Betreff: Dringende Eskalation: Störung seit 10.10. & zweimaliger Terminausfall
vor einer Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich wegen einer seit dem 10.10.2026 offiziell gemeldeten Komplettstörung meines Hybrid-Anschlusses an Sie. Weder DSL noch der Mobilfunk-Teil des Routers funktionieren.
Es wurden nun bereits zwei vereinbarte Technikertermine in Folge durch die Telekom kurzfristig abgesagt (Freitag, 16.10., und heute, Montag, 19.10.). Ich habe zweimal vergeblich zu Hause gewartet.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
Ich fordere Sie auf, den gesamten Endbetrag nach Behebung der Störung mit den kommenden Monatsrechnungen zu verrechnen. Meine Kundennummer und Telefonnummer habe ich in meinem Forenprofil hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen,
C.
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Ich fordere
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich wegen einer seit dem 10.10.2026 offiziell gemeldeten Komplettstörung meines Hybrid-Anschlusses an Sie. Weder DSL noch der Mobilfunk-Teil des Routers funktionieren.
Es wurden nun bereits zwei vereinbarte Technikertermine in Folge durch die Telekom kurzfristig abgesagt (Freitag, 16.10., und heute, Montag, 19.10.). Ich habe zweimal vergeblich zu Hause gewartet.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
Ich fordere Sie auf, den gesamten Endbetrag nach Behebung der Störung mit den kommenden Monatsrechnungen zu verrechnen. Meine Kundennummer und Telefonnummer habe ich in meinem Forenprofil hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen,
C.
Zudem fordere ich
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich wegen einer seit dem 10.10.2026 offiziell gemeldeten Komplettstörung meines Hybrid-Anschlusses an Sie. Weder DSL noch der Mobilfunk-Teil des Routers funktionieren.
Es wurden nun bereits zwei vereinbarte Technikertermine in Folge durch die Telekom kurzfristig abgesagt (Freitag, 16.10., und heute, Montag, 19.10.). Ich habe zweimal vergeblich zu Hause gewartet.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
Ich fordere Sie auf, den gesamten Endbetrag nach Behebung der Störung mit den kommenden Monatsrechnungen zu verrechnen. Meine Kundennummer und Telefonnummer habe ich in meinem Forenprofil hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen,
C.
Ich fordere
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich wegen einer seit dem 10.10.2026 offiziell gemeldeten Komplettstörung meines Hybrid-Anschlusses an Sie. Weder DSL noch der Mobilfunk-Teil des Routers funktionieren.
Es wurden nun bereits zwei vereinbarte Technikertermine in Folge durch die Telekom kurzfristig abgesagt (Freitag, 16.10., und heute, Montag, 19.10.). Ich habe zweimal vergeblich zu Hause gewartet.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
Ich fordere Sie auf, den gesamten Endbetrag nach Behebung der Störung mit den kommenden Monatsrechnungen zu verrechnen. Meine Kundennummer und Telefonnummer habe ich in meinem Forenprofil hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen,
C.
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Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
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Mit freundlichen Grüßen,
C.
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Ich fordere...
Du kannst nichts fordern
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Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
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Mit freundlichen Grüßen,
C.
Die Forderungen sehen mir sehr nach Formulierungen der elektronischen Blödheit ( Ki ) aus.
Wie wäre es einfach mal höflich zu bleiben und um Hilfe zu bitten anstatt den Eb Mist hier zu kopieren? Über Entschädigungen oder sonst was kann man nach der Behebung der Störung reden.
Vielleicht informiert ja jemand das Team, ich habe bei so einem Geschwurbel keine Lust dazu.
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vor 25 Minuten
Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
Ich fordere Sie auf, den gesamten Endbetrag nach Behebung der Störung mit den kommenden Monatsrechnungen zu verrechnen. Meine Kundennummer und Telefonnummer habe ich in meinem Forenprofil hinterlegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich wegen einer seit dem 10.10.2026 offiziell gemeldeten Komplettstörung meines Hybrid-Anschlusses an Sie. Weder DSL noch der Mobilfunk-Teil des Routers funktionieren.
Es wurden nun bereits zwei vereinbarte Technikertermine in Folge durch die Telekom kurzfristig abgesagt (Freitag, 16.10., und heute, Montag, 19.10.). Ich habe zweimal vergeblich zu Hause gewartet.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
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Mit freundlichen Grüßen,
C.
Kann man machen, aber in einem Kunden helfen Kunden Forum wird das nichts mit Fristsetzung.
Wer hat deinen Text verfasst, eine schlaue KI ?
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vor 14 Minuten
Komplettstörung meines Hybrid-Anschlusses an Sie. Weder DSL noch der Mobilfunk-Teil des Routers funktionieren.
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Es wurden nun bereits zwei vereinbarte Technikertermine in Folge durch die Telekom kurzfristig abgesagt (Freitag, 16.10., und heute, Montag, 19.10.). Ich habe zweimal vergeblich zu Hause gewartet.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Störung bis spätestens zum 22.10.2026 (Frist von 3 Werktagen) endgültig zu beheben.
Zudem fordere ich aufgrund der verpassten Termine und des anhaltenden Ausfalls die gesetzliche Entschädigung nach § 58 TKG . Bei meiner reinen vertraglichen Grundgebühr von 59,95 € beläuft sich mein Anspruch für die 9 Ausfalltage nach Meldung sowie die zwei geplatzten Technikertermine stand heute (19.10.) auf 107,91 € (11,99 € für Tag 3+4, 59,95 € für Tag 5-9 sowie 35,97 € für die zwei verpassten Termine). Zusätzlich erwarte ich eine anteilige Erstattung der Router-Miete für den Ausfallzeitraum.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich dieser Entschädigungsanspruch für jeden weiteren Tag, an dem die Störung fortbesteht, um die gesetzlichen 20 % der Monatsgebühr (hier: 11,99 € täglich) erhöht.
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Mit freundlichen Grüßen,
C.
@FABIC
Wieso ist beides ausgefallen 🤔
Denke das wäre ggf. ein Lösungsansatz oder 💡
Was für ein Router wird denn eingesetzt.
Gruß Waage1969
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