Bluetooth Speaker defekt (nach 5 Monaten), Telekom bietet keinen Support

5 years ago

Hallo, ich habe mir am 26.08.19 einen Marshall Bluetooth Speaker im offiziellen Online-Shop der Telekom gekauft. Das Gerät wurde nahezu nie verwendet und nur einmal ausgepackt. Nun zeigt dieser Lautsprecher keine Funktion mehr, egal was man probiert. Online habe ich keine Möglichkeit gefunden eine RMA / Rücksendung anzumelden, somit habe ich nun den Kundensupport anrufen müssen. Unter der Nummer, welche auf der Rechnung zu finden ist, sagte man mir "sowas können wir hier nicht machen, aber probieren sie es mal im lokalen Shop". Was soll das denn bitte? Ich habe den Artikel online erworben und somit auch das Recht (vor allem innerhalb von 6 Monaten) den Artikel auch genau über diesen Kanel zu rückabwickeln / nachbessern zu lassen.

 

Leider scheint es keine Möglichkeit zu geben einen defekten Artikel (welcher bei einer Nutzung weniger Minuten wohl schon bei Lieferung einen defekt gehabt haben muss) anzumelden, was gegen geltendes Recht verstößt.

 

Ich erwarte eine angemessene Reaktion und eine Klärung online (so wie es auch jeder Kleinst-Händler, betrieben von Privatpersonen oder Mittelständlern, hinbekommt).

 

Die Rechnung sende ich gern auf Anfrage, die Kerndaten gern hier:

Rechnungsnummer: xxx

Bestellnummer: xxx

Bestelldatum: 26.08.2019

 

Vielen Danke!

 

Beitrag aus Datenschutz editiert. Natascha A. Telekom hilft

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    • 5 years ago

      Hallo @TK91 

      in dieser Community helfen in erster Linie User anderen Usern bei Fragen und Problemen. Wir als "Externe" haben keinen Zugriff auf Kundendaten.

      Solltest Du Dein Profil noch nicht befüllt haben, so hole das bitte hier:

      Link zum persönlichen Profil

      noch nach. Das kann nur von den internen Mitarbeitern gelesen werden.

       

      Gruss -LERNI-

      1

      Answer

      from

      5 years ago

      was sagt das Gesetz:

       

      Zugunsten des Käufers tritt eine Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB ein:
      D. h. macht der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe der Kaufsache Ansprüche wegen eines Mangels geltend, so wird gesetzlich vermutet, dass die Sache schon bei der Übergabe fehlerhaft war. Bei Ablehnung von Mängelansprüchen muss daher der Verkäufer den Beweis erbringen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Dies ist in der Praxis ohne Einschaltung eines Sachverständigen regelmäßig sehr schwierig. Nach Ablauf der 6 Monate muss dann der Käufer wiederum den entsprechenden Beweis erbringen, dass die Ware bereits bei Lieferung mangelhaft war.

       

       

      Was ist jetzt noch innerhalb der Frist zu tun:

       

      6. Gewährleistung

      Für die in unserem Shop angebotene Ware bestehen die gesetzlichen Mängelansprüche. Wenn Sie Fragen haben oder unseren Kundenservice kontaktieren möchten, finden Sie hier alle Kontaktwege: www.telekom.de/kontakt.

       

      https://www.telekom.de/start/verbraucherinformation

       

      Leider sind die Hotliner meistens völlig unkundig, oder geschult, Ansprüche abzuwimmeln! @TK91 

       

       

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      Answer

      from

    • 5 years ago

      Hallo und herzlich willkommen in der Community, @TK91.

      Bitte hinterlegen Sie einmal Ihre Kontaktangaben und lassen Sie mir im Anschluss eine kurze Rückmeldung zukommen.
      Ich setze mich dann sehr gerne mit Ihnen in Verbindung. Fröhlich

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

      0

    • 5 years ago

      Hallo und guten Abend, @TK91.

      Leider habe ich eben noch keine Kontaktangaben entdecken können.
      Hat sich das Anliegen in der Zwischenzeit schon geklärt oder besteht weiterhin Handlungsbedarf?

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

      0

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