Cashback aus Bestellprozess nicht vollständig in Auftragsbestätigung ausgewiesen/aufgeführt.

vor 20 Stunden

Hi Team,

ich habe kürzlich den DSL-Tarif  "MagentaZuhause L" bei Ihnen bestellt. Der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtpreis setzt sich aus diversen Boni zusammen:

  • Cashback: 240 €
  • Online-Vorteil: 100 €
  • Gutschrift Wechsel Telekom: 69,96 €
  • Router Gutschrift: 100 €

Leider fehlt in der Auftragsbestätigung der im Angebot versprochene Cashback i. H. v. 240 €. Ich habe vom Bestellprozess Screenshots gemacht und kann den Cashback belegen. In der Auftragsbestätigung ist der Cashback in genannter Höhe leider nicht ausgewiesen. Kann mir das Cashback im Nachgang schriftlich bestätigt werden? Ohne den Cashback wäre der Tarif für mich uninteressant. Vielen Dank vorab!

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    • vor 20 Stunden

      Uprep

      Leider fehlt in der Auftragsbestätigung der im Angebot versprochene Cashback i. H. v. 240 €.

      Hi Team,

      ich habe kürzlich den DSL-Tarif  "MagentaZuhause L" bei Ihnen bestellt. Der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtpreis setzt sich aus diversen Boni zusammen:

      • Cashback: 240 €
      • Online-Vorteil: 100 €
      • Gutschrift Wechsel Telekom: 69,96 €
      • Router Gutschrift: 100 €

      Leider fehlt in der Auftragsbestätigung der im Angebot versprochene Cashback i. H. v. 240 €. Ich habe vom Bestellprozess Screenshots gemacht und kann den Cashback belegen. In der Auftragsbestätigung ist der Cashback in genannter Höhe leider nicht ausgewiesen. Kann mir das Cashback im Nachgang schriftlich bestätigt werden? Ohne den Cashback wäre der Tarif für mich uninteressant. Vielen Dank vorab!

      Uprep

      Leider fehlt in der Auftragsbestätigung der im Angebot versprochene Cashback i. H. v. 240 €.

      Cashback steht generell nicht in der AB.

      Nach Erhalt der ersten Rechnung wird Cashback dann beantragt. Es gilt der Aktionszeitraum

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      2

      von

      vor 20 Stunden

      Hi, ist das Vorgehen denn normal? Normalerweise kenne ich das aus anderen Vertragskonstrukten so, das das trotzdem ausgewiesen wird. Ferner habe ich ja nichts schriftlich. Ein Schelm wer böses dabei denkt, aber im Nachgang 240 € einzufordern ohne einen schriftlichen Nachweis, schätze ich als völlig unrealistisch ein. Wie ist denn der Aktionszeitraum? Beleghaft ist der "ab dem 03. März 2026" ausgewiesen.

      0

      von

      vor 20 Stunden

      Uprep

      Hi, ist das Vorgehen denn normal?

      Hi, ist das Vorgehen denn normal? Normalerweise kenne ich das aus anderen Vertragskonstrukten so, das das trotzdem ausgewiesen wird. Ferner habe ich ja nichts schriftlich. Ein Schelm wer böses dabei denkt, aber im Nachgang 240 € einzufordern ohne einen schriftlichen Nachweis, schätze ich als völlig unrealistisch ein. Wie ist denn der Aktionszeitraum? Beleghaft ist der "ab dem 03. März 2026" ausgewiesen.

      Uprep

      Hi, ist das Vorgehen denn normal?

      Das hab ich immer wiedr hier gelesen, dass die Teamies das so kommuniziert haben

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 19 Stunden

      Hi Teamies , kann das bitte ein Teamie @ Teamie bestätigen? Besten Dank!

      Marcel2605

      Teamies

      Uprep

      Hi, ist das Vorgehen denn normal?

      Hi, ist das Vorgehen denn normal? Normalerweise kenne ich das aus anderen Vertragskonstrukten so, das das trotzdem ausgewiesen wird. Ferner habe ich ja nichts schriftlich. Ein Schelm wer böses dabei denkt, aber im Nachgang 240 € einzufordern ohne einen schriftlichen Nachweis, schätze ich als völlig unrealistisch ein. Wie ist denn der Aktionszeitraum? Beleghaft ist der "ab dem 03. März 2026" ausgewiesen.

      Uprep

      Hi, ist das Vorgehen denn normal?

      Das hab ich immer wiedr hier gelesen, dass die Teamies das so kommuniziert haben

      Marcel2605

      Teamies

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    • vor 14 Stunden

      @Uprep

      Hier hast du die Bestätigung 

      In einem anderen Thread die Antwort eines Teamies . Lese dir da mal den Verlauf durch 

      Klick

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      1

      von

      vor 13 Stunden

      Der Verlauf stellt für mich keine Bestätigung dar. Es ist nur beschrieben, wie man ein (vermeintliches) Cashback einlöst und das der Kunde Vertragsbestandteile selbst tracken bzw. nachhalten soll. Der gesamte Prozess ist für mich überraschend intransparent und vage, da die Telekom das angebotene Cashback offensichtlich unter keinen Umständen bestätigen möchte. Ein einfaches Ausweisen auf der Auftragsbestätigung würde die ganzen Diskussionen und Mutmaßungen im Keime ersticken.

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      Uneingeloggter Nutzer

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