Glasfasermodul, sowie den letzten Meter Glasfaserkabel vom HÜP zur o.g. Fritzbox und die Zugangsdaten, um die Leitung ans Laufen zu kriegen.  

      Nach allen mir bisher vorliegenden Infos ist ein weiteres Betreiben meines bisherigen Deutsche Telekom-Mesh-Netzwerks herstellerübergreifend nicht oder nur mit Reichweiten-Einschränkung möglich, so dass ich wohl auch die Repeater auf AVM passend zur Fritzbox umstellen müsste. 

      . . .  oder ich behalte meinen bisherigen Telekom-Router smart 4 plus, bei dem ja ein Glasfasermodul intern verbaut ist. Ist dieser smart 4 plus-Router auch mit den Zugangsdaten eines Fremdanbieters zu betreiben? Ja, es besteht zwar die gesetzlich verankerte Routerfreiheit, aber wer kann mir aus der Praxis bestätigen, dass der Router smart 4 plus auch beim Anbieterwechsel bn:t (oder einem anderen) definitiv beibehalten werden kann. Ggf. welche Besonderheiten oder Fallstricke zu berücksichtigen sind? Herzlichen Dank für Eure Zuschriften im voraus!!        

             

      BeaVite

      Der neue Glasfaseranschluss liegt jetzt in der Wohnung mit installiertem passiven Hausübergabepunkt HÜP, d.h. ohne ein weiteres zwischengeschaltetes Modem. Als nächsten Schritt bekommen wir nun in Kürze von Fa. bn:t eine Fritzbox 5590 mit integriertem  Glasfasermodul, sowie den letzten Meter Glasfaserkabel vom HÜP zur o.g. Fritzbox und die Zugangsdaten, um die Leitung ans Laufen zu kriegen.  

      So wie ich gegoogelt habe, dürfte auch der Smart 4 Plus laufen,

      (frag mal die Nachbarn, was installiert worden ist + welchen Router die benutzen.)

      BeaVite

      Ist dieser smart 4 plus-Router auch mit den Zugangsdaten eines Fremdanbieters zu betreiben?

      Wir haben bisher einen DSL-/VDSL-Anschluss der Telekom mit Router smart 4 plus (Glasfasermodul bereits integriert) und betreiben in der Wohnung ein Mesh-Netzwerk mit 3 Wlan-home-Repeatern, sind mit allen installierten Funktionen zufrieden.

      Da ja in aller Regel nur ein einziger Anbieter/Provider die Glasfaser-Erschließung eines Baugebietes übernimmt, hatte das bei uns bn:t = Blatzheim Networks Telekom übernommen. Der neue Glasfaseranschluss liegt jetzt in der Wohnung mit installiertem passiven Hausübergabepunkt HÜP, d.h. ohne ein weiteres zwischengeschaltetes Modem. Als nächsten Schritt bekommen wir nun in Kürze von Fa. bn:t eine Fritzbox 5590 mit integriertem  Glasfasermodul, sowie den letzten Meter Glasfaserkabel vom HÜP zur o.g. Fritzbox und die Zugangsdaten, um die Leitung ans Laufen zu kriegen.  

      Nach allen mir bisher vorliegenden Infos ist ein weiteres Betreiben meines bisherigen Deutsche Telekom-Mesh-Netzwerks herstellerübergreifend nicht oder nur mit Reichweiten-Einschränkung möglich, so dass ich wohl auch die Repeater auf AVM passend zur Fritzbox umstellen müsste. 

      . . .  oder ich behalte meinen bisherigen Telekom-Router smart 4 plus, bei dem ja ein Glasfasermodul intern verbaut ist. Ist dieser smart 4 plus-Router auch mit den Zugangsdaten eines Fremdanbieters zu betreiben? Ja, es besteht zwar die gesetzlich verankerte Routerfreiheit, aber wer kann mir aus der Praxis bestätigen, dass der Router smart 4 plus auch beim Anbieterwechsel bn:t (oder einem anderen) definitiv beibehalten werden kann. Ggf. welche Besonderheiten oder Fallstricke zu berücksichtigen sind? Herzlichen Dank für Eure Zuschriften im voraus!!        

