Fehlende Leitung, wer trägt Kosten?

6 years ago

Hallo, mich rief eben ein Mitarbeiter der Telekom an und leider vergaß ich vor lauter schreck und genervtheit mittlerweile einiges zu fragen.

Er sagte mir das zu unserem Haus (2 Parteienhaus mit Mietwohnungen) nur eine Leitung liegt und das daher eine weitere verlegt werden muss.

Welche Kosten kommen da auf mich oder meinen Vermieter zu? Ich kann ja nicht einfach ohne sein Wissen sowas beauftragen.

Ich danke im voraus

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    • 6 years ago

      Der Vermieter muss nur die Genehmigung erteilen und die Telekom kümmert sich um den Rest.
      Bei euch wird wohl auch nichts gemacht werden müssen, sondern eine der Doppeladern im Kabel angeklemmt werden.
      2 Doppeladern war eigentlich das Minimum.

      Oder wurde das Haus aufgeteilt und es sind nun 3 Mietwohnungen drin?

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      6 years ago

      Buster01

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen, weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
      weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude

      Buster01

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
      weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude


      Der Vermieter wird vmtl. nicht einen müden Cent zahlen, da es in den neuen Standardmietverträgen klar geregelt ist.

       

      §9.4 Einbauten des Mieters

      Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen.

      Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
      Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.

       

      Hätte man jetzt bei Unterzeichnung des Mietvertrags den Vermieter auf den Mangel hingewiesen, sähe die Sachlage anders aus.

      Dann bestünde sogar nach §535 BGB ein Mietminderungsgrund, da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.

      https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm

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      6 years ago

      Buster01

      Buster01 das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen, weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen, weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude Buster01 das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen, weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude . . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.

      Buster01

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen, weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
      weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude

      Buster01

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
      weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude


      . . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.

      Buster01
      Buster01

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen, weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
      weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude

      Buster01

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
      weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude


      . . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.


      Das muss aber kein TELEKOM-Anschluss sein, sondern auch ein Kabelanschluss erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen für einen Telefonanschluss.

       

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      6 years ago


      @Käseblümchen  schrieb:

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      @Buster01  schrieb:

      das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
      weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude


      . . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.

      Das muss aber kein TELEKOM-Anschluss sein, sondern auch ein Kabelanschluss erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen für einen Telefonanschluss.


      Sofern die Grundversorgung über einen Kabelanschluß realisiert werden kann, dann ja.

      Wenn der Mieter gezwungen wird nur für die Telefonie einen Triple-Play-Vertrag abzuschließen, dann vmtl. nein.

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    • 6 years ago

      Hallo @JanineN92 

      ergänzend für eine zielgerichtete Antwort des @Telekom hilft Team hHier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen  => Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen  - Danke !

      Gruß
      Waage1969

      0

    • 6 years ago

      Hallo @JanineN92,

      auf jeden Fall ist es so, dass wir das "OK" vom Vermieter erhalten müssen, um eine Leitungslegung zu beantragen. Vorallem, da auch Kosten auf den Hauseigentümer zukommen.
      Gerne erkläre ich dir näheres, wenn du mir dein Kundenprofil befüllst und mir anschließend Bescheid gibst, wenn du bereit bist.

      Lieben Gruß,
      Klaudija D.

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