Familycard kündigen bei Sterbefall
8 years ago
Ich habe gerade mit einem "freundlichen" Mitarbeiter gesprochen..Ich habe ihm erzählt,dass meine Mutter vor 1,5 Wochen verstorben ist und nun die familycard die über den Vertrag meines Vaters läuft gekündigt werden muss, da diese ja nicht mehr benötigt wird. Diese wurde nämlich ausschließlich von meiner Mutter genutzt..Er sagte mir,das diese erst gekündigt werden kann wenn der Vertrag ausläuft,da der Vertrag nicht auf dem Namen meiner Mutter läuft. Also soll mein Vater jetzt für ne karte bezahlen die nicht mehr genutzt wird?Ich finde es eine Frechheit,dass die Telekom bei einem Trauerfall so handelt!Die familycard isz für Familienmitglieder!!
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5 years ago
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8 years ago
@Johanna.schiemann: Trage bitte hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
Deine Kontaktdaten ein. Dann besteht die Chance, dass Dich die Telekom-Mitarbeiter kontaktieren, nur die Teamies können diese Daten sehen.
Gruß Ulrich
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8 years ago
Der Mitarbeiter hat alles richtig gesagt .. Vertrag ist Vertrag und der Vertragspartner ist der Vater.
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8 years ago
@Johanna.schiemann
Ist leider so, ein vorzeitiges Kündigungsrecht gilt nur, wenn der Vertragsinhaber verstirbt.
Warum nutzt denn nicht Du oder ein anderes Familienmitglied die Karte bis zum ordentlichen Vertragsende?
8 years ago
Mein Beileid.
Um ganz korrekt zu sein:
Ob die Telekom Euch da kulanterweise entgegenkommt und ggf. einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und zu welchen Konditionen zustimmt wird sich nur dann ergeben, wenn Du das Profil vervollständigst wie von @UlrichZ empfohlen.
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8 years ago
Ja genau mache das für meinen Vater der natürlich unterschreiben wird. Die familycard ich ohne Handy gewesen von daher..Ich werde es mal versuchen,die Kündigung und eine Sterbeurkunde einzureichen..evtl wird es dann aus Kulanz gemacht..Vielen Dank
Answer
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8 years ago
@Johanna.schiemann: warum trägst Du hier nicht die Kontaktdaten ein? Dann könnte ein mitlesender Teamie Dir evtl weiterhelfen.
Gruß Ulrich
8 years ago
mein herzliches Beilied! Es ist grundsätzlich natürlich schon so wie es hier beschrieben wurde, ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht in dem Fall, wo der Vertragspartner verstirbt. Wir können gerne zusammen einmal schauen, welche Möglichkeiten wir in Ihrem Fall haben, dafür brauchen wir aber natürlich die Sterbeurkunde, haben Sie diese denn jetzt schon an mich geschickt?
Viele Grüße
Stefanie W.
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