Bitte um anteilige Erstattung nach Störung (vom 23.07. bis 24.07.)
vor 45 Minuten
Hallo Telekom-Hilft-Team,
bei mir fiel vom 23.07. (ca. 09:00 Uhr) bis zum 24.07. (12:00 Uhr) das Internet/Telefon komplett aus. Eine Störungsmeldung habe ich am 23.07 um ca 10:30 Uhr aufgegeben, die bis dato unbeantwortet blieb.
Da ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin, ist mir eine Klärung über die Telefon-Hotline leider absolut unmöglich.
Ich bitte daher auf diesem schriftlichen Weg um eine kurze Bestätigung, dass der Ausfall anteilig auf meiner nächsten Rechnung berücksichtig wird.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
MI
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vor 28 Minuten
Für ein Tag gibt es keine Entschädigung, erst ab dem 3. Tag.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Auszug TKG
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
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von
vor 5 Minuten
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Für ein Tag gibt es keine Entschädigung, erst ab dem 3. Tag.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Auszug TKG
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nicht zwangsläufig. Denk nur mal an denjenigen, mit dem kaputten Sprachzentrum.
von
vor 3 Minuten
Nicht zwangsläufig. Denk nur mal an denjenigen, mit dem kaputten Sprachzentrum.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Für ein Tag gibt es keine Entschädigung, erst ab dem 3. Tag.
Außerdem muss das Team hier mit dir telefonieren, zwecks Legitimation
Auszug TKG
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nicht zwangsläufig. Denk nur mal an denjenigen, mit dem kaputten Sprachzentrum.
Es wird ganz klar kommuniziert, dass zwecks Legitimation ein Anruf nötig ist, sonst sollen andere Kanäle, zb WhatsApp genutzt werden
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 27 Minuten
Hallo Telekom-Hilft-Team,
bei mir fiel vom 23.07. (ca. 09:00 Uhr) bis zum 24.07. (12:00 Uhr) das Internet/Telefon komplett aus. Eine Störungsmeldung habe ich am 23.07 um ca 10:30 Uhr aufgegeben, die bis dato unbeantwortet blieb.
Da ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin, ist mir eine Klärung über die Telefon-Hotline leider absolut unmöglich.
Ich bitte daher auf diesem schriftlichen Weg um eine kurze Bestätigung, dass der Ausfall anteilig auf meiner nächsten Rechnung berücksichtig wird.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
MI
Hier über die Community ist ein Anruf zwecks Legitimation unumgänglich. Überlege Dir, ob Dir der Aufwand wegen ein paar Cent nicht zu groß ist. Entschädigung nach TKG greift hier nicht, laut AGB hast Du eine Verfügbarkeit von 97%, was bedeutet, das der AS bis zu 11 Tage ausfallen darf ohne, dass Du Ansprüche hättest. Somit wäre ein gemindertes Monatsentgelt bezogen auf einen Kürzung um einen Tag ohnehin reine Kulanz.
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vor 15 Minuten
@speedie9
Dein Anschluss brauch gemäß Deinem Vertrag und den dafür geltenden AGB (97% Verfügbarkeit) an umgerechnet bis zu 11 Kalendertagen nicht funktionieren - sprich Du hast keinen vertraglichen Anspruch auf eine Entschädigung.
Dass Du keinen gesetzlichen Anspruch hast, das hat @Marcel2605 Dir bereits erklärt.
Falls Du auf Kulanz eine Entschädigung haben willst (die sehr gering sein dürfte) dann ist zwingend ein Telefonanruf erforderlich. Dazu musst Du Dein Forenprofil vollständig ausfüllen und mitteilen, zu welchen Uhrzeiten man Dich anrufen darf.
2
von
vor 4 Minuten
die sehr gering sein dürfte)
@speedie9
Dein Anschluss brauch gemäß Deinem Vertrag und den dafür geltenden AGB (97% Verfügbarkeit) an umgerechnet bis zu 11 Kalendertagen nicht funktionieren - sprich Du hast keinen vertraglichen Anspruch auf eine Entschädigung.
Dass Du keinen gesetzlichen Anspruch hast, das hat @Marcel2605 Dir bereits erklärt.
Falls Du auf Kulanz eine Entschädigung haben willst (die sehr gering sein dürfte) dann ist zwingend ein Telefonanruf erforderlich. Dazu musst Du Dein Forenprofil vollständig ausfüllen und mitteilen, zu welchen Uhrzeiten man Dich anrufen darf.
Wenn überhaupt, 1 bis 2€, 😅
von
vor 4 Minuten
Im Übrigen wäre - Kulanz- eine freiwillige Leistung der Telekom.
Da kann von - wollen - gar keine Rede sein,da kein rechtlicher Anspruch besteht.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von