Telefonmast auf Grundstück

vor 2 Jahren

Ich habe vor circa 3 Jahren ein Grundstück gekauft, in dessen Ecke ein Mast der Telekom steht. Bisher hat der Mast uns nicht gestört, da wir über das Grundstück des Nachbarn auf unseres fahren konnten. Da nun absehbar ist, dass der Nachbar auch bald sein Grundstück bebauen wird und wir dann nicht mehr über dieses Grundstück fahren können, ist der Mast bzw. dessen Abspannseil genau in unserer (zukünftigen) Einfahrt.

 

In unserem Grundbuch ist der Mast nicht eingetragen.

Ich habe auch bereits beim Bauherrenservice angerufen: "Sie haben das Grundstück gekauft wie gesehen, daher muss der Mast nicht versetzt werden." "Soll der Mast dennoch weg, muss ich dies selbst bezahlen."

 

Daraus resultieren für mich 2 Fragen:

  • Muss die Telekom den Mast auf eigene Kosten versetzen oder muss ich bezahlen?
  • Gibt es eine Möglichkeit, den regionalen Bautrupp der Telekom direkt zu kontaktieren, damit sich jemand das Ganze vor Ort ansieht, womöglich würde es ja reichen, den Abspanndraht zu entfernen/woanders anzubringen?

Vielen Dank und viele Grüße

Hannes

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  • vor 2 Jahren


    @hannes-be  schrieb:

    Ich habe vor circa 3 Jahren ein Grundstück gekauft, in dessen Ecke ein Mast der Telekom steht. Bisher hat der Mast uns nicht gestört, da wir über das Grundstück des Nachbarn auf unseres fahren konnten. Da nun absehbar ist, dass der Nachbar auch bald sein Grundstück bebauen wird und wir dann nicht mehr über dieses Grundstück fahren können, ist der Mast bzw. dessen Abspannseil genau in unserer (zukünftigen) Einfahrt.

     

    In unserem Grundbuch ist der Mast nicht eingetragen.

    Ich habe auch bereits beim Bauherrenservice angerufen: "Sie haben das Grundstück gekauft wie gesehen, daher muss der Mast nicht versetzt werden." "Soll der Mast dennoch weg, muss ich dies selbst bezahlen."

     

    Daraus resultieren für mich 2 Fragen:

    • Muss die Telekom den Mast auf eigene Kosten versetzen oder muss ich bezahlen?
    • Gibt es eine Möglichkeit, den regionalen Bautrupp der Telekom direkt zu kontaktieren, damit sich jemand das Ganze vor Ort ansieht, womöglich würde es ja reichen, den Abspanndraht zu entfernen/woanders anzubringen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Hannes



    Ist halt eine Frage was der Mast da macht Fröhlich Versorgt er dein Gebäude oder das vom Nachbarn? Dann kann man es kostenpflichtig versetzen lassen. 

    Oder ist das nur die Hauptleitung die mal flott über euren Grund wandert? Dann könnte das Team hier einen Kontakt mit der PTI o.i.L herstellen und das prüfen lassen. 

     

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Spielt die Einwilligung von wer weiß wem vor wer weiß wie vielen Jahren denn eine Rolle, wenn nichts im Grundbuch steht?

     

    Es hängt nicht nur der nächste Nachbar mit auf dem Mast, sondern mehrere...

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren


    @hannes-be  schrieb:

    Spielt die Einwilligung von wer weiß wem vor wer weiß wie vielen Jahren denn eine Rolle, wenn nichts im Grundbuch steht?

     

    Es hängt nicht nur der nächste Nachbar mit auf dem Mast, sondern mehrere...


    Ja auf jeden Fall. DIe Eintragungen laufen nicht im Grundbuch auf. Dafür gab es damals Grundstücksnutzungsvereinbarungen. 

     

    Befülle mal bitte dein Profil komplett, bitte mit RR Nummer und einem Zeitrahmen der Erreichbarkeit 

     


    https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    ist schon alles hinterlegt Zwinkernd

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Es braucht auch keine Zustimmung.

    Denn erstmal gilt folgendes:

     

    §134 Abs. 1 Nr. 2 TKG besteht eine Duldungspflicht für TK-Linien dann,

    wenn „das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird“.

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    ein bebautes Grundstück ohne Zufahrt empfinde ich schon als nicht zumutbar 😄

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    hannes-be

    ein bebautes Grundstück ohne Zufahrt empfinde ich schon als nicht zumutbar

    ein bebautes Grundstück ohne Zufahrt empfinde ich schon als nicht zumutbar :grinsendes_Gesicht_mit_lächelnden_Augen:
    hannes-be
    ein bebautes Grundstück ohne Zufahrt empfinde ich schon als nicht zumutbar :grinsendes_Gesicht_mit_lächelnden_Augen:

    Ein Mast ist aber 30cm breit. Es wäre zumutbar die Zufahrt um 30cm zu versetzen.

