Gelöst
Braucht man als Unternehmen zwingend einen Business-Tarif?
vor einem Jahr
Darf sich ein Unternehmen eigentlich auch einen Privatkundentarif holen oder muss dieses zwingend einen Businesstarif nehmen? Meinem Arbeitgeber würde ein Privatkundentarif völlig ausreichen, wir brauchen keine speziellen Unternehmensfeatures.
Und wo liegen ganz allgemein die Unterschiede? Geht's da nur um sowas wie Entstörfrist und Support?
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vor einem Jahr
Mal ne Gegenfrage:
Würde es das Unternehmen denn finanziell ruinieren einen Geschäftskundenanschluss zu buchen und was müsste gegeben sein dass dein Arbeitgeber bereit wäre ein paar Euro mehr für einen Geschäftskundenanschluss zu bezahlen?
0
vor einem Jahr
Mal so vielleicht noch ein Vergleich der einfachen Anschlüsse PK zu GK damit du mal siehst dass GK garnicht so viel teurer ist:
MagentaZuhause M kostet monatlich 42,95€
CompanyStart 50 liegt bei 49,92€, also gerade mal 6,97€ mehr dafür dass die Firma auch als Geschäftskunde behandelt wird.
Alle Preise Brutto
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vor einem Jahr
Auch dir ein freundliches Hallo @King555
Frage noch als `Verlängerung` zu den Ausführungen von @CobraCane :
Ist es eine Einzelfirma oder was mit HRB-Eintrag?
Grüßle
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vor einem Jahr
Kurzum, kannst Du machen, beachte aber genannte Argumente.
0
vor einem Jahr
Danke für eure Antworten. Wenn ich das richtig verstehe, spricht also rein rechtlich nichts dagegen.
@CobraCane
Ruinieren würde uns das nicht, aber welches Unternehmen gibt denn gerne unnötig Geld aus? Im Moment sehe ich nämlich keine Vorteile vom Geschäftskundenanschluss.
@pamperlapescu
Mit HRB-Eintrag.
3
Antwort
von
vor einem Jahr
@pamperlapescu Mit HRB-Eintrag.
Mit HRB-Eintrag.
Dann hat sich die Frage eh´ weitestgehend erledigt!
Ihr werdet dadurch Geschäftskunde mit entsprechendem Anschluss!
Was ja auch am meisten SInn macht
sG
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @King555 ,
unsere GmbH war Geschäftskunde mit einem Magenta Zuhause M.
Also alles kein Problem.
Antwort
von
vor einem Jahr
Wo findet man bei der Telekom die Einschränkung, das eine Juristische Person nicht in einen Privatkundenvertrag einsteigen darf? AGB? Woanders?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Na ja, sagen wir es mal so:
Ich möchte jetzt nicht damit aussagen dass Privatkunden im Supportfall schlechter behandelt werden aber ich hab gestern für nen Kunden von uns ne Störung gemeldet und wurde gefragt ob der Techniker noch am selben Nachmittag kommen soll oder ob es am nächsten Morgen um 8 Uhr noch reicht.
Es gibt viele Kleinigkeiten wo meiner Meinung nach (nach vielen Jahren Erfahrung im GK-Segment) der Service halt für Geschäftskunden besser ist.
Selbst wenn ihr so was wie Mail M oder irgendwelchen Cloud-Speicher nicht braucht so würde ich als Unternehmen doch eher ein paar Euro mehr in die Hand nehmen.
Ich bin mir sicher dass bei euch in der Firma die Telekommunikation nur nen geringen Teil ausmacht gegenüber anderen Kosten.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Dann will ich das aussagen, was Du nicht willst.
In der Ticketbearbeitung ist klar ob es sich um einen Geschäftskunden handelt - und dass der im Zweifel höher priorisiert wird als ein Privatkundenanschluss. Nur wenige Privatkundenanschlüsse buchen kostenpflichtig die 8h Entstörung.
Aber letztlich hängt es total vom fraglichen Betrieb ab ob ein Privatkundenanschluss reicht oder nicht, ob der Festnetzanschluss überhaupt wichtig ist oder nicht.
Wir nutzen im Betrieb keine Festnetztelefonie - entweder Mobilfunk oder Microsoft Teams. Für letzteres muss der Festnetzinternetanschluss möglichst störungsfrei funktionieren. Ebenso wie für viele andere IT-Dinge.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@pamperlapescu Mit entsprechendem Anschluss heißt was? Also zwangsläufig der Company-Tarif?
1
Antwort
von
vor einem Jahr
der Company-Tarif?
Es gibt nicht DEN Company-Tarif, es gibt CompanyStart, CompanyPro und CompanyFlex im normalen AGB-Bereich.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Denkt eher an das Buchhalterische. Die Rechnungen werden mit Firmengeldern bezahlt und verbucht. Wenn ein Steuerprüfer draufschaut und euch fragt: "was hat denn 'MagentaZuhause' hier in diesen Büchern verloren."
Gut, das FA könnte auch hier nicht viel machen, wenn der Anschlussinhaber des MagentaZuhause Vertrages wirklich die Firma ist.
Allerdings wird eine MagentaZuhause Bestellung auf eine juristische Person keine Auftragsprüfung überstehen und zwingen kannst du den Anbieter auch nicht.
Ergebnis: Business Anschluss bestellen.
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Ähm doch.
Antwort
von
vor einem Jahr
Allerdings wird eine MagentaZuhause Bestellung auf eine juristische Person keine Auftragsprüfung überstehen und zwingen kannst du den Anbieter auch nicht.
Warum das nicht?
Denkt eher an das Buchhalterische. Die Rechnungen werden mit Firmengeldern bezahlt und verbucht. Wenn ein Steuerprüfer draufschaut und euch fragt: "was hat denn 'MagentaZuhause' hier in diesen Büchern verloren."
Es ist ein Vertrag (Dienstleistung), was soll da schwierig daran sein? Die Firma wäre auch vorsteuerabzugsfähig.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
@CobraCane Mit "der" Company-Tarif meinte ich Company im Gegensatz zu MagentaZuhause. Ich hätte auch wieder "Business"-Tarif schreiben können (für mich ist das jeweils einer, also Privat und Geschäftlich).
Danke an alle, meine Frage ist geklärt und wir werden uns überlegen, was hier das sinnvollste ist. Ich brauchte nur die Fakten, entscheiden müssen andere.
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vor einem Jahr
@fdi
Warum du einen Anbieter nicht zwingen kannst mit dir einen Vertrag zu schließen oder was möchtest du wissen? 😄
Die FA kennt den Unterschied zwischen einem Rechnungsempfänger und einem Anschlussinhaber bzw. Dienstleistungsempfänger. In der Regel gibt es zum MagentaZuhause Tarif eine Privatkundenrechnung. Auf dieser wird aber der Dienstleistungsempfänger (Anschlussinhaber) und der Erfüllungsort der Dienstleistung nicht explizit benannt. Bei Rechnungen zu Dienstleistungen muss dies aber aus der Rechnung ersichtlich sein. Das ist 1x1 Wissen in Buchhaltung und eine FA kann da mal ganz schnell Steuerbetrug unterstellen statt einfach nur Unwissenheit zu vermuten und höflicher Nachfrage nach einem Beleg.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von