Gelöst
Bitte um anteilige Erstattung nach Störung (vom 23.07. bis 24.07.)
vor einer Stunde
Hallo Telekom-Hilft-Team,
bei mir fiel vom 23.07. (ca. 09:00 Uhr) bis zum 24.07. (12:00 Uhr) das Internet/Telefon komplett aus. Eine Störungsmeldung habe ich am 23.07 um ca 10:30 Uhr aufgegeben, die bis dato unbeantwortet blieb.
Da ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin, ist mir eine Klärung über die Telefon-Hotline leider absolut unmöglich.
Ich bitte daher auf diesem schriftlichen Weg um eine kurze Bestätigung, dass der Ausfall anteilig auf meiner nächsten Rechnung berücksichtig wird.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
MI
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einer Stunde
Für ein Tag gibt es keine Entschädigung, erst ab dem 3. Tag.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Auszug TKG
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
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vor 49 Minuten
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Für ein Tag gibt es keine Entschädigung, erst ab dem 3. Tag.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Auszug TKG
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nicht zwangsläufig. Denk nur mal an denjenigen, mit dem kaputten Sprachzentrum.
von
vor 46 Minuten
Nicht zwangsläufig. Denk nur mal an denjenigen, mit dem kaputten Sprachzentrum.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Für ein Tag gibt es keine Entschädigung, erst ab dem 3. Tag.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Auszug TKG
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nicht zwangsläufig. Denk nur mal an denjenigen, mit dem kaputten Sprachzentrum.
Es wird ganz klar kommuniziert, dass zwecks Legitimation ein Anruf nötig ist, sonst sollen andere Kanäle, zb WhatsApp genutzt werden
Uneingeloggter Nutzer
von