Einzelverbindungsnachweis
vor 5 Jahren
Habe den Einzelverbindungsnachweis gebucht. Wurde am 24. Februar bestätigt. Wieso kann ich in der Märzrechnung immer noch kein EVP einsehen?
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vor 5 Jahren
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vor 5 Jahren
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vor 5 Jahren
Falls nein, alles was von Flats abgedeckt ist, steht nicht im EVN .
2
Antwort
von
vor 5 Jahren
Und der EVN ist ein separates Dokument, wird nicht mit der Rechnung verschickt. Die steht zum Download im Kundencenter bereit.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
hier kann ich noch die Linksammlung bieten, die wesentlichen Details wurden alle schon genannt:
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/fn-evn-beauftragen-und-einsehen?samChecked=true
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/mf-evn-beauftragen-und-einsehen?samChecked=true
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungen-im-kundencenter-keine-anzeige
Ich gehe davon aus, dass Sie den Einzelverbindungsnachweis im Kundenzentrum finden oder bald dort finden, falls kostenpflichtige Verbindungen angefallen sind.
Viele Grüße,
Coole Katze
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @Gelöschter Nutzer
Sind in der neuen Rechnung denn kostenpflichtige Verbindungen?
Wenn ja, von welchem Datum? Datum dart nicht vor Schaltdatum liegen!
schöne Grüße
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vor 5 Jahren
Habe den Einzelverbindungsnachweis gebucht. Wurde am 24. Februar bestätigt. Wieso kann ich in der Märzrechnung immer noch kein EVP einsehen?
Habe den Einzelverbindungsnachweis gebucht. Wurde am 24. Februar bestätigt. Wieso kann ich in der Märzrechnung immer noch kein EVP einsehen?
Gespräche werden in der EVÜ erst angezeigt, wenn auch die entsprechende Rechnung raus ist. Sobald du also eine neue Rechnung (oder den Hinweis zu einer neuen Rechnung) per SMS oder Email erhälst, kannst du die Rechnung und auch die dort zugehörige EVÜ abrufem. Beachte aber, dass in der EVÜ nur Gespräche aufgeführt werden, die du extra bezahlen musst. Gespräche, die durch eine Flatrate (Festnetz national und international, Flatrate in die Mobilfunknetze usw.) abgedeckt sind, werden nicht angezeigt!
Wenn du z.B. sehen möchtest, welche Nummern von deinem Anschluss gewählt wurden, so musst du diese Daten im Router auslesen (bei nahezu jedem Produkt möglich). Die Telekom speichert und zeigt dir diese nicht an.
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vor 5 Jahren
hier wurden schon einige potenzielle Lösungen genannt. Konnte das Rätsel gelöst werden?
Viele Grüße
Marcel M.
3
Antwort
von
vor 5 Jahren
Was sagt die Bundesnetzagentur:
Kann bei gebuchten »Flatrate-Tarifen« ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden?
Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html
Antwort
von
vor 5 Jahren
Was sagt die Bundesnetzagentur: Kann bei gebuchten »Flatrate-Tarifen« ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden? Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html
Was sagt die Bundesnetzagentur:
Kann bei gebuchten »Flatrate-Tarifen« ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden?
Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html
Es wurde ja nie etwas anderes behauptet. Man hat keinen Anspruch! Alles andere sind Sonderbedingungen, die man beantragen bzw. aushandeln muss. Und es darf ein Entgelt erhoben werden. Wer es braucht, bitteschön. Ansonsten lassen sich eben auch die Daten in jedem Router ablesen bei VoIP.
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Schmucki_1975
In den bisherigen Beiträgen wurde die von der Bundesnetzagentur ausgeführte Möglichkeit noch überhaupt nicht erwähnt.
Was zw. User und Telekom in dem Fall möglich ist, entzieht unser aller Kenntnis und an Spekulationen beteilige ich mich nicht.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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von