    Aber da begeben wir uns in rechtliche Relvanz.

     

    Entweder das versetzen bezahlen oder andere Wege gehen

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren


    @hannes-be  schrieb:

    ein bebautes Grundstück ohne Zufahrt empfinde ich schon als nicht zumutbar 😄



    Zufahrt ist relativ Fröhlich Lücke im Zaun und ab über die Wiese Fröhlich 

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @hannes-be Habe mal das Team aktiviert, hinterlege noch bitte wann du unter Nummer xxxx erreichbar bist. 

     

    0

  • vor 2 Jahren

    @hannes-be Bei uns ( Hessen) hättest Du gar keine Baugenehmigung bekommen, wenn kein Wegerecht über das Nachbargrundstück besteht ( Hinterlieger). Dieses entfällt auch nicht, wenn der Nachbar bauen will, Deine  Zuwegung muss er Dir erhalten, auch wenn bei Dir ein Mast im Weg ist.

     

    0

  • vor 2 Jahren

    Vielen Dank erstmal für alle Antworten. 

    Ich poste mal ein Foto mit dazu, dann erkennt man das Problem etwas besser…

     

    Am linken Rand unser Garten(zaun), rechts neben dem Mast ist der momentan genutzte Weg des Nachbarn zu sehen.

    Unsere Zufahr ist zwischen Mast und Gartenzaun, wo eigentlich genug Platz ist, aber der Abspanndraht mittig im Weg ist…

     

     

    IMG_4399.jpeg

    4

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @olliMD  schrieb:
    Die Abspannung kann man nicht versetzen. Es ist eine Kabelaufführung (KA) und die Zugkraft wirkt nur in Richtung des Kabels, der Anker nimmt die Gegenkraft auf, sonst hat man bald einen schiefen Mast.

    Das muss ich etwas einschränken. Grundsätzlich kann man den Anker durch eine Strebe in der entgegengesetzten Richtung ersetzen. Dafür bräuchte man halt den entsprechenden Platz auf der anderen Seite des Mastes. Wäre halt hier die Frage wie groß der Abstand dann zur Einfahrt des Nachbarn wäre, bzw. ob es sonst irgendwie stören würde.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @ke2000-oi  schrieb:
    Wäre halt hier die Frage wie groß der Abstand dann zur Einfahrt des Nachbarn wäre, bzw. ob es sonst irgendwie stören würde.

    laut dem Foto ist da kein Platz

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    der_Lutz

    laut dem Foto ist da kein Platz

    laut dem Foto ist da kein Platz
    der_Lutz
    laut dem Foto ist da kein Platz

    Laut dem Foto würde ich da schon einen Meter Platz sehen. Und ob die Einfahrt an der Stelle bleibt, wissen wir auch nicht. Idealerweise bräuchte man wahrscheinlich 1,5-2m Platz.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hi @hannes-be 

     

    Vielen Dank für das nette Telefonat eben.

     

    Also wie schon am Telefon gesagt, ich kann es dir leider ehrlich nicht ganz genau sagen. 


    Aber ich  mache mich schlau, habe eben direkt die Kollegen angeschrieben mit allem, was mir so vorliegt und um Einschätzung gebeten. 

     

    Sobald ich was höre, melde ich mich. 

    Ich habe deine Nummer aber auch dort noch mal angegeben. Wenn du also zuerst was hörst, sag mir gern Bescheid. 

    Wir bekommen das schon geklärt Fröhlich 

    Viele Grüße 

    Raphaela T. 

    0

  • vor einem Jahr

    Hi @ke2000-oi 

     

    Hab eben versucht, dich zu erreichen, leider ohne Erfolg. 

     

    Ich hab noch keine offizielle Info und Rückmeldung bekommen. 

    Allerdings habe ich von einem Kollegen die Info bekommen, dass wir uns an das Telegraphenwege-Gesetz halten. Du kannst ja mal googeln, vielleicht musst du dann auch schmunzeln 😅

    Für den Fall, dass der Stand von 1899 noch aktuell ist (ich muss schon wieder lachen) lese ich mir das aber so raus, dass du da keine Kosten zu tragen hast. 

     

    Aber ich bin weiter dran, habe noch eine Anfrage bei der Fachseite und melde mich wieder bei dir. 

     

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende, 

    Raphaela T. 

