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Bestandsdaten und Verkehrsdatenauskunft bei der Telekom
1 year ago
Hallo Telekom,
ich interessiere mich ein wenig für den Datenschutz und wollte bei euch mal folgendes Anfragen. Gesetzlich ist es ja möglich, dass z.B die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei der Telekom bei Verdacht z.B einer Straftat die Verkehrsdaten oder die Bestandsdaten abfragen kann. (Und nein, ich habe nichts verbrochen)
Mich interessiert folgendes. In der Strafprozessordnung steht, dass der oder die Betroffene eine Mitteilung über die Abfrage der Daten bekommt, sofern Schutzwürdige Interessen Dritten nicht entgegen stehen. Ich konnte bisher aber noch nicht erfahren, wer diese Mitteilung an den Betroffenen vornimmt. Würde die Telekom diese Mitteilung an den Kunden veranlassen oder würde die Mitteilung durch die Ermittlungsbehörden erfolgen?
Vieleicht hat ein Mitarbeiter der Telekom eine Antwort darauf.
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1 year ago
Mich interessiert folgendes. In der Strafprozessordnung steht, dass der oder die Betroffene eine Mitteilung über die Abfrage der Daten bekommt, sofern Schutzwürdige Interessen Dritten nicht entgegen stehen.
Bin kein Jurist, aber ich würde das so auslegen, die Staatsanwaltschaft beantragt die Daten,
die Betroffenen bekommen erst mal keine Nachricht, weil die "Schutzwürdige Interessen Dritter", wäre z.B. die Staatsanwaltschaft,
die eine laufende Ermittlung, evtl. durch Datenvernichtung, gefährdet sehen könnte.
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1 year ago
Hallo Telekom, ich interessiere mich ein wenig für den Datenschutz und wollte bei euch mal folgendes Anfragen. Gesetzlich ist es ja möglich, dass z.B die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei der Telekom bei Verdacht z.B einer Straftat die Verkehrsdaten oder die Bestandsdaten abfragen kann. (Und nein, ich habe nichts verbrochen) Mich interessiert folgendes. In der Strafprozessordnung steht, dass der oder die Betroffene eine Mitteilung über die Abfrage der Daten bekommt, sofern Schutzwürdige Interessen Dritten nicht entgegen stehen. Ich konnte bisher aber noch nicht erfahren, wer diese Mitteilung an den Betroffenen vornimmt. Würde die Telekom diese Mitteilung an den Kunden veranlassen oder würde die Mitteilung durch die Ermittlungsbehörden erfolgen? Vieleicht hat ein Mitarbeiter der Telekom eine Antwort darauf.
Hallo Telekom,
ich interessiere mich ein wenig für den Datenschutz und wollte bei euch mal folgendes Anfragen. Gesetzlich ist es ja möglich, dass z.B die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei der Telekom bei Verdacht z.B einer Straftat die Verkehrsdaten oder die Bestandsdaten abfragen kann. (Und nein, ich habe nichts verbrochen)
Mich interessiert folgendes. In der Strafprozessordnung steht, dass der oder die Betroffene eine Mitteilung über die Abfrage der Daten bekommt, sofern Schutzwürdige Interessen Dritten nicht entgegen stehen. Ich konnte bisher aber noch nicht erfahren, wer diese Mitteilung an den Betroffenen vornimmt. Würde die Telekom diese Mitteilung an den Kunden veranlassen oder würde die Mitteilung durch die Ermittlungsbehörden erfolgen?
Vieleicht hat ein Mitarbeiter der Telekom eine Antwort darauf.
An Auftragsverarbeiter, das sind Unternehmen, die wir im gesetzlich vorgesehenen Rahmen mit der Verarbeitung von Daten beauftragen, Art. 28 DSGVO (Dienstleister, Erfüllungsgehilfen). Die Telekom bleibt auch in dem Fall weiterhin für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich. Wir beauftragen Unternehmen insbesondere in folgenden Bereichen: IT, Vertrieb, Marketing, Finanzen, Beratung, Kundenservice, Personalwesen, Logistik, Druck.
An Kooperationspartner, die in eigener Verantwortung Leistungen für Sie bzw. im Zusammenhang mit Ihrem Telekom-Vertrag erbringen. Dies ist der Fall, wenn Sie Leistungen solcher Partner bei uns beauftragen oder wenn Sie in die Einbindung des Partners einwilligen oder wenn wir den Partner aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis einbinden.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung: In bestimmten Fällen sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten an die anfragende staatliche Stelle zu übermitteln.
Hier hast du für eine Woche was zu lesen
https://www.telekom.de/ueber-das-unternehmen/datenschutz
Werden die Daten an Dritte weitergegeben?
Nein. Eine Ausnahme stellen nur staatliche oder gerichtliche Anordnungen dar. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen sind wir verpflichtet, Verkehrsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung an Behörden herauszugeben, siehe z.B. §§170ff TKG .
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1 year ago
Auch ich bin kein Jurist. Meine Meinung ist, dass die Telekom den Beteiligten nicht Bescheid über die Weitergabe geben kann. (Und das auch nicht tut).
Wenn man Beschuldigter ist, wird g.g.f. sowieso ein Verfahren gegen den Beschuldigten eröffnet. Dabei wird dann vom Gericht / Anklage mitgeteilt, dass von der Telekom-Daten angefordert wurden.
Wenn man Beteiligter / Zeuge ist, aber nicht in das Verfahren einbezogen wird... dann sollte der (Staats)Anwalt der die Daten angefordert hat den Betroffenen informieren 'Sie waren Teil einer Ermittlung'. - Das kann die Telekom aber nicht Wissen.
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1 year ago
Hallo in die Runde,
Wir veröffentlichen seit 2014 regelmäßig unseren Transparenzbericht. In diesem Bericht legen wir detailliert dar, wie die Zusammenarbeit zwischen uns und den nationalen sowie internationalen Ermittlungsbehörden gestaltet ist. Für alle, die sich für dieses wichtige Thema interessieren und genau verstehen möchten, wie solche Prozesse bei uns ablaufen, bietet der Transparenzbericht umfassende Einblicke. Wir laden alle Interessierten ein, sich auf unserer Website im Bereich Datenschutz und Sicherheit zu informieren. Hier der direkte Link zum Transparenzbericht: Transparenzbericht der Telekom. Dort finden ihr detaillierte Antworten auf diese Fragen. Grüße René J.
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