Entstörfristen 24 h ????
vor 15 Jahren
Seit heute morgen funktioniert das Telefon nicht, habe dann eine Online Störungsmeldung gemacht. Hat sich natürlich keiner drauf gemeldet und da ich das Telefon und vor allem das Faxgerät auch geschäftlich brauche ist es auch sehr dringend. Habe dann selbst angerufen.Die nette Dame am Telefon, nett war sie ja wirklich, machte mir dann klar das ein Techniker kommen müsste. Der solle dann in zwei Tagen kommen. Ich fragte dann nach den 24 h Entstörzeit und sie sagte nur dass das ja nur gilt wenn kein Techniker vor Ort sein müsste. Aber warum dann 24 h Vor Ort Service. Dass hörte sich für mich einfach nach einer dreisten Lüge an. Ich könnte ja verstehen wenn man sagt es sind durch die Gewitter alle Techniker im Einsatz, auch wenn hier keines war aber einen so dreist anzulügen finde ich eine Frechheit. Welche Möglichkeiten hat man für eine Beschwerde und einen möglichen Schadenersatz für die nicht eingehaltene Entstöfrist?
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Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 15 Jahren
willkommen im Forum.
Die Allgemeinen Geschäftsbedigungen für "Vor-Ort-Service 24 h" hängen vom gebuchten Tarif ab.
Der Anspruch auf eine Gutschrift, bei nicht eingehaltener Entstörfrist, ist daher abhängig vom gewählten Tarif.
Bitte prüfen Sie, ob die zugehörigen AGBs den Absatz "Absicherung der Entstörungsfrist" enthalten.
Bei einer Überschreitung der Entstörfrist wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Kundenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800 33 01000.
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Detlev K.
Telekom hilft Team
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von
Telekom hilft1
vor 10 Jahren
Hallo charlie17,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Wie oft soll man die nummer anrufen,seit einem monat ist die störung JEDEN tag wird da angerufen und es kommt nix dabei raus nur das man von ein tag zum anderen hingehalten wird.
Wie oft soll man die nummer anrufen,seit einem monat ist die störung JEDEN tag wird da angerufen und es kommt nix dabei raus nur das man von ein tag zum anderen hingehalten wird.
Wir möchten Ihnen gerne unsere Hilfe anbieten.
Bitte senden Sie uns Ihre Kundendaten über das Kontaktformular.
Geben Sie darin bitte auch den Link zu diesem Thread an und beschreiben Sie um welche Art von Störung es sich handelt.
Grüße Detlev K.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Telekom hilft1
Anonymous User
vor 15 Jahren
Bitte prüfen Sie, ob die zugehörigen AGBs den Absatz "Absicherung der Entstörungsfrist" enthalten.
Bitte prüfen Sie, ob die zugehörigen AGBs den Absatz "Absicherung der Entstörungsfrist" enthalten.
Die "Absicherung der Entstörfrist" findet man in den Leistungesbeschreibungen von Verträgen, die bis zum 17.08.2008 abgeschlossen wurden.
In den AGB findet man "Absicherung eines zugesagten Bereitstellungstermins"
BTW, ebendort
| Samstage gelten nicht als Werktage
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Anonymous User
Anonymous User
vor 15 Jahren
| Samstage gelten nicht als Werktage
| Samstage gelten nicht als Werktage
Ups,
| Der Samstag gilt nicht als Werktag
Olli, versehentlich flahsc zitiert habend.
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von
Anonymous User
Janneck
vor 15 Jahren
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Janneck
olliMD
vor 15 Jahren
Des weiteren, wo finde ich die aktuellen und auch die älteren Leistungsbeschreibungen?
Des weiteren, wo finde ich die aktuellen und auch die älteren Leistungsbeschreibungen?
Wo hast Du schon gesucht?
z.B. http://hilfe.telekom.de unten gibt es den Menüpunkt AGB, zu den Buchstaben gibt es den Menüpunkt "Produkte über die keine neuen Verträge mehr geschlossen werden"
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von
olliMD
Janneck
vor 15 Jahren
Das ist ein Vertragsbruch mit Ansage wenn mann die alten und neuen Leistungsbeschreibungen vergleicht. Aber das ist halt die Servicewüste Deutschland. Wenn man dann noch bedenkt dass bei der Konkurenz dank moderner Technik bei den Nachbarn bei gleicher Leitungsdämpfung fast drei mal so hohe DSL geschwindigkeiten drinn sind frage ich mich echt wie lange ich diesem Verein noch treu binn, eigentlich hält mich nur die Angst davon ab, daß ich hier Tage lang ohne Telefon und DSL sitze, weil die Umstellung nicht reibungslos läuft.
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Janneck
olliMD
vor 15 Jahren
Das hört sich für mich nur leider so an als wäre der Telekom die Absicherung teuer zu stehen gekommen da diese Fristen wegen Einsparungen am Personal sowiso nicht eingehalten werden können. Das ist für mich eine Vortäuschung falscher Tatsachen und eine Vortäuschung eines Wettbewerbsvorteils der ja offensichtlich gar nicht vorhanden ist.
Das hört sich für mich nur leider so an als wäre der Telekom die Absicherung teuer zu stehen gekommen da diese Fristen wegen Einsparungen am Personal sowiso nicht eingehalten werden können. Das ist für mich eine Vortäuschung falscher Tatsachen und eine Vortäuschung eines Wettbewerbsvorteils der ja offensichtlich gar nicht vorhanden ist.
- Welcher anderer Versorger zahlt Dir etwas bei einer Störung?
- Wieso Täuschung? Steht doch ganz klar in den Vertragsunterlagen.
- Was hindert dich daran, Schadenersatz nach BGB geltend zu machen? Der Nachweis?
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von
olliMD
Janneck
vor 15 Jahren
zu 2: Für mich besteht die Vortäuschung in der Tatsache dass mit den 24 Stunden entstörfrist Werbung gemacht wird diese aber offensichtlich nicht eingehalten werden können. Aus welchem Grund sollte man denn sonst die Klausel einer Absicherung mit einer festgesetzten Entschädigung ersatzlos streichen, wenn die 24 Stunden eingehalten werden.
zu 3: Welch ein Aufwand für ein paar Euro, und das mir dadurch eventuell ein Geschäft durch die Lappen gegangen müßte ich erst einmal selbst bemerken und dann auch noch beweisen.
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Janneck
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von
Janneck