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @Raphaela T.  da bist du sicher verrutscht, ich denke du meintest @hannes-be 

     

    @Raphaela T.  da wir nach wie vor mit der Schaumweinsteuer die kaiserliche Flotte finanzieren wundert mich da nichts  😉

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Raphaela T.

    Hi @ke2000-oi Hab eben versucht, dich zu erreichen, leider ohne Erfolg. Ich hab noch keine offizielle Info und Rückmeldung bekommen. Allerdings habe ich von einem Kollegen die Info bekommen, dass wir uns an das Telegraphenwege-Gesetz halten. Du kannst ja mal googeln, vielleicht musst du dann auch schmunzeln 😅 Für den Fall, dass der Stand von 1899 noch aktuell ist (ich muss schon wieder lachen) lese ich mir das aber so raus, dass du da keine Kosten zu tragen hast. Aber ich bin weiter dran, habe noch eine Anfrage bei der Fachseite und melde mich wieder bei dir. Viele Grüße und ein schönes Wochenende, Raphaela T.

    Hi @ke2000-oi 

     

    Hab eben versucht, dich zu erreichen, leider ohne Erfolg. 

     

    Ich hab noch keine offizielle Info und Rückmeldung bekommen. 

    Allerdings habe ich von einem Kollegen die Info bekommen, dass wir uns an das Telegraphenwege-Gesetz halten. Du kannst ja mal googeln, vielleicht musst du dann auch schmunzeln 😅

    Für den Fall, dass der Stand von 1899 noch aktuell ist (ich muss schon wieder lachen) lese ich mir das aber so raus, dass du da keine Kosten zu tragen hast. 

     

    Aber ich bin weiter dran, habe noch eine Anfrage bei der Fachseite und melde mich wieder bei dir. 

     

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende, 

    Raphaela T. 

    Raphaela T.

    Hi @ke2000-oi 

     

    Hab eben versucht, dich zu erreichen, leider ohne Erfolg. 

     

    Ich hab noch keine offizielle Info und Rückmeldung bekommen. 

    Allerdings habe ich von einem Kollegen die Info bekommen, dass wir uns an das Telegraphenwege-Gesetz halten. Du kannst ja mal googeln, vielleicht musst du dann auch schmunzeln 😅

    Für den Fall, dass der Stand von 1899 noch aktuell ist (ich muss schon wieder lachen) lese ich mir das aber so raus, dass du da keine Kosten zu tragen hast. 

     

    Aber ich bin weiter dran, habe noch eine Anfrage bei der Fachseite und melde mich wieder bei dir. 

     

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende, 

    Raphaela T. 


    Also dieses Telegraphenwege-Gesetz musste ich auch erst mal googlen.. das ist ja ulkig. Nene, da gibt es auch eine neuere Version, steht aber im ähnlichen Wortlaut auch in der GNV wenn der Mast gesetzt wird. Echt ulkig.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    @Raphaela T.  Also ich glaube wir nehmen lieber die neuere Version Fröhlich 

     

    • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 08.05.1991, Seite 1053
    • Neufassung des Telegraphenwegegesetzes

     

    0

  • vor einem Jahr

    Ups, ja natürlich wollte ich eigentlich @hannes-be markieren, den hatte ich ja auch angerufen

     

    Ich hab tatsächlich die Version von 1899 geschickt bekommen und konnte es auch kaum glauben. Aber ich hab selbst gegoogelt und ne neue Version gefunden. Für mich klingt das auch nicht brandaktuell, aber besser, stimmt 😂

     

    Wir werden sehen, aber ich bin recht optimistisch, was wir das bald geklärt bekommen.


    Viele Grüße 

    Raphaela T. 

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Hallo @Raphaela T. ,

     

    vielen Dank, dass du weiter an der Sache dran bleibst Fröhlich

     

    Ich habe leider keinen Anruf von dir angezeigt bekommen, keine Ahnung was da (bei der Telekom) schlief gelaufen ist Zwinkernd

     

    Viele Grüße
    Hannes

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    @hannes-be  Danke fürs Gespräch, komisch. Ich habe wohl aus versehen auch @ke2000-oi  angerufen 🙈 Upsi, sorry. War eine lange Woche. 

     

    Wir hören uns bald. 

     

    Viele Grüße 

    Raphaela T. 

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @Raphaela T.  schrieb:
    Ich habe wohl aus versehen auch @ke2000-oi  angerufen 🙈 Upsi, sorry. War eine lange Woche. 

    Ich konnte leider nicht rangehen, wir hatten heute einen DRK-Lehrgang. Vielleicht ein anderes Mal 😉

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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