Gelöst
Festnetz: Rufnummernmitnahme nicht möglich bei Umzug und gleichzeitiger Ausübung des Sonderkündigungsrechts/Anbieterwechsel?
vor 7 Jahren
Hallo,
ich habe einen Telefon- und DSL-Vertrag (Magenta Zuhause M) mit der Deutschen Telekom und ziehe jetzt innerhalb Berlins um. Dabei habe ich ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 46 Abs. 8 S. 3 TKG , das ich eigentlich zum 30.06.2019 ausüben wollte, weil in der neuen Wohnung nur noch eine 25-MBit-Leitung angeboten wird.
Geplant war, meine 3 Festnetzrufnummern zu O2 zu portieren, die mich ab dem 01.07.2019 in der neuen Wohnung mit Telefon und Internet versorgen sollten.
Jetzt teilen mir die Telekom und O2 mit, dass eine Rufnummernportierung in diesem Fall nicht möglich ist.
Außerdem teilt mir die Telekom mit, dass die 24-monatige Vertragslaufzeit von neuem zu laufen beginnt, wenn ich das Sonderkündigungsrecht nicht wahrnehme und auch in der neuen Wohnung von der Telekom Telefon und Internet beziehen möchte. Eine Fortführung des Vertrages unter Berücksichtigung der bisherigen Vertragslaufzeit sei nicht möglich.
Stimmt das?
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vor 7 Jahren
@Marcel K.
Dass ein Neustart der Vertragslaufzeit beginnt ist korrekt, es ist ja auch ein neuer Vertrag.
Warum aber eine Portierung deiner Rufnummern nicht möglich sein soll erschließt sich mir nicht.
Warte einfach mal auf einen Teamie , gefüllt ist ja dein den Profil.
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vor 7 Jahren
Hast du denn einen Umzug 1:1 gemäß TKG beauftragt, der dann abschlägig beschieden wurde?
Ohne diese Beauftragung tut sich das Telekom-System mit einer Nummern-Portierung furchtbat schwer, weil dann diverse Einträge im System fehlen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Sie möchten den Umzug zum 1. Juni 2019 ausgeführt haben. Der Anbieterwechsel wird von Ihnen später beim Anbieter beauftragt. Ich habe Ihnen Sonderkündigung aus Kulanz zugesichert, da wir Ihnen nicht die gleiche Bandbreite bieten können, die Sie jetzt haben. So wird Ihnen jedoch kein Ausfall entstehen.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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von
vor 7 Jahren
Hallo Lorenz S.,
Danke für den schnellen Anruf und den vorgeschlagenen Lösungsweg.
Schade, dass die allgemeine Hotline dies nicht auf Anhieb geschafft hat.
MfG
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von