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Telefonmast auf Grundstück
vor einem Jahr
Ich habe vor circa 3 Jahren ein Grundstück gekauft, in dessen Ecke ein Mast der Telekom steht. Bisher hat der Mast uns nicht gestört, da wir über das Grundstück des Nachbarn auf unseres fahren konnten. Da nun absehbar ist, dass der Nachbar auch bald sein Grundstück bebauen wird und wir dann nicht mehr über dieses Grundstück fahren können, ist der Mast bzw. dessen Abspannseil genau in unserer (zukünftigen) Einfahrt.
In unserem Grundbuch ist der Mast nicht eingetragen.
Ich habe auch bereits beim Bauherrenservice angerufen: "Sie haben das Grundstück gekauft wie gesehen, daher muss der Mast nicht versetzt werden." "Soll der Mast dennoch weg, muss ich dies selbst bezahlen."
Daraus resultieren für mich 2 Fragen:
- Muss die Telekom den Mast auf eigene Kosten versetzen oder muss ich bezahlen?
- Gibt es eine Möglichkeit, den regionalen Bautrupp der Telekom direkt zu kontaktieren, damit sich jemand das Ganze vor Ort ansieht, womöglich würde es ja reichen, den Abspanndraht zu entfernen/woanders anzubringen?
Vielen Dank und viele Grüße
Hannes
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vor einem Jahr
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vor 4 Jahren
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*Paz Vizsla*
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Ist halt eine Frage was der Mast da macht Versorgt er dein Gebäude oder das vom Nachbarn? Dann kann man es kostenpflichtig versetzen lassen.
Oder ist das nur die Hauptleitung die mal flott über euren Grund wandert? Dann könnte das Team hier einen Kontakt mit der PTI " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ PTI /ta-p/4406850#glossar" target="_blank"> PTI o.i.L herstellen und das prüfen lassen.
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hannes-be
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
ist schon alles hinterlegt
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Es braucht auch keine Zustimmung.
Denn erstmal gilt folgendes:
§134 Abs. 1 Nr. 2 TKG besteht eine Duldungspflicht für TK-Linien dann,
wenn „das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird“.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
Kugic
vor einem Jahr
Zufahrt ist relativ Lücke im Zaun und ab über die Wiese
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*Paz Vizsla*
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
@hannes-be Habe mal das Team aktiviert, hinterlege noch bitte wann du unter Nummer xxxx erreichbar bist.
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wolliballa
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
@hannes-be Bei uns ( Hessen) hättest Du gar keine Baugenehmigung bekommen, wenn kein Wegerecht über das Nachbargrundstück besteht ( Hinterlieger). Dieses entfällt auch nicht, wenn der Nachbar bauen will, Deine Zuwegung muss er Dir erhalten, auch wenn bei Dir ein Mast im Weg ist.
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hannes-be
1 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
Vielen Dank erstmal für alle Antworten.
Ich poste mal ein Foto mit dazu, dann erkennt man das Problem etwas besser…
Am linken Rand unser Garten(zaun), rechts neben dem Mast ist der momentan genutzte Weg des Nachbarn zu sehen.
Unsere Zufahr ist zwischen Mast und Gartenzaun, wo eigentlich genug Platz ist, aber der Abspanndraht mittig im Weg ist…
IMG_4399.jpeg
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ke2000-oi
Antwort
von
hannes-be
vor einem Jahr
Laut dem Foto würde ich da schon einen Meter Platz sehen. Und ob die Einfahrt an der Stelle bleibt, wissen wir auch nicht. Idealerweise bräuchte man wahrscheinlich 1,5-2m Platz.
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Raphaela T.
Telekom hilft Team
vor einem Jahr
Hi @hannes-be
Vielen Dank für das nette Telefonat eben.
Also wie schon am Telefon gesagt, ich kann es dir leider ehrlich nicht ganz genau sagen.
Aber ich mache mich schlau, habe eben direkt die Kollegen angeschrieben mit allem, was mir so vorliegt und um Einschätzung gebeten.
Sobald ich was höre, melde ich mich.
Ich habe deine Nummer aber auch dort noch mal angegeben. Wenn du also zuerst was hörst, sag mir gern Bescheid.
Wir bekommen das schon geklärt
Viele Grüße
Raphaela T.
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Raphaela T.
Telekom hilft Team
vor einem Jahr
Hi @ke2000-oi
Hab eben versucht, dich zu erreichen, leider ohne Erfolg.
Ich hab noch keine offizielle Info und Rückmeldung bekommen.
Allerdings habe ich von einem Kollegen die Info bekommen, dass wir uns an das Telegraphenwege-Gesetz halten. Du kannst ja mal googeln, vielleicht musst du dann auch schmunzeln 😅
Für den Fall, dass der Stand von 1899 noch aktuell ist (ich muss schon wieder lachen) lese ich mir das aber so raus, dass du da keine Kosten zu tragen hast.
Aber ich bin weiter dran, habe noch eine Anfrage bei der Fachseite und melde mich wieder bei dir.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Raphaela T.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
Raphaela T.
vor einem Jahr
Also dieses Telegraphenwege-Gesetz musste ich auch erst mal googlen.. das ist ja ulkig. Nene, da gibt es auch eine neuere Version, steht aber im ähnlichen Wortlaut auch in der GNV wenn der Mast gesetzt wird. Echt ulkig.
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*Paz Vizsla*
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
@Raphaela T. Also ich glaube wir nehmen lieber die neuere Version
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Raphaela T.
Telekom hilft Team
vor einem Jahr
Ups, ja natürlich wollte ich eigentlich @hannes-be markieren, den hatte ich ja auch angerufen
Ich hab tatsächlich die Version von 1899 geschickt bekommen und konnte es auch kaum glauben. Aber ich hab selbst gegoogelt und ne neue Version gefunden. Für mich klingt das auch nicht brandaktuell, aber besser, stimmt 😂
Wir werden sehen, aber ich bin recht optimistisch, was wir das bald geklärt bekommen.
Viele Grüße
Raphaela T.
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hannes-be
Antwort
von
Raphaela T.
vor einem Jahr
Hallo @Raphaela T. ,
vielen Dank, dass du weiter an der Sache dran bleibst
Ich habe leider keinen Anruf von dir angezeigt bekommen, keine Ahnung was da (bei der Telekom) schlief gelaufen ist
Viele Grüße
Hannes
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Raphaela T.
Telekom hilft Team
vor einem Jahr
@hannes-be Danke fürs Gespräch, komisch. Ich habe wohl aus versehen auch @ke2000-oi angerufen 🙈 Upsi, sorry. War eine lange Woche.
Wir hören uns bald.
Viele Grüße
Raphaela T.
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ke2000-oi
Antwort
von
Raphaela T.
vor einem Jahr
Ich konnte leider nicht rangehen, wir hatten heute einen DRK-Lehrgang. Vielleicht ein anderes Mal 😉
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