Gelöst
Fehlerhafte Monatsfrist bei Sonderkündigung im Todesfall (Korrektur auf den 29.04. erbeten)
vor 4 Monaten
Hallo Telekom hilft Team,
ich benötige bitte eure manuelle Unterstützung bei einem Nachlassfall, da der WhatsApp-Support das Anliegen leider falsch bewertet hat.
Meine Oma ist am 20. April verstorben.
Am 29. April habe ich die Sonderkündigung wegen Sterbefalls inklusive der Sterbeurkunde ordnungsgemäß online eingereicht.
Das System hat die Kündigung nun jedoch fälschlicherweise als reguläre Kündigung mit einer einmonatigen Frist zum 29. Mai eingebucht. Der WhatsApp-Support beharrt nun stur darauf, dass diese Frist ein automatischer Prozess sei und so stimme.
Nach den Kulanzrichtlinien der Telekom bei einem Sterbefall wird der Vertrag jedoch taggenau zum Eingangstag des Nachweises (hier der 29. April) beendet. Durch den Systemfehler fordert die Telekom nun unberechtigterweise Grundgebühren für den gesamten Monat Mai, obwohl der Anschluss seit dem Einreichungsdatum im April nicht mehr genutzt wird.
Ich bitte darum, dass sich ein Team-Mitarbeiter das Kundenkonto anschaut, das Vertragsende manuell taggenau auf den 29. April korrigiert und die unberechtigte Mai-Forderung storniert.
Meine Kontaktdaten habe ich in meinem Forenprofil hinterlegt.
Vielen Dank für eure Hilfe in dieser schweren Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Romina Schöse
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Monaten
Im Todesfall endet ein Festnetz- oder Mobilfunk-Vertrag nicht automatisch. Diese und andere Verträge eines Verstorbenen (Mietverträge etc.) gehen als Teil des Erbes auf die Erben über. Wenn du Erbe bist, den Vertrag aber nicht fortführen willst, darfst du ihn kündigen, wobei der bis zum Ende der Laufzeit weitergeführt wird. §1922 BGB regelt das unter "Gesamtrechtsfolge".
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von
vor 4 Monaten
wobei der bis zum Ende der Laufzeit weitergeführt wird.
Im Todesfall endet ein Festnetz- oder Mobilfunk-Vertrag nicht automatisch. Diese und andere Verträge eines Verstorbenen (Mietverträge etc.) gehen als Teil des Erbes auf die Erben über. Wenn du Erbe bist, den Vertrag aber nicht fortführen willst, darfst du ihn kündigen, wobei der bis zum Ende der Laufzeit weitergeführt wird. §1922 BGB regelt das unter "Gesamtrechtsfolge".
@Romina809
Das sieht so aus, das der Vertrag nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit war und daher monatllich kündbar ist.
Denke auch daran, dass evtl- vorhandene Leihgeräte wie Router, WLAN-Verstärker, Mediareceiver und dergl. eigene Verträge haben und daher gesondert gekündigt werden müssen.
Ob es solche Geräte gibt, siehst du auf den Telekom-Monatsrechnungen.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Monaten
Hey @Romina809,
vielen Dank für das nette Gespräch.
Wie besprochen, ist alles richtig hinterlegt.
Bei Sonderkündigung ist immer in 4 Wochen Frist zu beachten.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Behar
Hinweis:
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