Gelöst

(Nicht-) Abmeldung des Telekomanschlusses durch einen Mitbewerber

vor einem Jahr

Hallo zusammen,

in naher Zukunft soll bei uns Glasfaser verlegt werden. Dies passiert allerdings nicht durchd die Telekom, sondern durch einen Mitbewerber.

Die Aquise der Neukunden hat nun bereits vor mehr als 1 Jahr statt gefunden und ich habe mich auch dafür vertraglich binden lassen.

Da sich der Mitbewerber jetzt aber per E-Mail und auch telefonisch nicht zu meinen noch offenen Fragen äußert, würde ich gerne diesen Vertrag noch vor Beginn der Laufzeit kündigen. Ob und wie das geht, soll nicht Thema dieses Threads sein.

 

Meine Frage ist die: Wie kann ich bei der Telekom hinterlegen, dass mein Anschluss vorerst! nicht durch diesen Mitbewerber gekündigt werden kann, und ich dann im Falle der Nichtvertragserfüllung durch den Mitbewerber gar kein Internet und Telefon mehr habe?

 

Außerdem habe ich die Befürchtung, dass das Telefonkabel vom Netzabschlusspunkt zum DSL-Router (4-Draht, mehr oder weniger ungeschirmt) nicht für die Glasfasergeschwindigkeit bzw. als 1GBit-Netzwerkleitung taugt. Da es in einem Leerrohr verlegt ist, könnte es auch sein, dass ein Tausch nicht einfach möglich ist, und auf Putz möchte und kann ich das neue Kabel nicht verlegen.

 

Viele Grüße

Wolfgang Roth

 

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  • Akzeptierte Lösung

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    vor einem Jahr

    Du kannst bei der Telekom nichts hinterlegen. 
    Auch erschließt sich mir der Sinn dahinter auch nicht. 

    Wenn du nicht willst, dass dein telekom Anschluss gekündigt wird durch den neuen, musst du das mit dem anderen Anbieter regeln. 
    Aber sei vorsichtig, es kann zu Schadensersatzleistungen kommen, wenn du im Nachgang einen gültigen Vertrag auflösen willst. 

     

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    @wowoGiengen 

    Wenn du bei einem anderen Anbieter einen Providerwechsel beauftrag hast, kann auch nur dieser Anbieter den Wechselauftrag bei der Telekom stornieren.

    Du musst das also auschließlich beim anderen Anbieter klären.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von