             

      BeaVite

      Ist dieser smart 4 plus-Router auch mit den Zugangsdaten eines Fremdanbieters zu betreiben?

      Bei GF gibt es im GBGS keine Zugangsdaten mehr,

      läuft alles über Einrichtungslink + GF-ID + GF-Modem -ID.

      Notfalls ein GF-Modem von bn:t benutzen und das über WAN mit dem Speedport verbinden; den dann auf I-Net-Zugang mit ext. Modem umstellen.

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    • vor 43 Minuten

      BeaVite

      Nach allen mir bisher vorliegenden Infos ist ein weiteres Betreiben meines bisherigen Deutsche Telekom-Mesh-Netzwerks herstellerübergreifend nicht oder nur mit Reichweiten-Einschränkung möglich, so dass ich wohl auch die Repeater auf AVM passend zur Fritzbox umstellen müsste. 

      Wir haben bisher einen DSL-/VDSL-Anschluss der Telekom mit Router smart 4 plus (Glasfasermodul bereits integriert) und betreiben in der Wohnung ein Mesh-Netzwerk mit 3 Wlan-home-Repeatern, sind mit allen installierten Funktionen zufrieden.

      Da ja in aller Regel nur ein einziger Anbieter/Provider die Glasfaser-Erschließung eines Baugebietes übernimmt, hatte das bei uns bn:t = Blatzheim Networks Telekom übernommen. Der neue Glasfaseranschluss liegt jetzt in der Wohnung mit installiertem passiven Hausübergabepunkt HÜP, d.h. ohne ein weiteres zwischengeschaltetes Modem. Als nächsten Schritt bekommen wir nun in Kürze von Fa. bn:t eine Fritzbox 5590 mit integriertem  Glasfasermodul, sowie den letzten Meter Glasfaserkabel vom HÜP zur o.g. Fritzbox und die Zugangsdaten, um die Leitung ans Laufen zu kriegen.  

      Nach allen mir bisher vorliegenden Infos ist ein weiteres Betreiben meines bisherigen Deutsche Telekom-Mesh-Netzwerks herstellerübergreifend nicht oder nur mit Reichweiten-Einschränkung möglich, so dass ich wohl auch die Repeater auf AVM passend zur Fritzbox umstellen müsste. 

      . . .  oder ich behalte meinen bisherigen Telekom-Router smart 4 plus, bei dem ja ein Glasfasermodul intern verbaut ist. Ist dieser smart 4 plus-Router auch mit den Zugangsdaten eines Fremdanbieters zu betreiben? Ja, es besteht zwar die gesetzlich verankerte Routerfreiheit, aber wer kann mir aus der Praxis bestätigen, dass der Router smart 4 plus auch beim Anbieterwechsel bn:t (oder einem anderen) definitiv beibehalten werden kann. Ggf. welche Besonderheiten oder Fallstricke zu berücksichtigen sind? Herzlichen Dank für Eure Zuschriften im voraus!!        

             

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      Nach allen mir bisher vorliegenden Infos ist ein weiteres Betreiben meines bisherigen Deutsche Telekom-Mesh-Netzwerks herstellerübergreifend nicht oder nur mit Reichweiten-Einschränkung möglich, so dass ich wohl auch die Repeater auf AVM passend zur Fritzbox umstellen müsste. 

      Auch AVM Repeater sind im Mesh nicht herstellübergreifend nutzbar. Sondern genauso wie die SpeedHome Repeater dann nur als normale WLAN Repeater.

      Wenn Du den Speedport am Glasfaseranschluss probieren willst, dann musst Du Deinem Anbieter dessen Modem bekanntgeben.

      Und wenn Du auf die Fritzbox zurückwechseln willst, dann musst Du Deinem Anbieter das Fritzbox Modem bekanntgeben.

      Das funktioniert nicht wie bei DSL, dass man nur ggf. die Zugangsdaten im Router ändert. Das funktioniert bei Glasfaser viel mehr üblicherweise wie bei einem KabelTV-Internetzugang, da muss man auch das Kabelmodem bekanntgeben.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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