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Dürfen Glasfaser-Kabel durch einen Aufzugsschacht geführt werden?

2 years ago

Die Telekom will in einem uns gehörenden Mehrfamilienhaus Glasfaser bis in die Wohnungen verlegen.

Es gibt einen nicht mehr genutzten Kamin, von dem aus aber nur ein Teil der Wohnungen erreicht wird.

Ein weiterer Teil der Wohnungen ließe sich ohne Probleme durch den Aufzugsschacht erreichen.

Gibt es da mal wieder eine Vorschrift, die das nicht erlaubt oder gibt es sogar sachliche Gründe, warum das nicht möglich ist?

Sonst würden wir das nämlich gerne vorschlagen, anstatt Kabelkanäle ins Treppenhaus pflastern zu lassen.

Gruß

Prodrive

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    • 2 years ago

      Wenn die Aufzugsfirma mit spielt und die Metallkanäle dort verlegt werden könne, sollte das normal kein Problem darstellen. 
      Die Brandabschottungen müssen ja eh gemacht werden. 

       

      Musst halt nur bedenken, dass die Telekom nicht in dem Schacht rum klettert. 
      Heißt du müsstest die Aufzugsfirma noch mit ins Boot holen, welche dann die Kanäle dort verlegt und auch die Leitungen einzieht. 
      Evtl. wäre es da aber nicht verkehrt, Leerrohre zu nutzen, damit die Telekom irgendwann einmal auch von den Enden aus (Keller o. Wohnung) ein Kabel zu einer bestimmten Wohnung aus tauschen könnte. 

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      2 years ago

      Prodrive

      Schon mal gut zu wissen, dass es nicht irgendeine Vorschrift gibt, die das verbietet.

      Schon mal gut zu wissen, dass es nicht irgendeine Vorschrift gibt, die das verbietet.

      Prodrive

      Schon mal gut zu wissen, dass es nicht irgendeine Vorschrift gibt, die das verbietet.


      Ohne dem geschätzten @CyberSW zu Nahe treten zu wollen, ist eine Frage und Antwort in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum jetzt nicht die Informationsquelle, die rechtlich wirklich belastbar ist.

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      2 years ago

      @Prodrive 

       

      Die Telekom ist hier eher der falsche Ansprechpartner. 

      Es gibt zwar keine Vorschrift, die es verbietet, dort eine Kommunikationsleitung zu verlegen, aber das nur aus Sicht der Telekom. 

      Wie es bei den Vorschriften aussieht, ob Leitungen in einem Aufzugsschacht verlegt werden dürfen, die nicht zum Betrieb des Aufzugs gehören, da bin ich mir ganz und gar nicht sicher. 

      Ich bin mir jedoch absolut sicher, dass kein Techniker der Telekom im Aufzugschacht rumklettert, ohne einen Techniker von der Aufzugsfirma neben sich zu haben. 

       

      Und so wird das ganze eine ziemlich teure Angelegenheit. Denn für die Dauer der Installation muss die ganze Zeit ein Techniker von der Aufzugsfirma anwesend sein und den Aufzug bedienen. Wenn man davon ausgeht, dass so ein Techniker irgendwo 150-200 Euro die Stunde kostet, dann würde Dich die Verlegung in Aufzugsschacht bestimmt über 2000 Euro kosten. 

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      2 years ago

      Das es in Deutschland irgendwas gibt, das nicht von irgendwelchen Vorschriften geregelt ist, kann ich mir eh nicht vorstellen.

      Also reden wir mal mit der Aufzugfirma und bauen dann ggf. Leerrohre ein.

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    • 2 years ago

      @Prodrive  schrieb:
      Sonst würden wir das nämlich gerne vorschlagen,

      Vorschlage kannst Du alles - um die Details kümmert sich der Ausführende.

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      2 years ago

      Das ist genau das Falsche. So wirst Du immer wieder auf das Argument „geht nicht” treffen, wenn Lösungen nicht ganz so einfach zu machen sind. Und einfacher ist sicher, das Treppenhaus mit einer Ansammlung hässlicher Kabelkanäle zu verunstalten.

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      2 years ago

      In der Regel ist es eine Frage von Brandschutz und Betriebssicherheit. Aufzugsanlagen sind da besonders exponiert.

      Ausserdem ist die Frage, ob Fremdgewerke überhaupt geduldet werden im Schacht. In der Regel duldet es der eine nicht und der andere lehnt es ab.

      Wenn Du durchgängige Leerinstallation machen kannst, würde die Telekom sicher nicht nach dem Verlegeweg fragen.

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      2 years ago

      Neben den für die Sicherheit und den Betrieb des Aufzugs erforderlichen Leitungen oder Einrichtungen dürfen keine weiteren Leitungen oder Einrichtungen im Aufzugsschacht verlegt oder installiert werden.

      Aufzugsverordnung, Paragraph 3, Absatz 1 Ziffer 3.

       

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