Gelöst

Festnetzrufnummer zu anderem Anbieter mitnehmen nach Vertragsende

vor 6 Jahren

Guten Tag,
kann ich meine Telekom Rufnummern auch nach Vertragsende zu einem neuen Anbieter mitnehmen?

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    • vor 6 Jahren

      Hallo @svemei73,

       

      ja, das ist möglich. Einfach nur beim neuen Anbieter ein Anbieterwechsel-Auftrag stellen und den neuen Anbieter kündigen lassen.

       

      Warum möchtest Du denn kündigen?

       

      LG MarciPan

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      MarciPan

      . . . . der neue Anbieter wartet auf die Rückmeldung der Telekom mit dem Datum der Portierung.

      . . . . der neue Anbieter wartet auf die Rückmeldung der Telekom mit dem Datum der Portierung.
      MarciPan
      . . . . der neue Anbieter wartet auf die Rückmeldung der Telekom mit dem Datum der Portierung.

      Und der neue Anbieter wartet und wartet und wartet und wartet  . . . . . .

       

       

      MarciPan

      Für alle weiteren Fragen ist aber tatsächlich Dein neuer Anbieter verantwortlich.

      Für alle weiteren Fragen ist aber tatsächlich Dein neuer Anbieter verantwortlich.
      MarciPan
      Für alle weiteren Fragen ist aber tatsächlich Dein neuer Anbieter verantwortlich.

      Auch dafür, dass er von der Telekom keine Antwort erhält ?

      Jetzt ist es doch wohl legitim, dass der Kunde sich an die Telekom wendet ?

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @svemei73,

       

      ich blicke gerade nicht ganz durch. Wer hat denn nun gekündigt? Die Telekom, wie du in einem frühen Post schreibst, oder der neue Anbieter, wie du in einem deiner letzten Posts schreibst? Wie kann der neue Anbieter denn kündigen, wenn die Telekom schon gekündigt hat? Und wie kann man rückwirkend eine Kündigung aussprechen?

       

      Außerdem scheinst du mir aus dem 90-Tage-Zeitraum herausgefallen zu sein. Dein neuer Anbieter scheint gemäß deinem Post hier den Antrag auf Portierung genau am 90. Tag gestellt zu haben. Ich kann mich irren, aber nach meiner Erinnerung muss die Portierung der Rufnummer spätestens 90 Tage nach der Kündigung durchgeführt sein und nicht nur beantragt. Eventuell ist das genau das Problem.

       

      Auf jeden Fall muss dein neuer Anbieter Druck bei der Telekom machen und nicht du. Denn der weiß auch genau, auf welchem Wege er die Telekom kontaktieren muss.

       

      Liebe Grüße

       

      Lutz

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      das mit den 90 Tagen ist ja schon mal eine Auskunft... Das hat mir bisher niemand gesagt! Danke

      ich hatte im Mai 2018 einen Unfall und seit diesem Zeitpunkt keine Beiträge gezahlt. Diese wurden dann im Oktober beglichen, aber es wurde wohl die Kündigung seitens der Telekom zum 12.09.2018 ausgesprochen (Diese liegt mir aber nicht vor, was an dem immensen Postaufkommen liegen kann, der sich in der Zwischenzeit angehäuft hat, aber eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen)...

      Auf jeden Fall kann es doch nicht sein, dass man seitens der Telekom keine Auskunft bekommt bzw. man hier einfach so hängen gelassen wird...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Grundsätzlich JA, innerhalb einem begrenzten Zeitraum.

       

      Besser ist aber immer einen Anbieterwechsel mit Portierung durch den neuen Anbieter einleiten zu lassen.

       

      Alles Andere birgt von vorne herein die Gefahr dess Misslingen in sich.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @svemei73,

      ich habe mir den Vorgang gerade einmal angeschaut. Die Kollegen haben die Rufnummernportierung abgelehnt, da zum Zeitpunkt bereits 90 Tage vorrüber waren. Diese Entscheidung wurde Ihrem Anbieter aber auch mitgeteilt. Wir können hier leider nichts tun.

      Viele Grüße
      Daniela B.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von