Gelöst

Eigentümerwechsel Grundstück melden?

vor 5 Jahren

Hallo an alle,

auf unserem Grundstück befindet sich seit ca. 10 Jahren ein (ungenutzter) Telefonmast der Telekom welcher unser Haus mit Telefonie versorgt. Im Oktober findet ein Verkauf des Grundstücks statt. 

Muss der neue Grundstückseigentümer gemeldet werden? Wenn ja, an wen muss ich mich wenden?

Vielen Dank für eure Hilfe! 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Nein. Der steht ja im Grundbuch und in anderen Unterlagen der Gemeinde.

      0

    • vor 5 Jahren


      @jhdd  schrieb:

      ein (ungenutzter) Telefonmast der Telekom welcher unser Haus mit Telefonie versorgt. 


      Widerspruch in sich?

      ist er nun ungenutzt, oder versorgt er euer Haus mit Telefonie?

      0

    • vor 5 Jahren

      Der neue Eigentümer wird sich bei der Telekom schon selbst melden, wenn etwas nicht mehr passen sollte. Dich als Alteigentümer sehe ich da überhaupt nicht im Spiel.

      Du müsstest höchstens dem neuen Eigentümer etwas mitteilen, wenn es da eine Kröte gibt - z.B. wie Du per Telefonie versorgt wirst über den ungenutzten Mast (heißt das, dass die Telefonie nicht mehr funktioniert/von Dir nicht genutzt wird oder heißt das, dass Dein Haus mittlerweile durch eine Erdverlegung angeschlossen ist und der Mast deshalb weg sollte?)

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ja das habe ich etwas widersprüchlich geschrieben 😉

       

      Vor der Nutzung von LTE wurde die Telefonie und langsames analoges Internet über den Anschluss betrieben. Seit 7 Jahren wird der Anschluss nicht mehr genutzt und der Mast steht "sinnlos" im Grundstück herum. Zumal er nur unser Haus versorgt.

       

      Also geht der alte Grundstücksnutzungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über, die Telekom muss nicht informiert werden 👍

       

      Falls wir den Vertrag kündigen würden, wäre der Rückbau vermutlich kostenlos?

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Der neue Eigentümer muss über die genehmigte Fremdnutzung informiert werden, da er automatisch in die Verpflichtungen aus der alten Genehmigung einsteigt.

       

      Bis Oktober wirst Du den Rückbau wohl kaum noch in die Wege leiten können.

      Uneingeloggter Nutzer

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