Gelöst

Erbschein für Änderung nach Todesfall

vor 2 Monaten

Unsere Mutter ist gestorben und wir sind vier Geschwister. Ich bin nicht bereit den Erbschein so ohne weiteres der Telekom zu übergeben, da dieser auch sensible Informationen enthält. Allerdings haben wir auf Grund des Erbscheins bereits eine Grundbuchanpassung durchführen lassen, welche drei der Geschwister als neue Eigentümer nachweist.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      Stefan08157
      Unsere Mutter ist gestorben und wir sind vier Geschwister. Ich bin nicht bereit den Erbschein so ohne weiteres der Telekom zu übergeben, da dieser auch sensible Informationen enthält. Allerdings haben wir auf Grund des Erbscheins bereits eine Grundbuchanpassung durchführen lassen, welche drei der Geschwister als neue Eigentümer nachweist.

      Unsere Mutter ist gestorben und wir sind vier Geschwister. Ich bin nicht bereit den Erbschein so ohne weiteres der Telekom zu übergeben, da dieser auch sensible Informationen enthält. Allerdings haben wir auf Grund des Erbscheins bereits eine Grundbuchanpassung durchführen lassen, welche drei der Geschwister als neue Eigentümer nachweist.

      Stefan08157

      Unsere Mutter ist gestorben und wir sind vier Geschwister. Ich bin nicht bereit den Erbschein so ohne weiteres der Telekom zu übergeben, da dieser auch sensible Informationen enthält. Allerdings haben wir auf Grund des Erbscheins bereits eine Grundbuchanpassung durchführen lassen, welche drei der Geschwister als neue Eigentümer nachweist.

      Sterbeurkunde oder Erbschein ist nötig, egal ob gekündigt, oder der Vertrag übernommen werden soll.

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/kuendigen/todesfall?samChecked=true 

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      von

      vor 2 Monaten

      *indedemKellersitztderPeller*

      Mehr braucht es definitiv  auch nicht

      Daredevil reborn

      Um ehrlich zu sein, ich finde es eher eigenartig, dass auf der Hilfeseite und in den Formularen der Eindruck erweckt wird, dass die Sterbeurkunde zusammen mit einer einfachen Erklärung, man sei (Mit-)Erbe, ausreichend wäre.

      Daredevil reborn

      Um ehrlich zu sein, ich finde es eher eigenartig, dass auf der Hilfeseite und in den Formularen der Eindruck erweckt wird, dass die Sterbeurkunde zusammen mit einer einfachen Erklärung, man sei (Mit-)Erbe, ausreichend wäre.

      Es reicht auch. Mehr braucht es definitiv  auch nicht 

      *indedemKellersitztderPeller*

      Mehr braucht es definitiv  auch nicht

      Soll ich dir die Mail vom Telekom-Support schicken, in der um Übermittlung (einer Kopie) des Erbscheins gebeten wurde?

      (Werde ich selbstverständlich nicht machen, musst du mir so glauben.)

      0

      von

      vor 2 Monaten

      Daredevil reborn 

      (Werde ich selbstverständlich nicht machen, musst du mir so glauben.)

      *indedemKellersitztderPeller*

      Mehr braucht es definitiv  auch nicht

      *indedemKellersitztderPeller*

      Mehr braucht es definitiv  auch nicht

      Soll ich dir die Mail vom Telekom-Support schicken, in der um Übermittlung (einer Kopie) des Erbscheins gebeten wurde?

      (Werde ich selbstverständlich nicht machen, musst du mir so glauben.)

      Daredevil reborn

      (Werde ich selbstverständlich nicht machen, musst du mir so glauben.)

       

      Es gibt andere Fälle, wo es nicht so war. Stell es jetzt nicht anders dar.

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      von

      vor 2 Monaten

      Daredevil reborn

      Soll ich dir die Mail vom Telekom-Support schicken, in der um Übermittlung (einer Kopie) des Erbscheins gebeten wurde?

      *indedemKellersitztderPeller*

      Mehr braucht es definitiv  auch nicht

      *indedemKellersitztderPeller*

      Mehr braucht es definitiv  auch nicht

      Soll ich dir die Mail vom Telekom-Support schicken, in der um Übermittlung (einer Kopie) des Erbscheins gebeten wurde?

      (Werde ich selbstverständlich nicht machen, musst du mir so glauben.)

      Daredevil reborn

      Soll ich dir die Mail vom Telekom-Support schicken, in der um Übermittlung (einer Kopie) des Erbscheins gebeten wurde?

      Dann bist sorry selbst Schuld. Du brauchst definitiv keine. 

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      von

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