Gelöst

Betaversion Speedport Smart 7

vor einem Tag

Ich würde gern als Tester der Betaversion von Speedport Smart 7 teilnehmen.Jetzt meine Frage.

Was geschieht dann eigentlich mit mein Speedport Smart 4? Für den bezahle ich ja auch eine monatliche Miete. Kann mir das jemand beantworten?

95

0

2

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      Wenn du den weiterhin im Bestand hast zahlst du auch weiterhin Miete.

      Wenn du den zurückschickst dann endet das Mietverhältnis.

      Sollte die Mindestmietzeit noch nicht vorbei sein dann fallen 50% der Restmiete an wenn du das Mietverhältnis beenden willst

      0

    • vor 23 Stunden

      DiKu1969

      Für den bezahle ich ja auch eine monatliche Miete.

      Ich würde gern als Tester der Betaversion von Speedport Smart 7 teilnehmen.Jetzt meine Frage.

      Was geschieht dann eigentlich mit mein Speedport Smart 4? Für den bezahle ich ja auch eine monatliche Miete. Kann mir das jemand beantworten?

      DiKu1969

      Für den bezahle ich ja auch eine monatliche Miete.

      @DiKu1969 

      wieso "auch"? Klingt, als würdest du denken, dass du gleich von Anfang an dann doppelt Miete zahlen müsstest.

         

      Die Info dort aus dem Labor sagt etwas anderes: 

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/labor-pinnwand/beta-test-speedport-7-testerinnen-und-tester-gesucht/6874c02880b775090902559e 

      Wenn du dort den Zuschlag erhalten würdest.

        

      Als Tester mit Zusage aus jenem Labortest, falls du als Tester angenommen werden wurdest, wären die ersten 12 Monate mietkostenfrei;  nur die Lieferung  des Geräts kostet zunächst etwas.  

         

      Wenn du dein bisheriges Gerät noch eine Weile behältst, zahlst du somit zunächst  nur für das bisherige Gerät weiter Miete & die Lieferung des Testgeräts. Erst nach den ersten 12 Monaten fällt auch Mietzahlung für das Testgerät  an.  

         

      Du hättest dadurch dann dein bisheriges  Gerät noch eine Weile in petto, falls es Situationen geben würde, bei denen du statt dem Testgerät lieber dein bisheriges nutzen würdest. Du hättest somit etwas in der Hinterhand zim Ausweichen, und das die ersten 12 Monate ohne Doppelmietzahlung (nut Miete für eines von beiden Geräten).

         

      Wenn dann diese Zeit (12 Monate) ablaufen wird, kannst du dich zu derem Ende hin dann immer noch entscheiden, welches von beiden Geräten dir lieber ist, und die Miete des Geräts kündigen, welches du dann nicht mehr behalten wolltest, und das dann per Retourenschein zurück senden.. 

         

      Falls weitere Fragen:

      Dazu ist der verlinkte Thread da. 

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von