Bitte um Kontakt für Rückbau Freileitung bestehend aus ca. 100m Leitung und 4 Masten

5 years ago

Eine bestehende Freileitung auf meinem Privatgrundstück muss wegen einer Neubebauung zurückgebaut werden. Die Leitung wird auch nicht mehr benötigt, da das Gebiet zwischenzeitlich mit Glasfaser versorgt ist. An wen kann ich mich wenden?

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  • 5 years ago

    p.pepping

    An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    p.pepping

    An wen kann ich mich wenden?


    An die Bauherrenberatung @p.pepping: https://www.telekom.de/bauherren

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  • 5 years ago

    Mit 100 Metern... das ist ja schon eher ein Anwesen als ein Privatgrundstück Zwinkernd

     

    Hing da nur ein einziger Anschluss dran? Nicht, dass der Nachbar plötzlich böse wird weil er offline ist.

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    Answer

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    5 years ago

    Da muss die GEE gekündigt werden.
    Anschließend hat die Telekom 1 Jahr zeit den APL und die Zuführung abzubauen.

    Wie schon erwähnt, läuft das über den Bauherrenservice.

    Answer

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    5 years ago


    @muc80337_2  schrieb:


    Zwinkernd

     

    Hing da nur ein einziger Anschluss dran? Nicht, dass der Nachbar plötzlich böse wird weil er offline ist.



    Das wird die Telekom schon wissen und ggf. auf die damalige Nutzungsvereinbarung hinweisen, bzw. auf die entstehenden Kosten, wenn ein Drittanschluss auf anderem Weg hergestellt werden muss.

    Answer

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    5 years ago

    die entstehenden Kosten, wenn ein Drittanschluss auf anderem Weg hergestellt werden muss.


     die entstehenden Kosten, wenn ein Drittanschluss auf anderem Weg hergestellt werden muss.


     die entstehenden Kosten, wenn ein Drittanschluss auf anderem Weg hergestellt werden muss.


    Die Kosten trägt die Telekom, zumindest nach dem aktuellen GNV :

     

    [...] Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder - soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber. [...]

     

    War das früher mal anders geregelt?

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