Gelöst
Datensicherungsintervalle Telekom-Server Kundendaten
vor 7 Jahren
Hallo T-Team, ich wüsste gerne, ob es Angaben zu den Datensicherungsintervallen bei den auf den Telekom-Servern gespeicherten Kundendaten gibt. Einfacher gesagt, kann man davon ausgehen, dass die Sicherungsintervalle und -Methoden den geltenden Datenschutzvorgaben entsprechen? Dann wären die dort hinterlegten Daten ja im Prinzip "in einem separaten Brandschutzabschnitt" gesichert (wo auch immer ich diese Vorschrift in dem ganzen Datenschutz-Gedöns gelesen hab......). Bei mir steht jedenfalls kein Telekom-Server...:-).
Grüße, Harald
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
hier die Antwort für Sie:
Die Daten werden grundsätzlich in Deutschland und im europäischen Ausland verarbeitet. Findet eine Verarbeitung der Daten in Ausnahmefällen auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union (also in sog. Drittstaaten) statt, geschieht dies, soweit der Kunde hierin ausdrücklich eingewilligt hat oder es für unsere Leistungserbringung dem Kunden gegenüber erforderlich ist oder es gesetzlich vorgesehen ist (Art. 49 DSGVO).
Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der Daten in Drittstaaten nur, soweit durch bestimmte Maßnahmen sichergestellt ist, dass hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z.B. Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder sog. geeignete Garantien, Art. 44ff. DSGVO).
Grundsätzlich werden die Daten täglich mehrfach redundant gespeichert und die Datenverarbeitung erfolgt über zertifizierte Prozesse (dies schließt physische Sicherungsmechanismen wie räumlich getrennte Serverräume ein).
Lieben Gruß Melanie B.
3
Antwort
von
vor 7 Jahren
Antwort
von
vor 7 Jahren
Von wegen ominöser Geheimniskrämerei, wie hier zum Teil befürchtet wurde. Die Antwort ist genau das, was ich erfahren wollte.
Schön, dass die Antwort Dich zufriedenstellt. Auch wenn sie bei genauer Betrachtung Deine Frage gar nicht beantwortet und keine neue Info bringt dazu wie das mit der Speicherung/Backup tatsächlich läuft. Aber wenn man das genau wissen will wie das läuft, dann muss man sich selbst eine entsprechende Lösung basteln.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
danke, dass Du meine Fragestellung für mich interpretierst. Aber ich kann Dich beruhigen, ich wollte lediglich genau das wissen, was Melanie mir mitgeteilt hat, nämlich wie oft die Daten gesichert werden und ob sie in getrennten Serverräumen gespeichert werden. Niemand wird von mir fordern, dass ich weiß, "wie das mit dem Backup tatsächlich läuft". Und deshalb interessiert mich das genausowenig, wie wann der Telekom-Mitarbeiter zwischendurch aufs Klo geht. Mir reichen die übrigen sinnlosen Verpflichtungen aus der Deppenschutzgrundverunordnung voll und ganz, um mich von meiner existenzsichernden Arbeit abzuhalten.
Ach ja: noch ein ergänzender Hinweis zum Begriff "Datenschutz": in Art.1 Absatz 3 der DSGVO steht drin, worauf es in Wirklichkeit ankommt: "Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden." Es sollen also nicht etwa in erster Linie die Personen oder deren Daten geschützt werden, sondern in erster Linie der freie Datenverkehr. Prost Mahlzeit und viele Grüße, Harald
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
danke, dass Du meine Fragestellung für mich interpretierst. Aber ich kann Dich beruhigen, ich wollte lediglich genau das wissen, was Melanie mir mitgeteilt hat, nämlich wie oft die Daten gesichert werden und ob sie in getrennten Serverräumen gespeichert werden. Niemand wird von mir fordern, dass ich weiß, "wie das mit dem Backup tatsächlich läuft". Und deshalb interessiert mich das genausowenig, wie wann der Telekom-Mitarbeiter zwischendurch aufs Klo geht. Mir reichen die übrigen sinnlosen Verpflichtungen aus der Deppenschutzgrundverunordnung voll und ganz, um mich von meiner existenzsichernden Arbeit abzuhalten.
Ach ja: noch ein ergänzender Hinweis zum Begriff "Datenschutz": in Art.1 Absatz 3 der DSGVO steht drin, worauf es in Wirklichkeit ankommt: "Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden." Es sollen also nicht etwa in erster Linie die Personen oder deren Daten geschützt werden, sondern in erster Linie der freie Datenverkehr. Prost Mahlzeit und viele Grüße, Harald
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